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Thema: Wartungsvertrag für EIB Anlagen

  1. #1
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    Frage Wartungsvertrag für EIB Anlagen

    Hallo,

    ich bin im Moment dabei für einen Kunden einen Wartungsvertrag für seine EIB Anlage (Wohnung mit 166 Tln.) zu entwerfen.
    Hat jemand so ewas schon mal gemacht und wenn ja wie wurden z.B. Probleme wie Gewährleistung, Havariedienst , Vergütung für Umprogrammierungen im Rahmen der Wartung geregelt und last but not least wie könnte man die Kalkulation ansetzen ?

    Grüsse

    Dirk

  2. #2
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    ...... also mal ehrlich....

    Für eine Wohnung mit 166 Teilnehmern... muss ja nen riesen Ding sein) :-)) mache ich mir über ein Wartung keine Gedanken.

    Wichtiger wird es, wenn sicherheitsrelevante Funktionen inbegriffen sind. Dann wird halbjährlich die Meldekette gecheckt... (ist doch kürzlich durch eine LON – betriebene Anlage mehrere hunderttausend € Schaden an der Beschattungsanlage an einem Frankfurter Hochhaus aufgetreten....)

    Stellantriebe prüfen wir von Zeit zur Zeit auch einmal... das Thema erledigt sich aber schon, in dem man die Dinger täglich einmal kurzfristig zwangsöffnet.

    ansonst gilt... don´t touch a running system.....

    und wenn man sich dann noch für einen vernünftigen Hersteller entschieden hat, dann hat man lange Spass mit der Technik.

    Ich bin nun sehr lange dabei und hab noch nicht einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Mein Kunden geniessen einfach vom Hause aus gewisse Privilegien.

    Gruss
    ______________________

    Mike

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  3. #3
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    Hallo Dirk!

    Ich habe auch keinen auf Lager. Wenn ein Kunde einen Wartungsvertrag wünscht, dann soll er den auch bekommen, oder?

    Gruß
    Hannes

  4. #4
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    Eckdaten

    Ich biete den Kunden schon Betreuungsverträge in Zusammenarbeit mit dem Installationsbetrieb an.

    Das beinhaltet je nach Anlagenumfang folgende Leistungen, die natürlich anlagenspezifisch angepasst werden:

    1) Ich übernehme die aktuellen Datensätze zu mir und behalte Sie griffbereit auf dem rechner (Also nicht im Archiv). Der Kunde ist somit viel Verantwortung los und erhält eine jährliche Sicherheitskopie.

    2) Plausibilitätscheck ausgesuchter Telegramme (Zeitschaltuhr, Lichtfühler etc.)

    3) Prüfung der Telegrammlast und anderer randbedingungen, die mal auf defekte Geräte hinweisen können

    4) Beratung zu neuen Busgeräten bzw. Möglichkeiten entsprechend dem Stand der Technik

    5) Normalerweise Fernwartungszugang, so daß schneller Eingriff möglich ist

    Neben den "Grundleistungen" erhält der Kunde bei Serviceeinsätzen bzw. Änderungen ein günstigere Stundensätze.

    Die Kosten varieiren nach Anlagengröße und Komplexität!

    Gruß

    Dirk Beyer

  5. #5
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    Hallo,

    danke für die Hinweise zum Thema.

    Betreuungsvertrag war genau das Wort was mir nicht einfiel. Das klingt wesendlich besser als Wartungsvertrag.

    Ich denke das entspricht am ehesten dem was mein Kunde möchte.

