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Thema: 'Gebrauchte ETS'

  1. #1
    johann ist offline Registrierter Benutzer
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    'Gebrauchte ETS'

    Hallo Leute,

    mal keine technische Frage....

    Ich habe mir bei ebay (ich weiß ja, Schande über mich.. ) eine ETS2 ersteigert, komplett mit Handbuch, Lizenznr u.s.w

    Jetzt habe ich aber irgendwo gelesen, daß man die ETS gar nicht gebraucht kaufen dürfte .

    ähm.., ist das so ??
    Wenn ja, hab ich dann mein Geld zum Fenster rausgeworfen und hab jetzt gar keine legale Version ?

    Was passiert, wenn ich mich jetzt bei der EIBA melde, und ein Update auf die neue Version 1.3 haben möchte ???

    hat jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht ?


    Gruß und Danke

    johann

  2. #2
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    Im "Kleingedruckten" der ETS-Lizenzbedingungen steht in der Tat, daß die Lizenz nicht übertragbar ist. Gerüchteweise soll bei freundlicher Nachfrage aber eine Übernahme möglich sein.

    BTW, ob dieses "Lizenzmodell" in Deutschland überhaupt rechtliche Gültigkeit hat, sei dahingestellt - hierzulande ist Software ein "Sachkauf", mit dem ich machen darf, was ich will, also auch weiterverkaufen. (Von diesen Microsoft-Lizenzbedingungen, die auf den Softwarekartons immer draufstehen, gilt in Deutschland auch die Hälfte nicht.)

    Wie auch immer - natürlich ist die EIBA nicht verpflichtet, Dir ein kostenloses Update auf V1.3 zu schicken - das ist ja eine freiwillige Leistung. Da kannst Du also nur auf entsprechenden Good-Will hoffen. Andererseits stellt sich natürlich die Frage, ob Du das Update überhaupt brauchst - bis die ersten Geräte auf den Markt kommen, die V1.3 voraussetzen, werden wohl noch ein paar Jährchen ins Land ziehen...

    Gruß Matthias.

  3. #3
    Sipple ist offline Registrierter Benutzer
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    Panikmache

    Moin

    Zu dem Thema Softwarekauf gebraucht bei EBAY hab ich grad gestern nen Artikel gelesen. Alles ok, die können Dir gar nichts. Im Prinzip ist es so wie Matthias geschrieben hat.
    Aber selbstverständlich kann es sein, dass sich da jemand auf den Schlips getreten fühlt und Du deshalb das Update nicht bekommst, denn das ist halt keine Verpflichtung.

    Gruß, Martin

  4. #4
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    Idee Gebrauchte ETS - Weiterverkauf

    Liebe EIB Kollegen !

    Hier eine Meldung aus Brüssel ! Ich nehme Bezug auf die Meldungen von Johann und Matthias bzgl. Lizenzübertragungen/gebrauchte ETS/Weiterverkauf.

    Gern folgendes :
    EIBA scrl, Eigentümer der ETS, vergibt über eine Lizenzvereinbarung ein zeitliches Nützungsrechts der ETS. Dies kommt mit einer Lizenzvereinbarung zu Stande zwischen EIBA (Vergeber der Lizenznutzungsrechte) und der Lizenznehmer (Benutzer). Der Letzte kann eine Einzelperson sein, eine Firma oder einen Mitarbeiter innerhalb in einer Firma.

    Die Lizenzrechte können wie in den Lizenzbedingungen angegeben nicht von der Lizenznehmer an eine Dritte übertragen worden. Weiterverkauf ist verboten !! Da die Software Eigentum der EIBA scrl ist, Firma eingerichtet gemäß belg. Gesetz, ist das Belgische Gesetz zutreffend (nicht das Deutsche).

    In welchen Fällen ist jetzt eine Lizenzübertragung akzeptierbar ?

    - der ehemalige Mitarbeiter WW in einer Firma X hat die Firma verlassen und von einem neuen Mitarbeiter ersetzt worden (Anderung Lizenznehmer) ;
    - der ehemalige Mitarbeiter WW verläßt die Firma X und hat von seiner ehemaligen Firma X die schriftliche Zusage, Kopie an EIBA Brüssel jetzt die ETS Lizenzrechte weiterzunutzen da die Firma X wegen Verlust des Mitarbeiters ja eh nicht länger in diesem bestimmten Bereich tätig sein kann ;
    - Der Installateur/Projektleiter übertragt die Lizenz auf dem Kunde nach Beendigung des Projektes und überläßt volle Verantwortlichkeit des Weiterverwaltung des Projektes dem Kunde (passiert z.B. mit Großfirmen - technische Dienst übernimmt dann das alltägliche). Der Installateur hat nur als Zwischenperson für die Zeit des Projektes fungiert.

