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Thema: 'Gebrauchte ETS'

  1. #16
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    Hallo Chantal

    Auch ich bin für einen unkomplizierten Weg bez. auf ETS V 1.3

    Hört sich komisch an, aber gerade am Donnerstag ist mir beim Kunden ( immerhin Müngersdorfer Stadion ) die Festplatte meines Notebooks verreckt Zurück zur Firma, großer PC + Bildschirm genommen, ETS V 1.2 installiert, Datensicherung importiert, zurück ins Stadion, mühsam PC aufgebaut und weiter Inbetriebnahme.

    Liebe Chantal, was hätte ich jetzt mit der ETS V1.3 gemacht ?????? Wohl erst einmal gar nichts mehr, und das "Geschrei" der Bauleitung, nicht auszudenken. ´

    Hallo Eiba, macht alles, verkauft die ETS V1.3 für 150 €, ganz egal, aber bloß nicht Rechnerbezogen.

    Gruß Michael

  2. #17
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    5000,- € und Dongle !!!!!

    Demo frei, für eine komplette EIB-Linie...

    @Dirk

    meinst Du die ID, die Du in der ETS20.ini individuell einstellen kannst

    ... aber Dirk, Deinen Ansatz finde ich besser als meinen

    LG
    ______________________

    Mike

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  3. #18
    Avatar von Hujer
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    Daumen hoch Dongle

    Hallo Dirk und Mike,

    bin auch für Dongle (USB Version). Aber ob die ETS 5000€ kosten sollte ???

    Mit diesem Dongle kann ich zum Beispiel auf meinem Firmen PC und auf dem Mobilen die ETS installieren und bei Nutzung den Dongle auf den entsprechenden PC anstecken. Das Problem bei größeren Firmen sprach Dirk Beyer an und dürfte damit gelöst sein.
    Bei Verlust des Dongels gibt es keinen Ersatz, dafür Neukauf der Lizenz notwendig.

    Außerdem beführworte ich die Aussage von Dirk, die auch bereits im EIB USER CLUB von der AG Software vorgeschlagen wurde:

    "Die ETS sollte beim Download in den Speicher der BCU eine individuelle ETS-ID (Lizenznummer?) und möglicherweise das Programmierdatum an eine bestimmte Speicherstelle (ähnlich der Hersteller - ID) schreiben."

    Dabei geht es um Gewährleistungsansprüche bei Fremdeingriff. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt.
    Natürlich darf ein ändern der ETS-ID über diverse Sortware nicht mehr möglich sein!!!

    MfG Frank Hujer

  4. #19
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    ETS für 200 EUR

    Hallo Kollegen,
    ich habe den von Dirk genannten Anbieter bei Ebay mal angemailt:

    Hallo, ich interessiere mich für die angebotene ETS, handelt es sich um die aktuelle
    Vollversion mit Lizennummer ???

    hier die antwort von HDCOPY:

    Bei Interesse würde ich ihnen die Vollversion der ETS 2 V1.3 auf
    CD-Rom für Windows 98/NT/2000/Xp zum Preis von 200 Euro verkaufen.

    Auf der Cd-Rom ist eine ausführliche Bedienungsanleitung für die
    Software als *.pdf Datei.

    Die Software funktioniert 100 % ohne Einschränkung.

    Die Lizenznummer ist mit dabei.


    Ich denke mal bei Interesse könnten wir alle jeweils eine CD für 200 EUR kaufen, wir hätten dann halt vermutlich alle die gleiche Lizenznummer.

    Vielleicht sollte wirklich die EIBA mal mitbieten oder sich eine Kopie bestellen.

    Grüße
    Christian

  5. #20
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    Hallo,
    warum sollte keine gebrauchte ETS gekauft werden können?
    Jedoch sollte hierfür ein Beitrag zur Lizenzänderung gezahlt werden und es sollte in jedem Fall die Genehmigung der EIBA zum Verkauf vorliegen. Bei anderen Softwareherstellern geht dies auch. Auf jeden Fall wäre dies eine Manahme um eventuellen illegalen Geschäfte vorzubeugen. Das Argument:"Ich habe aber xxx Eur bezahlt " sollte hier nicht gelten, denn wenn ich heute einen PC kaufe der 1500 EUr kostet und dieser in 3 Monaten nur noch 800 Eur kostet heißt es Pech gehabt.

