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Thema: Übersichtlichkeit im Verteilerschrank: Beschriftung... aber wie?

  1. #31
    AK. ist offline Registrierter Benutzer
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    so jetzt muss ich doch mal fragen


    hab da oben bei nem bild eine reihe reihenklemmen gesehen, um die aussenrum so ein kammkanal montiert wurde. gibt es sowas für den "normalen" hausverteiler auch oder is das nur für racks oder schaltschränke vorgesehen ?
    oder hat hier jemand marke eigenbau verwendet ?
    würde mich mal interessieren weil ich vor kurzem eine konventionelle verdrahtung mit 20 Relais gemacht habe, und es schon sehr umständlich war das sauber hinzubekommen in nem normalo-verteiler.
    Der Mensch wieselt sich so durchs Leben. Das ist es , was ihn von Tier unterscheidet. Mit Ausnahme vom Wiesel.

  2. #32
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    Zitat Zitat von AK.
    so jetzt muss ich doch mal fragen


    hab da oben bei nem bild eine reihe reihenklemmen gesehen, um die aussenrum so ein kammkanal montiert wurde. gibt es sowas für den "normalen" hausverteiler auch oder is das nur für racks oder schaltschränke vorgesehen ?
    oder hat hier jemand marke eigenbau verwendet ?
    würde mich mal interessieren weil ich vor kurzem eine konventionelle verdrahtung mit 20 Relais gemacht habe, und es schon sehr umständlich war das sauber hinzubekommen in nem normalo-verteiler.
    ....das würd mich auch schwer interessieren, sonst müßte man jeweils eine Hutschiene als Träger für den Kanal missbrauchen - das kostet Platz

    Haltet mich auf dem Laufenden, wenn jemand was weiß.

    Ich plane übrigens für meinen Neubau die UV Hager ZP55s-habt ihr Alternativen

  3. #33
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    Zitat Zitat von EIB-Freak
    Ausser natürlich Steckdosen, welche mit 16A abgesichert sind und mehr als 18m von der Sicherung weg sind. (Spannungsfall und Strombelastbarkeit der Leiter).

    ..seit wann das denn, habe selbst mal Elektriker gelernt, anschließend meinen Elektrotechniker gemacht - mittlerweile bin ich seit 8 Jahren in der Nachrichtentechnik - zu meiner Zeit als Elektriker war das nicht so !!

    Und natürlich Waschmaschine, Trockner, Herd, Backofen, Mikrowelle,.. mit 2,5mm² !

    E-Herd seh ich ein , der Rest in 1,5mm²-da 16A Leitungsschutzschalter - war bis ich glaube vor einem Jahr Vorschrift - mittlerweile darf man ja 1,5mm² nur noch mit 10A absicher - meiner Meinung totaler Quatsch, von daher bleibe ich beim altbewerten - alles andere ist Geld zum Fenster raus!!!

    Aussenbereich auch lieber mit 2,5mm²...

    den Außenbereich versorge ich seperat über eine UV aus dem Carport - von wegen nachträgliche Erweiterung - also auch 1,5mm²


    Gruss,

    Michael
    ...hoffentlcih werde ich jetzt nicht erschossen vom angehenden Meister

  4. #34
    Avatar von EIB-Freak
    EIB-Freak ist offline KNX-Professional Firmenmitglied (Administrator)
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    @Keldan:

    *PENG*

    ne. Also...ich bin selber elektriker, angehender Meister.
    Das hat folgende Bewandnis:
    Ein Kupferdraht ist je nach Verlegeart (und somit wärmeabfuhrmöglichkeit) mit einem Bestimmten Strom belastbar. Wird dieser Strom überschritten, wird im Leiter soviel wärme erzeugt, dass es im schlimmsten fall zu einem Brand kommt.
    Desweiteren darf nur ein gewisser Spannungsfall - meistens 3% vom Zählerplatz bis zur entferntesten Steckdose - vorhanden sein.
    1,5mm² darf man auch mit 13A absichern - wobei es auch dort probleme geben kann, wenn kein Schaltkontakt mit µ16A dahinter ist, z.B. normale UP-Schalter o.ä. haben meist nur eine Kontaktbelastbarkeit von µ10A.