    Alles Andere ist ausgeschlossen. EIBA scrl und deren Vertriebsstellen bedienen (in Form von Upgrades, Fortschreibungen, Hotline Unterstutzungen,..) nur diese Lizenznehmer die bei Ihnen bekannt bsw. registriert sind. Die Lizenznummer ist Kennummer und zu jedem Zeitpunkt wird die Akte überprüft. Jetzt zu dem Problemfall "Johann" ; tut mir leid, sie haben sich eine Katze in einem Sack gekauft. Und ja, Matthias hat ja Recht wenn es auf Produkten ankommt, haben Sie vielleicht ein bisschen Glück diese ETS2 V1.2 noch zu verwenden, aber dann sollen Sie jedoch auch nur unter Windows 95/98 arbeiten. Die neue ETS2 V1.3 ist Win95-XP fähig.
    Ich rate daher an, daß um weitere zukunftige Probleme zu vermeiden, Sie sich offiziell bei einer von den drei deutschen Vertriebsstellen lizenzieren lassen :

    - IT GmbH in Kalchreuth/Erlangen
    - Dial GmbH in Lüdenscheid
    - BFE - TIB in Oldenburg

    Weiterhin auch wichtig zu wissen : ab ETS3 wird die ETS "verschlüsselt", abhänging vom PC/Host ID vom Benutzers.

    Zum Schluß noch dies : Firmen wie EBAY oder sogar Konkursverwalter haben leider nicht das Recht diese Software-Produkten, CD Rom oder Diskettensätze die nie Eigentum der Verkaufer waren, zu vermitteln.

    Soweit meine Antwort.
    Schöne Grüße aus Brüssel !


    Chantal:)

  5. #5
    Sipple ist offline Registrierter Benutzer
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    So ein Zufall, grad eben finde ich die neue PC-Professional im Briefkasten und da steht schon wieder ein Artikel über dieses Thema drin. Da sieht die Sache schon ganz anders aus!
    Anscheinend ist nur OEM Software weiterverkaufbar und das ist die ETS definitiv nicht!
    Du hast also das Recht, den Kauf rückgängig zu machen.
    Es stand übrigens in dem Artikel auch drin, dass Ebay sehr häufig (meistens sogar ZU häufig) den Handel mit gebrauchter Software unterbindet.

    Trotzdem, wie Matthias schon erwähnt hat: Was die Softwarehersteller auf die Packung schreiben und dann rechtlich hier im Land tatsächlich gilt sind zwei paar Stiefel. Unglaublich kompliziert.

    Beispiel Kopierschutz. Die ewige Streiterei. Private Kopien als Backup sind absolut zulässig, trotzdem lassen sich die Softwarehersteller (auch die Musikindustrie) dauernd was neues einfallen.

    Gruß, Martin

  6. #6
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    Hi Sipple, gibts da evtl. einen Online-Link dazu oder so?!

    Bisher war ich eigentlich immer noch der Meinung: Wenn ich in Deutschland in einen Laden gehe (oder zu einem Versand) und mir eine CD mit Software drauf kaufe, ist das mein Eigentum, und ich darf damit machen, was ich will. Irgendwelche "Lizenzbedingungen" des Herstellers sind automatisch ungültig, weil ich ja nur mit dem Händler einen (Kauf-!)Vertrag habe. D.h. wenn ich mir ein MS-Office beim Saturn kaufe, habe ich lediglich einen Kaufvertrag mit Saturn, und MS kann auf die Packung drei Seiten Nutzungsbedingungen schreiben, was sie wollen - ist eh alles ungültig.

    Hat sich das inzwischen wirklich geändert?!

    Gruß Matthias.

    PS: Nicht daß mich jemand falsch versteht: Ich möchte der EIBA ihre Rechte keineswegs "wegdiskutieren" (außerdem bin ich persönlich ja eh nicht betroffen - habe meine ETS ja bei IT gekauft und will sie auch gar nicht verkaufen ), aber "rein wissenschaftliches Interesse" zur allgemeinen/aktuellen Rechtslage habe ich schon...

