Ich weiß dieses Thema wurde schon oft angesprochen und meist naserümpfend abgeschmettert aber dennoch:

Beispiel:

In einem Projet werden statt der (grünen) Busleitung Telefonkabel z.B. 10x2x0,8 (Prüfstannung 2kV, statt 4kV bei der grünen Leitung) verlegt. Diese werden getrennt von Stromleitungen (230V, 380V) verlegt.
So könnten in dem Beispiel 6 - 12 dieser (sternförmig) verlegten Leitungen in der UV ankommen.

Um den Einstieg in den EIB zu ermöglichen werden konventionelle Taster benutzt und die Kontakte mittels Telefonkabel in die UV geführt, da werden diese auf einen Binäreingang oder Konzentrator gelegt. (Ja auch die Leitungslänge von max. 10m wird eingehalten).
18 der 20 Drähte könnten für 17 Tastfunktionen genutzt werden. Oder einige Adern werden für PIR Bewegungsmelder benutzt...

Zwei Adern werden von vorn herein für den EIB "reserviert", durchgeschleift und an wichtigen Stellen werden möglicherweise auch direkt Busankoppler mit entsprechenden Tastsensoren oder andere EIB Geräte montiert.

Stromkabel werden direkt vom Verbraucher in die UV geführt und auf Aktoren gelegt.

Es geht darum mit kaum merklichen Mehrkosten den Einstieg in die Bustechnik zu ermöglichen, und da bekanntlich der Appetit beim Essen kommt steht den endlosen Erweiterungsmöglichkeiten nichts im Wege.

Den Mehraufwand des Verdrahtens von konv. Taster zum Konzentrator möchte ich in diesem Beispiel mal vernachlässigen.

Gibt es rein rechtlich einen Grund der dagegen spricht?


Cindom