    Gruß Dirk

    P.S. "Wohnung" klingt bei 166Tln vielleicht komisch. Aber das Ding hat ca. 350qm über 2 Etagen im 4. und 5. Stock eines Jugendstilhauses (die beiden Etagen sind nachträglich im Zuge der Sanierung aufgesetzt worden)

  6. #6
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    Lächeln EIB Wartungsvertrag

    Hallo Dirk,

    Diese Frage wird von unserer Kunden oft gestellt, worauf ich folgende Punkte in einen eigenen EIB Wartungsvertrag aufgenommen habe:

    1.Kundengespraech/Beratung
    -Akzeptanz/Funktionen, Zusatzarbeiten oder Aenderungen der Anlage und evtl. aufgetretene Maengel erfragen
    -Dokumentation der Anlage ( Verteiler-, Installationsplaene, Topologieschema, Gereateliste, Beschreibungen etc.) auf vollstaendigkeit und aktuallitaet kontrollieren (Sehr wichtig bei "staendigen Baustellen"!)

    2.Funktionstest
    -Busspannung messen (Protokollausdruck)
    -Telegrammaufzeichnung/Buslast pruefen (Ausdrucken)
    -ETS-"Linie durchsuchen", Kontrolle auf Vollstaendikeit der projektierten Geraete (Ausdrucken)
    -Funktionen pruefen (Tastsensoren bedienen, Lichtfuehler abdecken, Werte wie z.B. Temperaturen auf Anzeigen grob auf plausibilitaet kontrollieren, etc.)

    3. VerteilerCheck
    -Verteiler oeffnen, Sichtkontrolle der REG-EIB Geraete samt Sicherungsautomaten, Reihenklemmen etc., Pruefung der Kennzeichnungen / Beschriftung
    -Klemmen nachziehen, Verteiler aussaugen

    4. InstallationsCheck
    -Sichtkontrolle der Anbaugeraete (Tastsensoren, Minitableau, Licht-, Windsensoren, Stellantriebe etc.) auf Beschaedigung, Befestigung
    -Kennzeichnungen / Beschriftungen kontrollieren

    5. Pruefprotokoll
    -Testergebnisse, Busspannungswert, Telegrammaufzeichnung
    -Bemerkung
    -Backup


    Der genaue Text variert natuerlich je nach Umfang und Art der Anlage ( Buero/Verwaltungsgebaeude oder Wohnung/Wohnhaus)

    Mfg
    Thomas Plein

  7. #7
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    Hallo Thomas,

    danke für die Hinweise. So ähnlich habe ich jetzt auch die "Servicevereinbarung" mit meinem Kunden abgeschlossen.

    Gruß Dirk

  8. #8
    hermi ist offline Registrierter Benutzer
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    Hallo Vertragsbedürftige,

    vielleicht kann ich an dieser Stelle als Nichttechniker meinen Senf dazugeben.
    Zu Dirk Weinhold: Fragen der Gewährleistung haben in einem Service - und/oder Wartungsvertrag nichts zu suchen, da diese eben im Rahmen der Gewährleistung, also "kostenlos" zu erfolgen haben. Sollte damit die Gewährleistung der Servicearbeiten gemeint sein, helfen regelmäßig auch keine Haftungsausschlüße, sondern es gelten die allgemeinen Regeln, jenachdem, was vereinbart wurde. Da regelmäßig diesbezüglich nichts vereinbart wird, gilt das BGB.

    Zu Dirk Beyer und Plein:
    der Vertragsinhalt sollte so präzise wie möglich definiert sein, um davon nicht erfasste Tätigkeiten ausscheiden zu können, denn Streit entsteht wie bei sog. Festpreisverträgen regelmäßig darüber, was drin ist und was nicht.
    Weiterhin würde ich - wie die bekannten Werkstattaufträge im KFZ - Bereich zeigen, eine Klausel einfügen, ob und wenn ja, ab welcher Summe die Zustimmung des Kunden eigeholt werden soll. Ich würde bei Wartungsverträgen generell empfehlen, eine Analyse durchzuführen und bei notwendigen Reparaturen sich einen gesonderten Auftrag erteilen zu lassen. Das spart im Einzelfall Ärger.