  7. #7
    Sipple ist offline Registrierter Benutzer
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    nen Online Link gibt's noch nicht, da das Heft ja brandneu ist dauert das noch ein wenig denke ich

    So wie Du es beschrieben hast, hab ich mir das auch immer gedacht und das ist der Grund warum es dauernd Streit gibt. Nicht einmal Juristen sind sich da einig.
    Könnte ein juristischer Kniff sein, dass sie einem ja eigentlich gar nicht das Programm selbst verkaufen, sondern nur ein Nutzungsrecht. Das könnte man so interpretieren, dass Du zwar die "Sache" CD als solche verkaufen darfst, die Lizenz zum nutzen aber NICHT. Das wäre natürlich für Käufer ne Katastrophe. Denn wenn sie nicht ganz genau aufpassen, kaufen sie nur die CD mit dem Programm drauf, aber können sie nicht benutzen. Dann läuft das evtl. so ab:

    Verkäufer: "Sie bieten auf eine ETS2V1.2 VOLLVERSION."

    Käufer kauft, denkt, er kriegt ne Lizenznummer, will sein Geld zurück, Verkäufer sagt, dass kein Wort von einer Lizenznummer in der Beschreibung stand. Pech gehabt.

    Urheberrechtschutz ist so ne Sache.

    Ich habe auch schon gesehen, wie ein Käufer ne Musik-CD anstandslos zurückgeben konnte, weil die CD (Shakira) kopiergeschützt ist, mit der Begründung, dass private Kopien erlaubt sind, er diese da aber nicht kopieren kann und drum will er sie nicht mehr.

    Mich interessiert das Thema auch, drum bleib ich mal dran.

    Gruß, Martin

  8. #8
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    Unglücklich PC - ID bei ETS3

    Hallo Chantal,

    ich fand den Hinweis zur ETS3 sehr interessant! beim Dongle über die PC-ID (wie bei XP) sehe ich ein großes Problem bei der Anwendung.

    In meinem Büro (und auch sicher in anderen Firmen) haben wir Notebooks für die Inbetriebnahme. Die Projektierung erfolgt auf einem "ordentlichen Rechner" und die projektbezogene eib.db ist auf dem Server im Projektverzeichnis abgelegt.

    Für schnelle projektierung arbeiten wir mit Dual - Grafikkarten an 2 Monitoren und spielen natürlich nicht auf den Mäuseklavieren der Notebooks herum!

    Die Datenbank ist nicht nur wegen der Datensicherung sinnvoll auf dem Server hinterlegt. Notebooks sind einfach schnell mal geklaut oder defekt!

    Wie soll eine effektive Arbeit möglich sein, wenn man die ETS nur auf einem Rechner installieren darf? Dann sollte man wenigstens die Projektierungslizenz gratis vergeben und die Inbetriebnahmelizenz an die ID koppeln.

    Es ist doch auch im Sinne der EIBA, daß effektiv gearbeitet werden kann. Im Übrigen würde ich dann auch die Kopplung zur System-ID gut finden, denn so könnten endlich die vielen Gratiskopien verschwinden!

    Gruß

    Dirk Beyer

  9. #9
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    Hallo,

    ich kann die Aussage von Herrn Beyer nur begrüßen.

    Sicher ist klar, das die Softwareentwicklung für die ETS
    Geld kostet und auch bezahlt werden muß. Vielleicht
    sollte man darüber nachdenken ob nicht die Gerätehersteller
    einen Obolus für die Weiterentwicklung der ETS-Software
    bezahlen da im Preis für die EIB-Endgeräte noch genügen
    Reserve (Profit) enthalten ist. So kann man letztendlich die
    ETS sogar kostenlos abgeben, was einer Belebung des
    EIB-Marktes nicht gradee im Wege stehen dürfte.

    Eine Verdongelung der ETS ist ein Rückschritt, der vor allen
    die mittelständischen Unternehmen trifft.

    Viele Grüße

  10. #10
    johann ist offline Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    Danke für die, leider unerfreulichen, aber klaren Tips !

    mal sehen, ob ich die Katze samt Sack wieder los werde, am besten gleich wieder in ebay versteigern
    (war nur ein Scherz !!)

    Jetzt werden halt noch ein paar mehr Euros in das Haus eingeplant, aber verglichen mit den Gesamtkosten....

    nochmals Danke und Gruß

    Johann

  11. #11
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    Wie bitte??