    Für die ETS NG wäre ich auch dafür das diese mit einem Dongle geschützt wird. Größere Firmen die mehrere Inbetriebnehmer haben sollten dann eventuell eine Möglichkeit haben zusätzliche Dongle zu erwerben.
    Aber der Vorschlag von Mike 5000 Eur "naja" oder " wie richte ich den EIB zu Grunde".

    Frank: Woher weißt du was in der BCU abgespeichert wird. Kann es nicht sein das zum Beispiel das Programmierdatum schon vorliegt.

    Egal was auch passiert man sollte einen Weg finden damit die Kluft zwischen Theorie und Praxis nicht zu groß wird.

    mfg
    Bits&Bytes

  6. #21
    eib-eg ist offline Registrierter Benutzer
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    Hallo Leute

    Ich frage mich warum das es so schwierig ist

    Wieso verlangt die EIBA nicht einfach eine Schutzgebühr ( ca. 50-100€ ), und bezieht sein Einkommen über den BCU Verkauf (% Anteile) der Hersteller .

    Somit ist im meinen Augen der EIB im Vormarsch und keine BREMSE .

    Es ist doch somit eigentlich jedem geholfen die Software wird weiter verbreitet, mehr Leute und Kunden interessieren sich für EIB, folge der Marktumsatz steigt, die Eiba hat somit auch mehr Einkommen um die ETS zu aktualisieren und diverse Tools zu erstellen und zu verbessern.

    Seht doch bitte mal aus dem Gesichtspunkt der Computer .
    Bei Kauf eines neuen Computer ist doch auch die neueste Windows Version drauf oder dabei.

    Welcher Privatkunde würde sich einen Computer Kaufen wenn er Windows auch noch dazu kaufen müßte.

    Wollt ihr mit solchen Aktionen den EIB sterben Lassen ?????

    In jeder Branche gibt es schwarze Schafe, ich meine damit, gute und schlechte Programmierer.

    Somit trennt sich doch der Weizen von der Streu.

    Wer hat denn da noch Lust auf EIB wenn die ETS teurer wird.


    Heute habe ich ein Mail bekommen von der in meinen Augen die Eiba nasse Auge davon bekommen würde.
    Den das sind, wiederum in meinen Augen, diejenigen die auf diverse Punkte und Anregungen ( Fragen ) eingehen und eine Lösung schreiben oder parat haben.

    Jeder will mehr Umsatz machen, er muß allerdings seine Softwarekosten beim programmieren mit einbeziehen.
    Somit wird die Programmierung ein klein wenig teurer ( Bremse im EIB ). Im Gegensatz wenn ein EIB Produkt einen Euro mehr kosten würde. Ich hätte schon mehr Häuser mit EIB machen können, aber die meisten Hausbesitzer schreckten beim Preis der ETS zurück. Sie dachten immer das diese dabei währe.
    Man sieht jetzt woher meine Gedanken und Meinungen kommen.

    Es ist leichter aus einer Million Menschen einen Euro zu erhalten, als von einem Menschen eine Million Euro zu erhalten.

    Ich weis auch das einige sich jetzt auf den Schlips getreten fühlen, und möchte mich im vorn herein entschuldigen, aber ich vertrete meine Meinung und stehe dazu! Es werden bestimmt auch einige Negativ über meine Meinung schreiben, aber das macht es erst interessant.
    Ich weis auch das einige Leute meiner Meinung sind, und deshalb ich mich erst jetzt getraut habe meine Meinung zu schreiben.

    Mit freundlichen Grüßen
    eib-eg

  7. #22
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    Warum Hardwaredongle?

    @ Hujer , @ Bits & Bytes

    Ich bin NICHT der Meinung, daß ein Hardwaredongle, egal ob Parallel, USB oder sonstwie sinnvoll ist! Ich bin sogar ein totaler Gegner dieser fürchterlichen Dinger.... Wie oft bin ich schon unter Zeitdruck durchs Büro getobt um den Funktionsmoduldongle zu suchen! Ist er an einem Bürorechner? ... Liegt er im Koffer eines Inbetriebnahmenotebooks?... Hat ihn evt. ein Mitarbeiter noch in der Tasche?...

