Es ist zwar keine EIB-Frage, ich hoffe ihr könnt mir dennoch sagen, ob es gestattet ist, einen 3 phasigen FI-Schalter für die "Absicherung" nur einer Phase zu verwenden.
Danke!
Es ist zwar keine EIB-Frage, ich hoffe ihr könnt mir dennoch sagen, ob es gestattet ist, einen 3 phasigen FI-Schalter für die "Absicherung" nur einer Phase zu verwenden.
Danke!
Hallo,
meines Wissens nach ist es gestattet.
Es kommt ja bloss auf den Summenstrom an, und da ist es unerheblich, ob eine oder drei Phasen vorhanden sind.
Man muss nur aufpassen, dass die (einzige) Phase dort angeschlossen wird, wo der Widerstand für die Prüftaste angeschlossen ist.
Am besten die Betriebsanleitung (so vorhanden) studieren.
Grüße
Norbert
Aus meiner Sicht keine Bedenken, da auch bei vorhandenen 3 Phasen es vorkommen kann, dass letztlich eine Phase einen Kurzschluss verursacht.
Frage:
Warum 3 phasigen FI und nicht einen 1 phasigen FI.
Warum so einen Aufwand. Kosten dürften bei unter 30 € liegen und ich habe dann ein Produkt was passt und es soll ja Leben schützen!
Ist bald Weihnachten, also nicht knickern, sondern schon mal klotzen. Denk auch dran nächstes Jahr 3 % mehr
Grußredstar
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt
Ist mir schon klar, erkenne nur nicht den Sinn dieses Vorhabens, da es am Preis wohl nicht liegen kann und einen 3 poligen FI Schutzschlater ist auch wo anders einsetzbar. Unklar auch der Auslösemoment bzw. wo dieser überhaupt eingesetzt werden soll.
Richt ein bischen nach basteln.
Anmerkung:
Wenn so umgesetzt rate ich einen Hinweis in die Verteilung zu bringen, denn ein fremder Elektriker wird im ersten Moment, im Falle einer Störung schon etwas in die Irre geführt.
Grußredstar
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt
Der Einsatz eines 4poligen FI´s in einer 2poligen Anwendung ist ohen Probleme machbar. Wie aber schon erwähnt wurde ist es wichtig, den Außenleiter an den Kontakten anzuschließen an denen auch der Prüfwiederstand hängt.
Sollte es sich hierbei um einen etwas älteren FI handeln, so empfiehlt es sich den Fi von einem Fachmann durchmessen zu lassen. Wichtig hierbei ist, dass mit einem ansteigenden Fehlerstrom gemessen wird. Mit diesem Messverfahren kann man beurteilen ob der FI noch in seinem Toleranzbereich arbeitet oder schon defekt ist.
PS: nicht vergessen alle 4 Wochen die Prüftaste am Gerät zu betätigen.( Funktionskontrolle )
Gruß
Matthias
Danke für die Informationen.
@redstar: Der 4polige FI-Schalter ist vorhanden, der zweipolige müßte gekauft werden. Das ist der einzige Grund dieses Vorhabens.
Nennstrom und Auslösestrom werden natürlich beachtet.
Hallo Christian,
du hast absolut recht, jede Anlage sollte ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Ich wollte nur noch mal speziell auf die Messung mit dem ansteigenden Fehlerstrom hinweißen, da viele Elektrofirmen noch mit FIXWERTEN die FI´S prüfen und somit keine Aussage darüber getroffen werden kann ob ein FI altert.
Beispiel: Ein FI mit 30mA der schon bei 10mA auslöst ist defekt und muß erneuert werden.
Dies kommt aber eben nur zum Vorschein wenn mit ansteigendem Fehlerstrom gemessen wird.
Gruß
Matthias
Die eingangs gestellte Frage ist kein einzell Fall noch eine Bastelei sonder in der Elektrotechnik schlichte Praxis die bei einer Renovierung mit alten Wechselstromzählern statt findet.
Wird nämlich die Zähleranlage ausgetauscht und neue Hauptleitungen verlegt, braucht der RCD nur umgeklemmt werden.
Die VDE hat da gar nix dagegen. Sie schreibt vor, das ein RCD zB in 20ms bei 30mA auslössen muß. Das wars.
Prüfverfahren
Eine Anlage mit RCD kann auf zwei verschiedene Arten geprüft werden.
ansteigender Prüfstrom oder Auslösezeit.
Beides ist zulässig!
mfg
tweky
Das würde ich nicht sagen.Beispiel: Ein FI mit 30mA der schon bei 10mA auslöst ist defekt und muß erneuert werden.
Ein RCD der bei 10mA schon auslöst, schützt die Anlage besser und könnte fast als Personenschutz durchgehen.
Wenn ein RCD über seinen delta I auslöst ist er zu erneuern.
mfg
tweky
Der übliche Auslösestrom von RCD`s liegt zwischen 50-100% der Nennfehlerstroms.
dh,bei einem 30mA FI würde eine Auslösung zwischen 15-30mA im normalen Rahmen liegen.
Soweit es mir bekannt ist müßte also auch der Schutzschalter gewechselt werden wenn er unterhalb der 50 % bzw.wie hier im beispiel unter 15mA auslöst.
Eine frührere Auslösung z.B 10mA bringt unter Umständen auch noch unerwünschte Nachteile mit sich .
Da Elektrogeräte der SK1,also mit Schutzleiteranschluß betriebsmäßg Ableitströme in Höhe von 3.5mA und Geräte >3,5kw -1mA/KW führen dürfen (Waschmaschine,Trockner,E-Herd,Geschirrspüler etc).können sich die Ableitströme schnell hochaddieren und es kommt zur ungewollten Auslösung des RCD ohne das ein direkter Fehler vorliegt.
LG Randy
Hallo tweky,
du hast sicherlich recht, aber bedenke dass es für den Benutzer auch nicht gerade sinnvoll ist wenn seine Verfügbarkeit des Netzes durch einen zu früh auslösenden FI sinkt.
Sicherlich muss dieses von Fall zu Fall vor Ort entschieden werden ob man ihn als defekt oder in Ordnung wertet.
Das mit dem Personenschutz ist ein berechtigter Einwand und auch völlig in Ordnung. Aber wenn ich z.b eine Anlage mit einem FU nehme so haben diese einen bestimmten Ableitstrom ( Fehlerstrim ) von Haus aus. In diesem Falle ist sehr schlecht wenn man einen veralteten aber nach deiner Aussage noch guten FI weiterhin in der Anlage betreibt.
" Die Verfügbarkeit der Anlage wäre somit stark eingeschränkt "
Aber wie schon erwähnt ist das eine Sache die Der Elektriker dann mit dem Betreiber klären muss ob ausgetauscht wird oder nicht.
Gruß Matthias
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Lesezeichen