    Hallo Kollegen....
    Hallo EIBSoftDev...


    mal so ne Frage am Rande zu folgender Aussage:

    ".....Vielleicht sollte man darüber nachdenken ob nicht die Gerätehersteller einen Obolus für die Weiterentwicklung der ETS-Software bezahlen da im Preis für die EIB-Endgeräte noch genügen Reserve (Profit) enthalten ist. So kann man letztendlich die ETS sogar kostenlos abgeben, was einer Belebung des
    EIB-Marktes nicht gradee im Wege stehen dürfte...."

    Woher kommen den diese Erkenntnisse, dass "noch genügend Profit übrig ist" bei den Herstellern? Meinst Du den EBIT bzw. die VSP beim Verkauf der EIB-Produkte?

    Ist das eine Vermutung, oder lässt sich Deine These argumentatorisch untermauern?

    Gibt es eine Untersuchung von Deiner Seite oder anderweitige Erkenntnisse, dass sich über die Abgabe einer kostenlosen Software der Produkteabsatz in einem ähnlich angesiedelten Markt beleben liess?

    Nur mal so am Rande..

    MFG
    PeterPan
    Smart Building Design GmbH
    Konzeption, Planung, Bauherrenberatung, Baubegleitung, Consulting, Support, Ausbildung, technische Redaktion

    www.eib-home.de - www.knxshop4u.ch - www.smart-building-design.ch

  12. #12
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    kostenlose ETS

    Hallo Peter,

    also kostenlos muß die ETS nicht sein. Ein Schutzgebühr von ca. 50 Euro wäre ein gute Alternative für ein gutes Standardprodukt, daß alle wichtigen Bereiche abdeckt. Für professionelle Ergänzungen könnte sich nochmal ein Markt für Zusatztools ergeben (vielleicht auch neue Arbeitsplätze für pfiffige Entwickler)

    Der EIB-Umsatz wird sich auf jedenfall erhöhen.

    Vergleiche:
    Power Project von Busch-Jaeger
    Easy Software für Möller Easy Steuerung
    Logo Software für Siemens Logo - plattformunabhängige Software - läuft auf Windows, Linux und Mac - das nenne ich zukunftsfähig (heißer Tip für die EIBA)
    Programmiersoftware incl. Simulation eines bekannten I/O-Module Herstellers
    und viele andere Kleinsteuerungshersteller
    Auch unser bevorzugter Lieferant für GSM-Steuerungen bietet den Download der Programmiersoftware im Internet an.

    Fazit: Ist der Invest gering, wird probiert. Wenn das Produkt stimmt, lohnt es sich für alle Beteiligten.

    Problem der ETS:
    Eine Sättigung des ETS-Verkaufes hat schon lange eingesetzt. Nur ca. 10-15% der ETS-Käufer ist auf die ETS2 V1.2 umgestiegen. Einen Großteil der Lizenzen halten auch die Hersteller für Ihre Mitarbeiter im Bereich EIB.
    Die Einnahmen sinken. Die Entwicklung verlangsamt sich gemäß dem Geldfluß.
    Bei einem Geräteaufschlag von 1-2% fließt dieser Zusatzumsatz in die Weiterentwicklung - sprich kein Umsatz - keine Entwicklung notwendig. Viel Umsatz - mehr Geld für die Weiterentwicklung.
    Steigt nun auf einmal sprunghaft der Umsatz an EIB-Geräten bei den Lizenznehmer muß nicht der Umsatz bei der ETS steigen.

    So dumm ist der LON - Dollar gar nicht.

    Aber die meisten träumen noch von einem abgeschotteten Markt in einer globalen Weltwirtschaft.

    Die übergreifenden Probleme wie vernünftiges Verkaufen und ein gutes EIBA Marketing sind in anderen Threads schon oft genug diskutiert worden, spielen aber auch eine wichtige Rolle. Die ETS könnte auch ein Marketingmittel sein.


    dietmar.kunde@das-eib-team.de

  13. #13
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    Böse Sogar gebrauchte 1.3 bei ebay!!!

    Falls noch jemand die Version 1.3 benötigt, kann er sie unter dem Link ebay beim Verkäufer mit dem bezeichnenden Namen "HDCOPY" ersteigern....

    Soviel zur Verbreitung der ETS ...


    Ich bin ja gespannt, wie die Versteigerung endet!!!! Ob wohl die EIBA gewinnt?