    Zu Dirk Beyer:
    Das mit der Fernwartung ist so ähnlich wie mit nicht unterschriebenen Rapportzetteln. Wenn hier Stunden abgerechnet werden, die nicht gegengezeichnet sind - was bei der Fernwartung kaum möglich ist (es sei denn, es wird nichts zusätzlich zum bereits vereinbarten Wartungsumfang berechnet), kann dies bei entsprechender Klientel zu Problemen führen.

    Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber genau diese Teufel landen regelmäßig bei mir auf dem Tisch.

    mfG
    hermi

  9. #9
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    Daumen hoch Du sprichst mir aus der Seele...

    Hallo Hermi,

    erstmal ein kräftiges

    genau aus diesen Gründen bin ich kein Freund deratiger Verträge.

    Viele meiner Kollegen werden nun wieder sagen ".... der Eudenbach..."

    Meiner Meinung nach haben Wartungsverträge einen bitteren Beigeschmack... der Kunde könnte sich auch verunsichert fühlen getreu dem Motto, was kommt denn da auf mich zu.

    Sicherlich gibt es in unserem Clientel Kunden, die auf Wartungsverträge bestehen... die sollen auch welche bekommen... Nach meiner Erfahrung legt der Kunde jedoch die Priorität auf die Reaktionszeiten... in der auftretende Fehler behoben werden.

    Nach Fertigstellung eines Projektes erhält der Kunde unsererseits Wartungsanweisungen... Datenbankpflege, Datensicherung sowie Beratung bei Erweiterung der Anlage ist ein kostenloser Service. Unser Kunde erhält auch eine Art Funktionsgarantie, die dem Kunden sicherstellt, dass Programmierfehler jederzeit im Rahmen einer Garantieleistung abgewickelt werden.

    Ich finde es einfach kleverer, dem Kunden die Wahl seines Wartungspartners zu überlassen. Wirtschaftlich gesehen mag das vieleicht nicht der richtige weg sein, aber ich denk halt nicht nur an die Mäuse....

    Es ist doch fakt, das der Anlagenerrichter immer die Türklinke für den Betrieb der Anlage (Wartung, Erweiterung, etc.) in der Hand hält. Wenn nicht.... ist da schon im Vorfeld etwas schief gelaufen.

    Von der rechtlichen Position mal abgesehen.... finde ich meine Alternative einfach viel praktischer. Ich habe keinerlei Verpflichtungen und meinem Kunden vermittel ich das Gefühl der Unabhängigkeit.

    Es liegt auch mehr im meinem Interesse Anlagen zu bauen.... zu übergeben... die Betreiber einzuweisen... und dann die nächste bitte...

    Gruss
    ______________________

    Mike

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  10. #10
    hermi ist offline Registrierter Benutzer
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    Hallo Mike (M)Eudenbach,
    sollte ich falsch verstanden worden sein?

    Mit der Vertragsgestaltung ist das so eine Sache für den EIB - Spezialisten wie EIB für den Anwalt .
    Ich wollte eigentlich nicht von derartigen Verträgen generell abraten, sondern nur zur Vorsicht mahnen.
    Es ist, wie m.hanft schon geschrieben hat in EIB und Stümperei wohl richtig: besser den Fachmann fragen, denn ein schlechter Vertrag ist meistens noch schlechter als gar keiner! Richtig teuer wird es meistens dann, wenn ein solcher Vertrag streitig wird.
    Ich werde kommende Woche mal im Büro suchen, ob ich ein entsprechendes Muster finde und gegebenenfalls hier einstellen.

    Aber schon jetzt: Vorsicht vor dem unreflektierten Gebrauch von Vertragsmustern. So sind fast alle hier interessierenden Vertragsmuster vor dem 01/01/02 kaum mehr zu gebrauchen, da seit diesem Zeitpunkt das BGB in wesentlichen Teilen geändert worden ist (inbesondere im Kaufrecht und auch im Werkvertragsrecht).

    mfg
    hermi

  11. #11
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    nene.... richtig verstanden...