    Auch bin ich kein Freund von Reglementierungen und totaler Kontrolle! Wenn jemand der Meinung ist seine ETS zu kopieren, soll er es von mir aus tun!

    Außerdem gibt es immerwieder Situationen, bei denen man "Fünfe gerade sein" lassen muß. Bei einer Bürokratisierung, die z.B. durch Dongles und totale Lizenzkontrolle geschaffen wird, entfällt die wichtige Flexibilität.

    Durch diesen einfachen Eintrag der Lizenznummer in die BCU erreichen wir aber eine Selbstdisziplin! Wenn dieses dann bekannt ist wird sich jeder überlegen, ob er "Seine" Lizenz für Programmierungen hergibt. Schließlich steht man letztendlich mit seinem guten Namen ein.

    Ich habe schon viele Anlagen gesehen, in denen die Inbetriebnahmefirma eine Installation ihrer ETS - Lizenz auf dem Visu-PC zurückgelassen hat. Dies wird bestimmt nichtmehr geschehen, wenn beim Download die Lizenznummer in die BCU gestempelt wird! Dann beteht ja keine Gewährleistungskontrolle mehr!

    Ich gebe übrigens auch zu, mal auf einem Visu - PC die ETS zu installieren, um nicht jedesmal bei Teilinbetriebnahmen mit dem Notebook zu kämpfen, wenn projektbedingt sowieso ein "richtiger" Rechner zur Verfügung steht. Die Installation wird aber selbstverständlich zum Projektende gelöscht! Solche Maßnahmen müssen auch zukünftig möglich sein, um flexibel und effektiv zu arbeiten.

    Wenn ich z.B. an die Aufwendungen des LON-Makers denke, bei dem man "Credits" kaufen muß. Dabei ist auch eine System-ID verwendet, damit kein Schindluder durch Parallelinstallationen getrieben wird. Letztendlich ist das die totale Bürokratisierung, und man kann nicht effektiv und schnell mal Systemoptimierungen durchführen..... Allein dieser Umstand bringt 100 Punkte für EIB gegenüber LON!!!!

    Mir geht es bestimmt nicht darum im Detail jeden zu Kontrollieren!

    Im übertragenen Sinne:
    Ich fahre ja mit dem Auto auch manchmal schneller als erlaubt... Und ein Fahrtenschreiber für meinen PKW währe eine Katastrophe!!!!

    Gruß

    Dirk Beyer

  8. #23
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    Weitergabe ETS/Preisstrukture und Vertrieb ETS

    Guten Morgen "Guys"

    na Recht interessant alle diese Meinungen. Wir werden dies in den nächsten Monaten intensiv diskutieren.

    Allerdings, bitte, nicht verwirren :

    die aktuelle Version ist die ETS2 V1.3
    - kostenlos und automatisch für alle ETS2 V1.2-Benutzer
    - benötigt noch kein PC-Schlüssel (nur den Zusatztool iETS)
    - Upgrades von ETS2 V1.1->ETS2 V1.3 kosten EUR 150
    Beschluß : der jenige der auf Ebay anmeldet hat mindestens EUR 50 Gewinn oder sogar total EUR 200

    die neue Version die für Quartal 01/2004 vorgesehen ist, ist
    ETS3 ; untergeteilt in 3 Stufen :
    - ETS3 Tester (kostenlos, wird so breit wie möglich verteilt via Hersteller, Verbände, andere Medien wie Zeitschriften)
    - ETS3 Starter Version (Richtpreis : EUR 149), Distribution siehe ETS3 Tester, Funktionalitäten-beschränkt für Einsteiger ;
    - ETS3 Professional : SIE !!!! , unbeschränkt, Distribution über den Vertriebsstellen ; EUR 875 für neue Vollizenzen, Upgrades ETS2 V1.3 auf ETS3 : Migrationspreisen


    Weiter :
    EIBA verkauft keine BCU's ; dies sind Herstellerprodukten ; die EIBA ist nur zuständig für Entwicklung und Verkauf von Software-Tools wie ETS, OPC, Falcon,....

