Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: EIB-Pflichtenheft

  1. #1
    Registriert seit
    Mar 2002
    Ort
    94234 Viechtach
    Alter
    59
    Beiträge
    83

    EIB-Pflichtenheft

    Hi Gemeinde,

    ich hab nun schon öfter den Begriff Pflichtenheft gelesen, hab aber weder von unseren Kunden, noch von unseren Elektroplanern je eins erhalten.

    Meine Frage dazu:

    1. Ist der Elektroplaner verpflichtet ein Pflichtenheft zu erstellen , wenn ja, wo steht das ?
    2. Wie soll ein Pflichtenheft aussehen, gibt es da eine Vorlage oder ein Muster, wenn ja wo ?

    ich wäre für jeden Beitrag dankbar.

  2. #2
    Registriert seit
    Nov 2000
    Ort
    24537 Neumünster im schönen Schleswig-Holstein
    Alter
    55
    Beiträge
    1.312
    Hi,

    in dem Pflichtenheft stellst Du so genau wie möglich die Funktion dar, damit später keiner sagen kann "das habe ich aber anders gewollt"

    Jeder, der drauf losprogrammiert ohne vorher diesen "Aufsatz" geschrieben zu haben, hat selber Schuld wenn die EIB - Anlage als ewige "Unvollendete" verendet!

    Also:

    VOR beginn der Produktauswahl einen Aufsatz (Pflichtenheft)schreiben und freizeichnen lassen....
    Während der Ausführung Änderungswünsche einpflegen und abzeichnen lassen....
    Nach der Programmierung das Pflichtenheft zur Bedienungsanleitung "aufblasen".....
    und dann die Bedienungsanleitung zusammen mit der Rechnung über erfolgte Zusatzarbeiten übergeben!


    Gruß

    Dirk

  3. #3
    Registriert seit
    Apr 2003
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    48
    Hallo

    Schau doch einmal hier.
    http://www.eibmarkt.de/index.php?CID=15

    Da hast du ein Beispiel wie ein Plichtenheft aussehen kann.

    Gruss Networker

  4. #4
    Registriert seit
    Nov 2000
    Ort
    24537 Neumünster im schönen Schleswig-Holstein
    Alter
    55
    Beiträge
    1.312
    Hi Networker,

    die Beschreibung, was ein Pflichtenheft ist,

    Zitat:

    Das Pflichtenheft ist immer Aufgabe des Systemintegrators und sollte unbedingt als Dienstleistung mit ausgeschrieben werden. In welcher Form der Systemintegrator das Pflichtenheft erstellt und pflegt ist nicht standardisiert. Es sollte ein laienhaftes Verständnis ermöglichen, da viele Beteiligte diese Informationen einsehen und beachten müssen. Das Pflichtenheft dient nicht nur zur Erstdefinition der Funktionsaufgaben im EIB, sondern auch zur Pflege und Aktualisierung während der Ausführungshase und zur Dokumentation. Es ist der wichtigste Bestandteil der Dienstleistungen eines Systemintegrators und die Grundlage aller Ausführungsleistungen.

    Zitat Ende

    find ich 1a!

    Aber das dahinterliegende pdf - File mit den lógischen darstellungen als Pflichtenheftbeispiel ist meiner Meinung nach nur für einen Techniker verständlich und somit unbrauchbar!

    In der Beschreibung ist von "laienhaften Verständnis" die Rede, und ich glaube nicht, daß meine Freundin (Verwaltungsfachangestellte) etwas mit Logikgattern anfangen kann!

    Ich bin der Meinung.... Nichts geht über einen möglichst konkreten Aufsatz in deutscher Sprache..... Ob nun neue oder alte Rechtschreibung ist aber egal!

    Gruß

    Dirk Beyer

  5. #5
    eib-eg ist offline Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    Aug 2002
    Ort
    Ebersberg
    Alter
    56
    Beiträge
    93

  6. #6
    Registriert seit
    Nov 2000
    Ort
    Unna
    Alter
    56
    Beiträge
    3.063
    Original geschrieben von Dirk Beyer
    ...Aber das dahinterliegende pdf - File mit den lógischen darstellungen als Pflichtenheftbeispiel ist meiner Meinung nach nur für einen Techniker verständlich und somit unbrauchbar!
    ...

    Gruß

    Dirk Beyer
    Also ich bin da völlig Dirk´s Meinung !!!
    Es ist eine vorbildliche Dokumentation der Anlage... jedoch dürften die Erstellungskosten für eine deratige Ausführung die Kosten der eigentlichen EIB Programmierung übersteigen....

    Gruss

    P.S.: @eibeg...
    nette Lektüren aber die Inhalte haben nix mit einem Pflichtenheft gemeinsam.
    Geändert von Meudenbach (02.10.03 um 17:28 Uhr)
    ______________________

    Mike

    m..myhome Support Forum



    m..myhome for Mac demo Clip neuer demo Clip

  7. #7
    Avatar von Hujer
    Hujer ist offline KNX-Professional Mitglied (Administrator)
    Registriert seit
    Nov 2000
    Ort
    39179 Barleben OT Ebendorf
    Alter
    62
    Beiträge
    2.010

    Beitrag

    Hallo Mike,

    kann Dir nur beipflichten.
    Nachdem ich zwei Links benutzt habe und die nun wirklich nichts mit einem Pflichtenheft gemeinsam haben.