    Ich habe mehrer Stunden mit meinem Rechtsberater über deratige Themen gebüffelt.... Bis wir zu der einstimmigen Meinung kamen.... Neue Leistung, neuer Vertrag.....

    Das "einzige" was ich meinem Kunden als "Service" biete ist ein für sein Projekt ausgehandelter Rabatt für zukünftige Leistungen... bzw Einheitspreise. Diese wiederum werden alle 3 Jahre erneut verhandelt.

    Gruss

    P.S.: mhhhhhhhhh es wäre mal ein Thema für den EUC evtl. mal eine Partnerschaft mit einer Anwaltskanzlei anzustreben, welche sich in diesem "unserem" Gebiet beschäftigt.

    Nicht das der EUC Rechtsberatung tätigen soll (ist eh verboten) sondern entsprechende Kompetenz vermitteln kann.
    Geändert von Meudenbach (15.12.02 um 13:45 Uhr)
    ______________________

    Mike

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  12. #12
    hermi ist offline Registrierter Benutzer
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    an M(M)eudenbach,

    ich behaupte, daß es - mindestens bei EIB - Kunden - einen Wartungs - und Betreuungsbedarf gibt, der irgendwie geregelt werden sollte. (weil keiner mehr durchblickt

    Das Problem an derartigen Verträgen ist ja gerade letztendlich zu definieren, wann es sich um einen neuen Auftrag handelt.
    Da der Kunde König ist, muß diesem Willen im Zweifelsfall durch einen entsprechenden Vertrag abgeholfen werden. In den allermeisten Fällen ist dies für den Anwalt auch kein Problem.

    Du gehörst anscheidend schon zu den Ausnahmen, die im Vorfeld eines Vertragsabschlusses die Lage sondieren lassen. Das ist sinnvoll, aber Dein Ergebnis so allgemein nicht zutreffend. Es gibt für jeden Topf einen Deckel, die Frage ist nur, ob sich der Aufwand lohnt.
    Das muß jeder für sich selbst beantworten.

    Hier sind verschiedene Lösungsansätze denkbar: der erste ist, den Anwalt seines Vertrauens zu beauftragen.
    Ich habe mich schon als Vertreter dieser Spezies an anderer Stelle geoutet , bin allerdings kein Fan von solchen Partnerschaften, weil dortige Lösungsvorschläge regelmäßig sehr allgemein gehalten werden müssen. Das wiederum bedeutet nicht, dass allgemeine Fragen nicht auch allgemein beantwortet werden könnten, aber eben gerade deswegen nur eingeschränkt verwendet werden können.
    So ist z.B ein Vergleich zu Peter Pans Aktivitäten kaum möglich; der kann einen Überblick geben, der als Entscheidungsgrundlage dient. Mit einem Vertragsmuster kann der Verwender allerdings nur etwas anfangen, wenn er es auch anzuwenden versteht. Und genau darin liegt das Problem.

    mfG
    hermi

  13. #13
    Karl ist offline Registrierter Benutzer
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    Ausrufezeichen 95% der EIB-Kunden brauchen keinen Wartungsvertrag

    95% der EIB-Kunden brauchen keinen Wartungsvertrag !!

    Einen Wartungsvertrag brauch in der Regel nur groß Kunden Wie z.B. Banken, Industrie, Verwaltungen u.s.w. , da Hier z.B. wichtige Störmeldungen und andere Telegramme gesendet und Ausgewertet werden müßen.
    In diesen Anlagen währe ein Wartungsvertrag auch bei herkömmlicher Technik sinnvoll.
    99% der Privaten haben heute keinen Wartungsvertrag für ihre Elektroinstallation und werden diesen auch mit EIB nicht benötigen.
    Also dem Kunden nicht mehr aus der Tasche ziehen als nöttig.


    MFG
    Karl

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