    So, bin gespannt auf was kommt !
    Bis später !


    Schöne Gr. aus Brüssel
    Chantal

  9. #24
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    Meine Meinung zu diesem Thema als Handwerksmeister und Systemintegrator:

    Wie ich finde, ist die ETS ein Werkzeug für den Programmierer - für den Installateur ist es z.B. die Schlagbohrmaschine.
    Nennt mir z.B. einen Schaltgerätehersteller, der zu seinen Schaltern gleich noch den Bohrhammer und die Diamantkrone oder das Schutzmaßnahmeprüfgerät unentgeltlich mit liefert!

    Wir beklagen uns immer über Billiganbieter und unkompetente Programmierer. Wenn ich meine Arbeit ordentlich erledigen will, brauche ich richtiges Werkzeug. Für den Programmierer ist das nun halt mal die ETS und weitere diverse Software.

    Eine Raubkopie einer Software ist gleichzusetzen mit dem gestohlenen Bohrhammer aus einem Bauwagen.

    Wer ordentlich sein Handwerk betreibt, hat natürlich im jährlichen Kostenplan und seiner Kalkulation auch die Investitionen für neue Technik und Software zu berücksichtigen.

    Die Meinung, dass ein Computer ja auch mit Betriebssystem geliefert wird, hält dieser Diskussion nicht stand. Denn im Preis des PC's ist das Betriebssystem bereits mit eingerechnet.

    An die EIBA: Man sollte sich Gedanken machen, ob man nicht analog guter Handwerkskalkulationsprogramme die ETS nach Grundprogramm und Anzahl der Arbeitsplätze verkauft.

    Das der Schutz der Software erforderlich ist, ist nun mal unumgänglich, um ein wildes Verbreiten der Software zu verhindern. Denn das Ergebnis sind dann EIB-Anlagen, in denen alles funktioniert, nur nicht das was soll...
    Dies wiederum bringt dem EIB nur einen schlechten Ruf ein.

    Einige Erfahrungen meinerseits in letzten Zeit beweisen dies eindeutig. Es liegt nie!!! am Programmierer. Das Argument, was dann benutzt wird, ist einfach und heißt "Das liegt am EIB!".
    Und einen Bauherren dann vom Gegenteil zu überzeugen, ist schon eine "lohnende" Aufgabe.

    Wer sich ernsthaft mit EIB beschäftigt, wird auch einen ANGEMESSENEN Preis für die ETS einkalkulieren und bezahlen.
    Wer EIB in seinem Gebäude einbaut (Freaks ausgenommen) will Komfort, und nicht selbst stundenlang programmieren.


    MfG
    Ulli

  10. #25
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    Stimmt im Prinzip alles, nur schrecken viele Leute vor einem EIB-Einbau generell zurück, wenn sie erfahren, daß dafür eine "Software für 875 EUR" nötig ist (bzw. 875 + 5 Versand + 16 % Mwst. = "mehr als 1000 EUR!!!"). Das muß - für den privaten Häuslebauer - nicht sein. Klar gibt ein Handwerksbetrieb auch 875 EUR für einen guten Bohrhammer aus - das ist schließlich sein Werkzeug. Aber nicht der Hausbewohner, der dreimal im Jahr ein Bild damit aufhängt (=ein Objekt aufm EIB ändert, um mal bei diesem Vergleich zu bleiben).

    Und ein Haus, bei dem ich nicht mal selber die Zuordnung eines Lichtschalters ändern könnte, würde ich nicht bewohnen wollen.

    Gruß Matthias.

  11. #26
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    Daumen hoch

    Hi Ulli...

    ... super Deine Einstellung... und das in Deinem Alter

    Hi Dirk...

    hast Du etwa nur eine ETS Lizenz ????

    OK, genau die Flexibillität die Du erreichen willst gepaart mit der notwendigen Sicherheit... Raubkopie etc. erreichst Du eben durch den Einsatz eines Dongles... und wenn Du mehrere Mitarbeiter hast, dann solltest Du auch mehrere Dongles kaufen.... ganz einfach.
    Traumhaft wäre dann die Idee "System ID" in Kombination mit dem Dongle. Dann kannst auch die ETS auf den Kundenrechner belassen und der jeweilige Anwender identifiziert sich mit seinem persönlichem Dongle.