    Ende ist am 22.02. um 17:53 Uhr

    Gruß

    Dirk Beyer

  14. #14
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    Gebrauchte ETS

    Hallo Leute,
    Ich sehe die Notwendigkeit, daß ich mich wiedermal
    bei euch melde. Konkret :

    Die EIBA scrl ist eine Herstellergenossenschaft (Kapitalinhaber), die aber finanziell unabhängig funktioniert. Ab 2003 sind wir sogar als kommerzielles Institut total unabhangig von der Mitgliederbetreuung, Produktzertifikation und Schulung die sich unter dem Dach "Konnex Association" befinden.

    Alles Andere : Tools Entwicklung, Vermarktung und Distribution werden weiterhin von der EIBA versorgt. Damit möchte ich klarstellen, daß die individuelle EIB Produktenverkauf überhaupt nichts mit der EIBA scrl auf sich zu tun hat.

    Die ETS2 V1.3 ist gerade vor 2 Wochen veröffentlicht. Alle ETS2 V1.2 Benutzer erhalten kostenlos und automatisch von uns die neue ETS2 V1.3. Mit solch einer Dienstleistung geht ein Budget zusammen von EUR 500.000. Es handelt sich überhaupt nicht über 10-15% ETS2 V1.2 Benutzer wie in einem von den Antworte angegeben, sondern um ca. 10.000 von den 15.000 Benutzern !!!! Solch eine Aktion passiert also nicht ohne Weiteres.

    Was ETS3 anbelangt, für Q1/2004 vorgesehen, werden wir wieder mit einer Art zeitgebunden "Migration" arbeiten. Momentan diskutieren wir die möglichen Vertriebskanäle und Upgrademöglichkeiten ; u.A Verschlüsselung der Software oder nicht. Ich wäre euch sehr dankbar für eueren Bemerkungen, Ideen, vielleicht auch Aufregungen.

    Also, alle an die Arbeit und bis bald

    Chantal Degol
    EIBA Sales Manager

  15. #15
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    Idee Warum PC - ID? - Besser ist die ETS - ID in die BCU schreiben!

    Hallo Chantal,

    ich würde mir statt der PC - ID folgendes wünschen:

    Die ETS sollte beim Download in den Speicher der BCU eine individuelle ETS-ID (Lizenznummer?) und möglicherweise das Programmierdatum an eine bestimmte Speicherstelle (ähnlich der Hersteller - ID) schreiben.

    Es dürfte bei "neueren" BCU ab BCU2 sicher möglich sein, diese Speicherstellen zu reservieren. Schließlich kann ab BCU2 ja auch ein Kennwort zum Sperren der BCU hinterlegt werden.

    Dadurch erreicht man mehrere Ziele, die uns in der Praxis Probleme bereiten:

    1) Man kann den Nachweis führen, daß z.B. der Betreiber oder sonstjemand während der Gewährleistung Änderungen vorgenommen hat.

    2) Es wird keine "Schwarzkopien" der ETS mehr geben, weil der Geber der Kopierquelle möglicherweise mit fehlerhaften Anlagen in verbindung gebracht werden kann, mit denen er eigentlich garnichts zu tun hat!

    Bezugnehmend auf den offensichtlich regen Handel / Austausch von ETS - Lizenzen ist wohl klar, daß nur wenige Lizenzen bezahlt werden. Da eine ETS bei dieser Methode überall "Spuren" hinterlässt werden wohl weniger Leute Ihre Lizenz woanders hinterlassen. Zwangsläufig wird der Bedarf an Lizenzen wohl über legalen Kauf gedeckt.
    Die zu erwartenden höheren Vertriebszahlen ermöglichen wohl eine Senkung des Preises, was letztendlich der Verbreitung des EIB zugute kommen sollte.

    Wir Anwender sind dankbar ohne Hardwaredongle oder irgendwelche PC-ID-Kapriolen auskommen zu müssen.

    Die Flexibilität der ETS hinsichtlich der Hardware ist sehr wichtig. Falls es einen Verweis auf die PC-ID gibt und man womöglich erst telefonisch irgendwelche Codes freischalten muß, ist der EIB auf dem absteigenden Ast.

    Ich wette, daß die meisten Notebooks am Wochenende kaputtgehen und dann die Serviceline nicht besetzt ist. Dies hat evt. zur Folge, daß Inbetriebnahmedaten nicht eingehalten werden können.
    Daher bin ich der Meinung, daß für die Nutzer der ETS unkomplizierte Verfahren gefunden werden müssen.

    Gruß

    Dirk Beyer

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