    Gruß Frank

  8. #8
    Registriert seit
    Mar 2002
    Ort
    94234 Viechtach
    Alter
    59
    Beiträge
    83
    Hi,

    ich find das EIB Marktplichtenheft auch ein wenig zu aufwendig, klar kann mann die Grafiken als Symbol abspeichern und wiederverwenden, nur für Laien ist es wenig aussagekräftig.

    Aber wie soll es nun richtig aussehen ?

    Habs mir ungefähr so vorgestelt:

    1.OG.

    Schlafen,

    Tür - 4-fachtaster

    Wippe 1 - Deckenleuchte - schalten/dimmen/statusanzeige
    Wippe 2 - Leuchte Nachttisch links - schalten/status
    Wippe 3 - Leuchte Nachttisch rechts - schalten/status
    Wippe 4 - Rollo Balkontür - auf/ab/stopp

    Bett links - 2-fachtaster

    Wippe 1 - Deckenleuchte - schalten/dimmen/statusanzeige
    Wippe 2 - Leuchte Nachttisch links - schalten/status

    Bett rechts - 2-fachtaster

    Wippe 1 - Deckenleuchte - schalten/dimmen/statusanzeige
    Wippe 2 - Leuchte Nachttisch rechts - schalten/status

    usw.

    was meint ihr dazu ?

  9. #9
    Registriert seit
    Nov 2000
    Ort
    Unna
    Alter
    56
    Beiträge
    3.063
    ... also ich mache mir im EFH weniger Arbeit mir einem Pflichtenheft. Ich stimme lediglich zentrale Funktionen ab und erarbeite gemeinsam mit dem Bauherrn ein entsprechendes Konzept unter Berücksichtigung seiner Wünsche.

    Dann Programmiere ich eigentlich so, wie ich es tun würde, wenn es sich um mein Haus handelt. Danach lass ich den Bauherrn eigentlich erst einmal 2-3 Wochen in und mit seinem Haus "leben". In einem 2. Step mache ich noch einmal "Feintuning" indem ich die individuellen Wünsche des Bauherrn einarbeite...

    und das war´s.

    Im Zweckbau hingegen (und das ist meine eigentliche Welt) ist ein Pflichtenheft in Form eines Aufsatzes lebenswichtig. Hierbei werden alle Funktionen recht detailiert umschrieben. Ebenfalls werden die Parametereinstellung der Geräte beschrieben und festgelegt. Dies ist wichtig, da im Zweckbau oft mehrere 1000 Geräte Einsatz finden und komplexe Geräte wie z.B. Raumtemperaturregler klar definiert beschrieben werden müssen.... sonst programmierst Du die Anlage 10 mal !!!!!

    Ich gehe da wie folgt vor:

    Zuerst wird ein kleiner Bereich der Anlage in Betrieb genommen "Musterraum". Dieser wird mit allen geforderten Funktionalitäten ausgestattet und dem Bauherrn/Planer/Betreiber vorgeführt und quasi bemustert. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, welches die wichtigeren Leute sind, deren Bewertung in die Bemusterung eingehen sollten. Oft sind die Wünsche des Bauherrn oder die Wünsche der Planer zwar realisierbar aber denen fehlt die Erfahrung entsprechende Funtionalitäten im eigentlichen realen Betrieb zu bewerten.

    Man muss sich das eigentlich wie in der Politik vorstellen, da kommen viele schlaue Leute mit vielen Ideen was alles realisierbar bzw. lösbar wäre, doch fehlt Ihnen jegliches Realitätsbewustsein... Ist die Anlage erst einmal fertiggestellt, dann kommen die 1000 Feedbacks der verschiedenen Nutzer, die alle andere Vorstellung haben, wie deren Arbeitsplatz zu funktionieren hat.

    Da geht´s dann los, wenn Frischluftfanatiker im Winter die Fenster öffnen... und sein "warmduschender" gegenüber dann streikt, weil die Heizung abgeschaltet wird und er friert... oder aber Personen in hochgeschosssigen Büroräumen lieber die Fernsicht geniessen und sich an den Strahlen der Sonne ergötzen als dass sie eine automatische Beschattung nutzen wollen.... und und und.... hierbei kommt es also schnell zu Konflikten deren Verantwortung dann niemand mehr tragen will.

    Also hier muss man sehen, dass man die Mehrheit der Nutzer auf die Seite der "Zufriedenen" bekommt.

