Diesen Artikel gibt es bei ebay Lizens ?
http://cgi.ebay.de/ETS3-0c-Pro-mit-L...QQcmdZViewItem
Gruß
Andre
Diesen Artikel gibt es bei ebay Lizens ?
http://cgi.ebay.de/ETS3-0c-Pro-mit-L...QQcmdZViewItem
Gruß
Andre
Hallo Andre
Klingt verlockend, aber ich würde von sowas die Finger lassen.
Die Lizens ist immer PC gebunden (Hardware).
Evtl. gibt man da viel Geld aus und hat nachher nur Probleme.
Gruß Rudi
Rudi
Der aus der Hohenzollern-Exklave !
Die ETS kann nur über die EIBA bezogen werden.
Kauft man sich ein Packet bei xy mag das vieleicht vorrübergehend funktionieren, aber beim nächsten Update gibt es dann Probleme die keiner haben will.
FInger weg von solchen angeboten und Ebay oder EIBA Melden.
mfg
tweky
Gelöscht wegen verstoß gegen die Foren Regeln.
Admin
Zuerst einmal: Die Antwort von Mables sollte gelöscht werden
Dan zur ETS Lizenz. Hier muss man unterscheiden, es gibt mit sicherheit bei ebay "gecrackte" Versionen, deren Verkauf natürlich verboten und strafrechtlich verfolgt werden kann.
Zum anderen gibt es Leute die alte Versionen verkaufen z.B. ETS 2 1.3 weil sie mit der neueren ETS 3 arbeiten. Auch dies ist illegal da diese Leute sich ja das upgrade zum Upgrade Preis erworben haben. Ein upgrade setzt jedoch den Besitzt der alten Version i.a. voraus. Hier muss man genau die upgrade bestimmungen lesen da das Gesetz hier nicht unbedingt greift. Vergiss also ein Hersteller dies in seinen Bestimmungen zu erwähnen könnte ich mir sehr gut vorstellen dass man die alte Version verkaufen kann, es sei denn ein Präzedenzfall legt dies z.B. als "gängige Praxis" fest. Grauzone (dunkelgrau ) also.
Dann die Leute die die ETS3 wirklich nicht mehr brauchen. Obwohl dies bei ebay eher selten der Fall sein dürfte. Hier bekommt man, wie schon jemand geschrieben hat Probleme bei upgrades mit der EIBA, weil diese behauptet man dürfe die ETS nicht weiterverkaufen. Dies stimmt allerdings nicht, aber die EIBA wird es da wohl, wie in Belgien so üblich, auf einen Rechtsstreit ankommen lassen bevor die das ändern. Denn das EU-Recht erlaubt es dem Verkäufer nicht zu bestimmen was der Käufer mit dem gekauften Objekt zu machen hat. Das heisst, er kann auch nicht verbieten die Ware (hier das "Nutzungsrecht") weiter zu verkaufen. Stell Dir mal vor dein Autohändler verbietet Dir dein Auto weiter zu verkaufen
Auf der anderen Seite ist kein Verkäufer gezwungen jemanden etwas zu verkaufen. Das heisst in anderen Worten, dass ich zwar die ETS 3 legal kaufen darf, jedoch ist die EIBA nicht gezwungen mir upgrade auf eine etwaige ETS 4 /z.B.) zum upgrade Peis zu verkaufen. Allerdings dürfte die EIBA einem dann auch die ETS 4 gar nicht verkaufen, auch nicht zum vollen Preis. Spätestens an diesem Punkt fängt es an kompliziert zu werden
Gruss,
Gaston
Beitrag von Mables wurde gelöscht!
Nur als Anmerkung: falls Du Dir einen Neuwagen kaufst, ist es laut AGB verboten, diesen innerhalb einer gewissen Frist (bei BMW derzeit 4 Monate) zu verkaufen.Zitat von Gaston
Viele Grüße
Armin
PS: den Beitrag von Mables kann ich immer noch sehen.
Hat ein Gericht diese Klausel schon bestätigt?Zitat von Ammes
Anderes Objekt aber selbes Thema:
http://www.netzeitung.de/internet/383576.html
Cu, Gunnar
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