    Ich sehe das ganz schmerzfrei.... da ich ebenfalls permanent vor dem Problem stehe, wie ich meine B-CON Module und Treiber schützen kann. Wenn ich diese Möglichkeit nicht hätte müsste ich die Preise der Module erheblich anheben, so dass meine Enwicklungszeit und die damit verbundenen Kosten auch unter Berücksichtigung des Missbrauchs entsprechend gedeckt werden.

    ..... und dann würde ich wohl auf meiner Arbeit sitzen bleiben.

    Nur durch den Kopierschutz bin ich in der Lage, meine Software günstig für jederman anzubieten. Ich finde diese Basis auch äusserst fair, da der Anwender nur dann Lizenzen benötigt, wenn er diese auch verkauft hat.... so verdient der Anwender und so verdiene ich.... und so haben alle Spass an dem Produkt !!!

    ... und wie schon erwähnt ist der Dongle nun mal die flexibelste Lösung...

    ... ich hatte auch schon Gedanken, meine Software an Hardwarekomponenten wie MAC - Adresse der Netzwerkkarte, Prozessor Seriennummer etc. zu binden... jedoch bin ich nach reichlich Überlegung und Diskussion mit Gleichgesinnten schnell zu der Einsicht gekommen, dass dies wohl die schlechteste aller Lösungen ist.

    Also...

    1. ETS frei vertreiben

    2. ohne Dongle ETS für 1 Linie freigeschaltet und evtl. das Ausdrucken abschalten.

    3. mit Dongle ETS komplett freigeschaltet.

    axo... das mit den 5000,- € war nen Scherz !!!!!

    DONGLE FOR PRESIDENT !!!

    LG
    ______________________

    Mike

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  12. #27
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    Hallo Matthias,

    es ist doch wohl so, dass man nicht von Deinen Kenntnissen im EIB auf andere Bauherren schließen kann. Der EIB ist doch Mittel zum Zweck, um komfortable Funktionen in Gebäuden zu realisieren und nicht dafür gedacht, dass der Bauherr nach Lust und Laune selbst darin herumprogrammiert. Als nächstes stehen sofort die Gewährleistungsfragen an.
    Meine Bemerkung "Freak" hast Du sicherlich überlesen.

    Kunden, die gerne etwas ändern möchten (ohne dass die Gewährleistung gefährdet ist) und die sich keine ETS leisten wollen, könnte man vielleicht EIB-Easy anbieten.

    MfG
    Ulli

  13. #28
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    ETS

    Hallo nochmal,
    Sag mal, mittlerweile bin ich nur noch beschäftigt mit eueren Mails zu lesen....aber das macht ja nichts. Ist Mal was Anderes.

    Zu Ulli : du hast Recht was die Gewährleistung betrifft. Normalerweise ist es nicht so vorgesehen, daß jeder normaler Bauherr, der "Nachbar", sich eine ETS kauft um seine Hausanlage selber zu programmieren. Würde tatsächlich ein Problem geben mit der Gewährleistung....

    Es gibt aber mittlerweile (dies hat sich gegenüber vor ca. 5 Jahren stark geändert) sehr viele Leute die mit PC sehr fleissig sind und sichselber als Experten betrachten. Dies heißt aber nicht konkret daß die eine EIB Anlage programmieren können. Wozu haben wir sonst so viel in Schulung investiert ?

    Wir sind uns aber bewußt, daß der Markt wegen diese sogenannten Experten auch ein Bedarf hat um den Bauherr einen total beschränkte ETS zur Verfügung zu stellen. Diskussion ist dann aber wie weit soll dies eingeschränkt worden damit der Installateur/Planer noch immer an den Projekt beteiligt werden soll ?