    Um dies zu erreichen bedarf es natürlich Erfahrung und die gilt es durchzusetzen !!! Wenn man sich selbst zu unsicher fühlt eine entsprechende Beratung durchzuführen kann man sich mit den Betreibern zusammensetzten und die Funtionalitäten erörten bzw. die Sinnhaftigkeit dieser zu diskutieren. Die Betreiber sind i.d.R. die Personen mit dem grössten Bezug zur Realität.

    Ich rate hier auch von übertriebener Selbstsicherheit ab, da es nun einmal die unterschiedlichsten Profile unter den Nutzern gibt... was in Hamburg super funktioniert hat, kann in Frankfurt zu grössten Problemen führen.

    Zieht z.B. eine Firma in ein neues Bürogbäude, ist es ratsam sich mit den Funktionalitäten im "alten" Gebäude auseinander zu setzen. Es wäre perfekt, wenn der Nutzer ähnliche Bedingungen erhält, wie er Sie aus seiner ursprünglichen Umgebung gewohnt war. Man sollte auch mal erfragen, was in dem vorherigen Gebäude zu Problemen geführt hat um hier entsprechende Verbesserungen anbieten zu können.

    Nun denn...

    Haben wir die entsprechende Informationen erhalten und umgesetzt wird der Musterraum vorgestellt und dient als Diskussionsgrundlage. Bei einen solchen Termin sollten möglichst alle Beteiligten anwesend sein, die 1. Für die Verantwortung des BV zeichnen und 2. Die Verantwortlichen der Gewerke auf die wir einwirken (HLK). Ich würde nie Regelparameter vorgeben, ohne mich mit den entsprechenden Gewerken abgestimmt zu haben !!!!

    Nachdem nun die Funktionen vorgestellt wurden und alle Beteiligten entsprechend eingestimmt sind, wir unsere Bedenken und Begründungen vorgetragen haben, Fassen wir die
    Funtionalitäten zu einem Pflichtenheft zusammen. Hier werden nun alle Funktionen schriftlich fixiert. ... ist also kein Hexenwerk.

    Dies könnte dann so ausschaun....

    "Für die Beleuchtungssteuerung ist vorgesehen, dass je Tischgruppe (Grossraumbüro)
    bzw. je Büroraum eine Ansteuerung der Steckdosen einer Gruppe bzw. eines Raumes über eine IR – Fernbedienung erfolgt. Bei Einzelbüros ist zusätzlich eine Bedienfläche am Tastsensor für die Schaltung der Steckdosen vorgesehen. Als Basis für die Datenpunkte wird grundsätzlich die Achse des Deckenverteilers vorgesehen, aus dem die Steckdosengruppe versorgt wird. Zusätzlich werden Einzeladressen für die Aktorkanäle des Deckenverteilers eingerichtet. Hierbei werden für die Kanäle A+B des 1. Aktors im Deckenverteiler die Adressen der Achsen pos. Deckenverteiler vorgesehen die Kanäle A+B des 2. Aktors im Deckenverteiler werden mit den entsprechenden Adressen der nächst höheren Achse versehen.

    Nach diesem Schema ist der Datenpunkt immer bezogen auf den Deckenverteiler angeordnet. Dies ist in diesem Fall sinnvoll, da die flexible Montage der Steckdosen eine eindeutige Achszuordnung nicht zulässt.

    Die Ansteuerung wird „dimmbar“ ausgeführt. Eine Konstantlichtregelung sowie eine Ansteuerung über das Werteobjekt ist nicht vorgesehen.

    Als Zentralfunktion wird ein Datenpunkt für alle Steckdosen je Mietbereich vorgesehen.

    Die Vorzugslagen bei einem Busspannungsausfall werden für Kanal A + B (AV) wie folgt definiert:

    Busspannungsausfall: unverändert (sofern dies die Applikation zulässt)

    Busspannungswiederkehr: unverändert (sofern dies die Applikation zulässt)

    "


    .... ich hab mal ein kleines Muster aus einer bestehenden Anlage zum Domwnload beigefügt. Hierzu sei gesagt, dass es sich um ein ziemlich "knapp" gehaltenes Pflichtenheft handelt.

    Weiterhin fügen wir dem Pflichtenheft auch die Ausdrucke der Parameterkarten der EIB Geräte als Anlage bei. Das Projekt des Musterraumes ist ebenfalls auf Datenträger beigefügt.

    Wichtig ist es, und das ist das entscheidende, nicht zu viel und nicht zu wenig in dem Pflichtenheft zu umschreiben... also "knapp" aber "ausreichend"... Ihr müsst euch vorstellen, dass evtl. ein Dritter über die Einhaltung des Inhaltes (geschuldete Leistung) entscheiden muss. Also seit euch bewusst, dass der Inhalt des Pflichtenheftes die Rechtsgrundlage bei eventuellen Streitigkeiten bildet.....

    ...
    Gruss

    P.S.: Grrrrr Datei zu gross... also, wer das Pflichtenheft mal haben will, der schickt mir ne Mail....
    ______________________

    Mike

    m..myhome Support Forum



    m..myhome for Mac demo Clip neuer demo Clip

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •