Zitat von
sven29da
Hi Leute,
habe gestern mich mit meinem Vater darüber unterhalten welcher gelernter Energieanlagenelektroniker ist. Früher wurde das Elektromechaniker genannt.
Er hat nicht nur beruflich damit zu tun gehabt, sondern hat auch mein Elternhaus sowie vor kurzem das Haus meines Bruders und Freunden komplett konv. Installiert.
Er kann dem hier auch nicht folgen. OK, VDE muss vielleicht im Gewerbe usw beachtet werden, jedoch bei einem EFH welches auch noch in Eigenregie installiert wird, sprich man kann keine Firma dafür haftbar machen kann ?!?!?.
Wenn das alles os fatal wäre, müssten ja was weis ich so 40 000 000 Eigenheime neu verkabelt werden.
Als mein Vater sagte "wie soll 2,5² in eine Standart Steckdose passen ?" konnte ich kein Argument mehr bringen.
Zum Glück habe ich keine längeren Strecken größer 18 Meter
Gruß
Sven
Ansonsten geht es Dir aber gut?
Um es mit der Werbung zu sagen: Die gelben Seiten, Rubrik "Elektroinstallateure" helfen bestimmt weiter. Wenn Du was übers brotbacken wissen willst gehst Du auch nicht zum Schuster.
Die Vorschriftenlage ist eindeutig, Du kannst anfangen zu lesen in der "
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBElt)
", dann machst Du weiter mit den "Technischen Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz", im DIN-Regelwerk steht der Rest (es ist Dir vielleicht schon aufgefallen dass vor den VDE-Nummern mittlerweile überall "DIN" steht), speziell in der 0100.
Ob Dir das passt ist absolut unwichtig. Fakt ist: Der Errichter oder Betreiber einer Anlage haftet mit allem was er hat dafür dass die Anlage sicher ist. Wie Du diese Sicherheit erreichst ist im Prinzip egal, wenn irgendwas schief läuft wirst Du vor Gericht nachweisen müssen dass Deine Lösung gleichwertig zum geltenden Regelwerk war.
Fakt ist: Du brauchst einen konzessionierten Elektroinstallateur wenn Du den Anschluss ans öffentliche Stromnetz willst. Ohne Unterschrift vom konzessionierten Elektroinstallteur bekommst Du weder einen Hausanschluss noch einen Zähler.
Fakt ist: Eine 2,5 mm2-Ader passt in einen Steckdoseneinsatz, auch wenn das die Vorstellungskraft Deines Vaters übersteigt.
Fakt ist: Wenn wir hier erkennen dass Du ohne Sinn und Verstand eine Bastellösung hinbauen willst werden wir Dir dafür ganz sicher keine Hilfestellung geben ausser dass wir Dir raten, einen Fachmann zu befragen - und damit meinen wir einen konzessionierten Elektroinstallateur, nicht jemanden der Beruflich u.a. auch mit Strom zu tun hat.
Wer selber Gebäudeinstallationen vornimmt und dann das einschlägige Regelwerk damit abtut dass das nur für Gewerbebauten gilt ist offensichtlich vollkommen merkbefreit und eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Ein Fachmann wüsste welche Vorschriften gelten und er wüsste auch dass für den gewerblichen Bereich zusätzlich noch die BGV gelten.
Sorry für die harten Worte, wir können hier über alles diskutieren - aber ganz sicher nicht über die Anwendbarkeit klarer und bewährter Vorschriften für die E-Installation.
Gruss
Markus
Lesezeichen