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Thema: Neues Produkthaftungsgesetz in Zusammenh. mit fehlerh. Applikationen

  1. #1
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    Frage Neues Produkthaftungsgesetz in Zusammenh. mit fehlerh. Applikationen

    Hallo zusammen,

    ich zitiere hier mal unseren Kollegen KNX aus einem anderen Tread hier im Forum.
    KNX gab den Hinweis in zusammenhang mit einem fehlerhaften Applikationsprogramm eines Herstellers.

    "Allgemeiner Tip: Das neue Produkthaftungsgesetz sieht für solche Fälle Kostenerstattung des Verursacher vor. Damit soll u. a. dem "Customer Software Test" vorgebeugt werden.

    Unterlasser (die meisten Techniker) verzichten!
    Unternehmer agieren und leiten die richtigen Schritte ein.

    knx"

    Ich finde das Thema interessant und will daher mal die Frage unter die Leute bringen wer mit dem neuen Produkthaftungsgesetz schon Erfahrung jeglicher Art gemacht hat.

    Gruß Dirk

  2. #2
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    Was ist das neue Produkthaftungsgesetz? Ich habe auf die Schnelle nur http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de...en/GsG/1_4.pdf gefunden, und dort steht:
    Wird durch den Fehler eines Produkts jemand
    getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt
    oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller
    des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den
    daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    Ein einfaches "geht nicht" oder "ich hab den Fehler stundenlang gesucht" deckt das IMHO nicht ab...?!

    Gruß Matthias.

  3. #3
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    Neues Produkthaftungsgesetz im Zusammenhang mit Software

    kann mir jemand mal einen Link dazu geben, wo der "Gesetzestext" drinsteht?

    MFG
    PeterPan
    Smart Building Design GmbH
    Konzeption, Planung, Bauherrenberatung, Baubegleitung, Consulting, Support, Ausbildung, technische Redaktion

    www.eib-home.de - www.knxshop4u.ch - www.smart-building-design.ch

  4. #4
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    Hatte ich doch in meinem Beitrag stehen?!

    Den hatte ich übrigens gefunden unter http://www.rechtliches.de/info_ProdHaftG.html

    Gruß Matthias.

  5. #5
    KNX ist offline Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    einige wichtige Unterschiede:

    Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung

    Ein EIB-Gerät fällt innerhalb der Gewährleistungszeit aus, so erhält man vom Hersteller kostenfreien Ersatz. Austauschkosten werden nicht ersetzt. Der Anlagenerrichter sollte dafür einen prozentualen Ansatz für Gewährleistung im Angebot haben.

    Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Hier gibt es Hersteller die bieten an zur Gewährleistung die Garantie die Austauschkosten zu übernehmen.
    Diese Hersteller haben mit Sicherheit eine Topqualität und keinen Dumpingpreis.

    Produkthaftung
    Zu einem EIB-Gerät wird eine fehlerbehaftete Applikation zur Verfügung gestellt. Der Anlagenerrichter kann beim Kauf das nicht prüfen. Es liegt ein grundsätzlicher Mangel vor. Der Ursacher hat die Kosten für die Beseitigung des Mangels zu tragen. In diesem Fall der Hersteller.

    Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, in dem sogar der Manager der Firma privat haftbar gemacht werden kann.
    (Quelle: www.spiegel.de/spiegel/0,1518,124569,00.html)

    Hier gilt ganz klar das Verursacherprinzip.

    Hier kann man nur auf Transparenz hoffen, das neue Applikationen immer schnell angeboten werden. Ein sauberes "Versioning" hilft hier am besten. Auch einfach mal Fehler eingestehen und informieren, erspart allen Betroffenen viel Ärger und Geld.

    Manche Hersteller verzichten aber lieber aus Gründen des Images auf Offenheit.

    KNX

  6. #6
    pulsar ist offline Registrierter Benutzer
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    Achtung für die Schweiz:

    Der Begriff "Produktehaftung" wird in der Schweiz im Zusammenhang mit einem Schaden an einer privaten Person gebraucht (z.B. die Isolation am Haartrockner schlägt durch).

    Der Grundsatz lautet:
    Die herstellende Person (Herstellerin) haftet für den Schaden, wenn ein fehlerhaftes Produkt dazu führt, dass:
    a. eine Person getötet oder verletzt wird;
    b. eine Sache beschädigt oder zerstört wird, die nach ihrer Art gewöhnlich zum privaten Gebrauch oder Verbrauch bestimmt und vom Geschädigten4) hauptsächlich privat verwendet worden ist.
    2 Die Herstellerin haftet nicht für den Schaden am fehlerhaften Produkt.

    Der Rest ist im PrHG (Produktehaftpflicht-Gesetz) nachzulesen (www.admin.ch).

    Eine nicht prüfbare Fehlfunktion würde in der Schweiz nach dem OR (und Bezug auf die SIA) gehandhabt.

    Eine fehlerhafte Applikation fällt demzufolge klar nicht unter das PrHG nach Schweizer Recht.

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