    Na, so habt Ihr wieder was Neues zum Diskutieren.
    Viel Spaß und bis bald

    Chantal

  14. #29
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    Hallo Ulli & Chantal,

    natürlich gibt es u.U. das Gewährleistungsproblem, aber da gibts doch Lösungen dafür. Mein Elektriker hat hier z.B. alle Geräte beschafft und montiert, aber eben nicht programmiert, und dafür hat er dann eben in Angebot/Rechnung geschrieben "Die installierten EIB-Geräte wurden von Ihnen selbst ausgesucht und programmiert; für die Funktionsweise übernehmen wir insoweit keine Haftung" oder so ähnlich - das ist doch OK, oder?

    Was anderes wärs, wenn man durch fehlerhafte Programmierung irgendwelche lebensbedrohenden Zustände hervorrufen könnte, dann müßte man da vielleicht wirklich irgendetwas "verriegeln". Aber ich denke, daß solche Anwendungen verschwindend gering sind (und im privaten EFH-Bau sowieso überhaupt gar nicht vorkommen) - wenn ich überlege, was ich hier bei mir durch falsche Programmierung verursachen könnte, fällt mir grad mal das Hochheizen des Wohnzimmers auf 35°C ein, oder ein Lauflicht im Sekundentakt quer durchs Haus, oder ich könnte auch alle Rolläden im Fünfminutentakt rauf und runter fahren lassen - aber das ist doch alles nix sicherheitsrelevantes, bei dem man den Hausherrn aussperren müßte! (BTW, den Homeserver kann ein Hausherr ja auch selber programmieren, und das ist doch auch so gedacht, oder?)

    Die ETS-ID in der BCU zu speichern finde ich übrigens aus der obigen Diskussion noch mit den besten Vorschlag - wenn dann nicht die des Installateurs drinsteht, kann der ja sagen "da hat jemand anderes dran rumgedreht" und die Gewährleistung ausschließen. Wird übrigens bei (größeren) Telefonanlagen (mit spezieller Wartungs-Software) schon lange so gemacht!

    Und, Leute: Unterschätzt die Zahl der "Freaks" bloß nicht! Außerdem sind diese "Freaks" der Multiplikator für weitere EIB-Verbreitung - ebensolche "Freaks" haben MP3 erst zu dem "Standard" gemacht, was er heute ist...

    BTW, sinnvolle Einschränkungen für eine "Bauherren-ETS" würde ich übrigens z.B. finden:
    • Maximal 100 Geräte (20 reicht heutzutage nicht mehr!), über Linienanzahl kann man noch diskutieren
    • Nur ein Projekt (wer mehr als ein Haus baut, kann auch zwei ETS kaufen )
    • Wegen mir auch nicht drucken (hab ich eh noch nie gebraucht)
    • Keine Konvertierung zwischen verschiedenen ETS-Versionen
    • und wegen mir auch keine Reports o.ä.
    Also im Prinzip halt das, was man für ein Haus braucht, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Gruß Matthias.

  15. #30
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    Hallo Matthias,
    ich weiß nicht, in welcher Branche Du tätig bist. Ich komme aus der Elektrotechnik.
    Du darfst nicht nur von Deinem Haus aus gehen, sondern bedenke, dass der EIB gewerblich eingesetzt wird.

    EIB-Anlagen werden eindeutig vom rechtlichen Standpunkt der Elektrotechnik zugeordnet. Jeder Errichter von elektrotechnischen Anlagen - einschl. EIB-Anlagen - hat die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und Prüfungen der Anlage durchzuführen und nachzuweisen (siehe EIBA-Handbuch).

    Was würde wohl die Versicherung zu einem Selbstprogrammierer sagen, der nebenbei das Sicherheitsobjekt einer Außenjalousie vergißt?

    Dem zufolge ist der Errichter einer solchen Anlage auch verpflichtet, die entsprechenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
    Dies wird beim EIB oder der gesamten Gebäudesystemtechnik besonders kritisch, da der EIB gewerkeübergreifend angewendet wird.

    In sofern bin ich schon der Meinung, dass sich jeder "Freak" seiner Verantwortung bewußt sein sollte, wenn er in die Elt-Anlage eingreift oder z.B.die Heizungsanlage eib-fähig macht; auch wenn das letztendlich "nur" für seinen privaten Bedarf ist.

    MfG
    Ulli

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