    Aussenbereich 2,5mm² hat bei uns die bewandnis, dass es etwas "stabiler" ist.

    Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine müssen über 2,5mm² angefahren werden, weil da ganz andere Ströme fließen, und das ist schon ziemlich lange so...

    Die normen ändern sich nun mal


    Gruss,

    Michael
    Gruss,

    Michael

  5. #35
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    1 Hilfe für keldan2

    ich muss dir jetzt mal recht geben.also wenn man das hier über die wochen so liest dann sind einige wohl in den tiefen schluchten der uns allen bekannten vde versunken.wer zum beispiel schon mal nen 5x2,5 für nen steckdosen stromkreis selbst in schalterabzweigdosen verdrahtet hat weiß was gemeint ist. und wenn daran dann noch solch enorme verbraucher wie der 300 watt deckenfluter geschalten werden...
    ja es ist schon beeindruckend welch ströme so fließen können.nehmen wir mal die mikrowelle mit sagen wir 1200 watt diese läuft ca. 1o mal am tag für etwa 1 stunde. die dann einer solchen dauerbelastung ausgesetzen leitung dient in diesem fall gleichzeitig als wandheizung.es ist zwar schon lange her aber es gab mal eine TGL dort war 2x2,5 Aluminium mit 20 A zugelassen---das war und ist natürlich NICHT zu empfehlen(es ist mir bekannt das es auch nicht mehr zulässig ist) aber flächenbrännte gab es deswegen auch nicht.

    kurz und gut man kann es eben auch übertreiben.
    das passt jetzt zwar nicht zum eingangsthema aber das musste mal gesagt werden---sorry

    so und jetzt könnt ihr auf mich einschlagen


    mfg
    Geändert von jack.de (09.03.06 um 23:58 Uhr)

  6. #36
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    Um mal wieder auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:

    Ausser den Beschriftungssystemen der jeweiligen Reihenklemmenhersteller gibt es auch Systeme von Drittherstellern, z.B. Grafoplast.

    Ich habe einen Trasp-Koffer von Grafoplast und bin recht zufrieden damit, der Einstiegspreis ist allerdings heftig, für den Hobby-EIBler ökonomisch eher Unsinn.

    http://www.grafoplast.com/

    Gruss
    Markus

  7. #37
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    Zitat Zitat von EIB-Freak
    @Keldan:

    *PENG*
    Das hat folgende Bewandnis:
    Ein Kupferdraht ist je nach Verlegeart (und somit wärmeabfuhrmöglichkeit) mit einem Bestimmten Strom belastbar. Wird dieser Strom überschritten, wird im Leiter soviel wärme erzeugt, dass es im schlimmsten fall zu einem Brand kommt.
    P = U x I

    soll heißen gehen wir von der damaligen Norm 1,5mm² werden mit 16A Leitungsschutzschalter abgesichert, und rechnen kurz durch

    -> 230V x 16A = 3,68 KW

    ..jetzt sag mir nicht das deine Mikrowelle mehr als 3680 Watt hat

    OK, ist nur ne Faustformel für den optimalen Fall, kurze Leitungswege etc. aber auch wenn deine Mikro in der Regel 1,5KW hat bist du mit 1,5² immer auf der sicheren Seite.

    Mann kann's auch übertreiben - der Kupferpreis ist derzeit hoch genug !!!

    Für den E-Herd siehts schon anders aus, man geht bei der Berechnung ja immer von der Voll-Last aus, also alle 4 Platten + Backhofen auf Hochtouren.



    Gruß
    Daniel

  8. #38
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    Die einschlägigen Normen heissen DIN VDE 0289 und TAB und DIN 18015.

    Dann schauen wir uns noch den Schleifenwiderstand der Leitung und die Auslösekennlinie des LS an.

    Die damaligen Normen interessieren nur noch Historiker oder Leute die Arbeiten am Bestand durchführen. Für neu errichtete Anlagen gelten nun mal die aktuellen Vorschriften.

    Gruss
    Markus

  9. #39
    bjo ist offline Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von MarkusS
    Die einschlägigen Normen heissen DIN VDE 0289 und TAB und DIN 18015.

    Dann schauen wir uns noch den Schleifenwiderstand der Leitung und die Auslösekennlinie des LS an.

    Die damaligen Normen interessieren nur noch Historiker oder Leute die Arbeiten am Bestand durchführen. Für neu errichtete Anlagen gelten nun mal die aktuellen Vorschriften.

    Gruss
    Markus
    hallo,
    als Konsequenz aus der neuen Regelung 1,5 mm2 / 10A kann man für ein
    durchnittliches EFH (kurze Leitungswege) dann doch folgendes ableiten.
    - 1,5 mm2 Leitungsquerschnitt
    - LS Automaten 10 A
    - EIB Aktoren 10A, sind eh billiger als 16A

    eventuell muß man halt mehr LS Kreise nehmen !
    oder lieg ich jetzt falsch!?
    der OHNE EIB, weil die Zeit und Infos nicht reichten

  10. #40
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    Hi Leute,
    habe gestern mich mit meinem Vater darüber unterhalten welcher gelernter Energieanlagenelektroniker ist. Früher wurde das Elektromechaniker genannt.

    Er hat nicht nur beruflich damit zu tun gehabt, sondern hat auch mein Elternhaus sowie vor kurzem das Haus meines Bruders und Freunden komplett konv. Installiert.
    Er kann dem hier auch nicht folgen. OK, VDE muss vielleicht im Gewerbe usw beachtet werden, jedoch bei einem EFH welches auch noch in Eigenregie installiert wird, sprich man kann keine Firma dafür haftbar machen kann ?!?!?.
    1,5² und 16A LS waren nach VDE einzusetzten. Nur weil dies nach VDE nun nicht mehr so sein soll das jetzt umzuwerfen für den Privatmann ? Wenn die alte Richtlinie total falsch wäre, müssten ja alle "veralteten" Installationen komplett neu gemacht werden und das scheint ja nicht der Fall zu sein. Deswegen kann ich den momentanen Hype hier nicht verstehen.

    Zum Glück habe ich keine längeren Strecken größer 18 Meter

    Gruß
    Sven
    Geändert von sven29da (10.03.06 um 12:55 Uhr)

  11. #41
    Avatar von EIB-Freak
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    Hallo Sven,

    natürlich gelten die VDE auch im Wohnungsbau - oder gelten die STVO nur auf Autobahnen ?

    Und ich sehe absolut kein problem, ein 2,5mm² draht in eine Steckdose zu verklemmen - da nur noch steckklemmen erlaubt sind und diese zum teil bis 4mm² unterklemmt werden können, ist das absolut kein problem. Selbst in einer normalen Schalterdose 45mm tief installieren wir Spülmaschinenanschlüsse mit 2,5mm²...Schau dir mal das Bild an - Waschmaschinenanschluss mit NYM-J 1,5mm², Leitung 6m lang. Das Haus steht keine 6 Jahre.

    Gruss,

    Michael
    Geändert von EIB-Freak (10.05.06 um 20:46 Uhr)
    Gruss,

    Michael

  12. #42
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    Zitat Zitat von sven29da
    Hi Leute,
    habe gestern mich mit meinem Vater darüber unterhalten welcher gelernter Energieanlagenelektroniker ist. Früher wurde das Elektromechaniker genannt.

    Er hat nicht nur beruflich damit zu tun gehabt, sondern hat auch mein Elternhaus sowie vor kurzem das Haus meines Bruders und Freunden komplett konv. Installiert.
    Er kann dem hier auch nicht folgen. OK, VDE muss vielleicht im Gewerbe usw beachtet werden, jedoch bei einem EFH welches auch noch in Eigenregie installiert wird, sprich man kann keine Firma dafür haftbar machen kann ?!?!?.

    Wenn das alles os fatal wäre, müssten ja was weis ich so 40 000 000 Eigenheime neu verkabelt werden.
    Als mein Vater sagte "wie soll 2,5² in eine Standart Steckdose passen ?" konnte ich kein Argument mehr bringen.

    Zum Glück habe ich keine längeren Strecken größer 18 Meter

    Gruß
    Sven
    Ansonsten geht es Dir aber gut?

    Um es mit der Werbung zu sagen: Die gelben Seiten, Rubrik "Elektroinstallateure" helfen bestimmt weiter. Wenn Du was übers brotbacken wissen willst gehst Du auch nicht zum Schuster.

    Die Vorschriftenlage ist eindeutig, Du kannst anfangen zu lesen in der "

    Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBElt)
    ", dann machst Du weiter mit den "Technischen Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz", im DIN-Regelwerk steht der Rest (es ist Dir vielleicht schon aufgefallen dass vor den VDE-Nummern mittlerweile überall "DIN" steht), speziell in der 0100.

    Ob Dir das passt ist absolut unwichtig. Fakt ist: Der Errichter oder Betreiber einer Anlage haftet mit allem was er hat dafür dass die Anlage sicher ist. Wie Du diese Sicherheit erreichst ist im Prinzip egal, wenn irgendwas schief läuft wirst Du vor Gericht nachweisen müssen dass Deine Lösung gleichwertig zum geltenden Regelwerk war.

    Fakt ist: Du brauchst einen konzessionierten Elektroinstallateur wenn Du den Anschluss ans öffentliche Stromnetz willst. Ohne Unterschrift vom konzessionierten Elektroinstallteur bekommst Du weder einen Hausanschluss noch einen Zähler.

    Fakt ist: Eine 2,5 mm2-Ader passt in einen Steckdoseneinsatz, auch wenn das die Vorstellungskraft Deines Vaters übersteigt.

    Fakt ist: Wenn wir hier erkennen dass Du ohne Sinn und Verstand eine Bastellösung hinbauen willst werden wir Dir dafür ganz sicher keine Hilfestellung geben ausser dass wir Dir raten, einen Fachmann zu befragen - und damit meinen wir einen konzessionierten Elektroinstallateur, nicht jemanden der Beruflich u.a. auch mit Strom zu tun hat.

    Wer selber Gebäudeinstallationen vornimmt und dann das einschlägige Regelwerk damit abtut dass das nur für Gewerbebauten gilt ist offensichtlich vollkommen merkbefreit und eine Gefahr für die Allgemeinheit.

    Ein Fachmann wüsste welche Vorschriften gelten und er wüsste auch dass für den gewerblichen Bereich zusätzlich noch die BGV gelten.

    Sorry für die harten Worte, wir können hier über alles diskutieren - aber ganz sicher nicht über die Anwendbarkeit klarer und bewährter Vorschriften für die E-Installation.

    Gruss
    Markus

  13. #43
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    Mir fehlen die Worte.......

    daher werde ich nur mal kurz die hannoversche allgemeine Zeitung zitieren - hier zeigt sich was passieren kann wenn Laien anfangen zu "basteln".

    Ich habe hier für bestimmte Aussagen kein Verständnis - und kann nur mit den Kopf schütteln !



    "Kind stirbt – Vermieter trifft Teilschuld


    Defekte Steckdose tötete Jungen / Staatsanwaltschaft: Leitungen müssen alle vier Jahre geprüft werden

    Die Wohnungsgenossenschaft Hannover-Herrenhausen ist zumindest teilweise schuld am Tod eines Kleinkindes. Hätte die Genossenschaft vorschriftsmäßig alle vier Jahre die Elektroleitungen in ihren Wohnungen überprüfen lassen, könnte der eineinhalbjährige Albian R. noch leben, meint die Staatsanwaltschaft. Der Junge hatte Anfang November vergangenen Jahres in einer Wohnung in Badenstedt gleichzeitig mit einer Hand in eine Dreifachsteckdose und mit der anderen an eine Heizung gefasst. Die elektrischen Leitungen an der Fensterwand des Schlafzimmers waren allerdings fehlerhaft verlegt, so dass das Kind einen tödlichen Stromschlag bekam. Später stellte sich heraus, dass bei der Steckdose Plus- und Minusphasen vertauscht worden waren, so dass auf dem Schutzleiter permanent Strom floss. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht klären, welcher Elektriker für den Tod des Kindes verantwortlich ist. „Zwei Handwerker aus verschiedenen Unternehmen haben in dieser Wohnung gearbeitet“, sagt Sprecher Thomas Klinge, „und die haben sich in den Vernehmungen die Schuld gegenseitig zugeschoben.“ Das war für die Staatsanwälte allerdings auch nicht mehr entscheidend, denn nach ihrer Auffassung ist die Wohnungsgenossenschaft Hannover-Herrenhausen als Vermieterin der Wohnung mit für das Geschehen verantwortlich. Die Genossenschaft habe nicht regelmäßig die elektrischen Leitungen in ihren Mietwohnungen von einem Fachmann überprüfen lassen. Dies sei jedoch vorgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und auf eine Empfehlung des Verbandes der deutschen Elektroindustrie. „Und diese Empfehlung hat quasi Gesetzescharakter“, sagt Manfred Jonas, Geschäftsführer des Mietervereins Hannover. Rund 150 Mark koste eine solche Überprüfung pro Wohnung, und die Vermieter drückten sich augenscheinlich überall um diese Ausgabe. „Wir hoffen, dass diese Vorschrift nun befolgt wird und die Vermieter tatsächlich alle vier Jahre ihre Wohnungen überprüfen lassen“, sagt Klinge. 10000 Mark Geldbuße als Schadenersatz soll die Genossenschaft der Familie des getöteten Jungen zahlen, dann würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. „Die Summe ist deshalb relativ gering, weil diese Vorschrift bei den Vermietern bisher offensichtlich nicht so präsent ist“, erklärt Klinge. Sollte dies der Familie nicht ausreichen, müsste sie vor einem Zivilgericht weitere Schadenersatzforderungen einklagen.

    hau/bil

    31.07.2001

    Beste Grüße aus Hannover



    Jürgen Sporleder
    -------------------------------> www.wohnen-mit-funktionen.de

  14. #44
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    Wie heist es so schön "Hochmut kommt vor dem Fall"

    Bastellösung ? Schon lustig wie hier manche Kollegen sich eine Meinung bilden und Aussagen treffen. Ob bei meinem Bruder oder bei anderen, wo mein Vater die Installation gemacht hat kam dann ein entsprechender Elektromeister mit dem "Derfschein", warf nur einen Blick auf den Verteiler und als er den sah unterschrieb er ohne weitere Kontrolle denn er sah bislang keine "sauberere Arbeit" und erkannte das mein Vater keine BASTELLÖSUNG wie sogar manche "Profis" installierte.

    Soviel mal dazu.
    Versteh auch so manchen hier nicht.Erst sagt einer selbst das 2,5² für Steckdosen im EFH kein muss ist und jeder selber es entscheiden muss, dann sowas
    2,5² für eine 40Watt Stehlampe - naja, muss jeder selber wissen.
    Komisch, früher war 1,5² OK, jetzt verpöhnt.

    Werde mal Bilder machen von meinem Vater seiner Arbeit - dann können sich ja so manche nochmal überlegen ob der Begriff Bastellösung korrekt ist.

    Wie auch immer - ist schon OK - wenn ich hier so manche Verteiler sehe, weis ich worauf ich Wert legen werde.


    Gruß
    Derangepisstesven
    Geändert von sven29da (10.03.06 um 11:25 Uhr)

  15. #45
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    Hi Sven,

    es kommt nicht darauf an, was eingesteckt ist, sondern was eingesteckt werden KANN ! Eine steckdose darf nun mal mit 16A belastet werden.

    Ich will hier aber keine Diskussion vom Zaun brechen.
    Ich habe allerdings in den letzten Jahren einiges gesehen...ich will nicht sagen das wir die Super-Elektriker in der Firma sind, aber wir halten uns an die Norm,
    und der Kunde dankt es uns.


    Gruss,

    Michael
    Gruss,

    Michael

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