Umfrageergebnis anzeigen: ETS3 Ein Projekt Lizenz

Teilnehmer
291. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ich würde sofort für mich privat eine Lizenz kaufen

    216 74,23%
  • Ich habe einen Kunden der diese Version kaufen würde

    7 2,41%
  • Ich habe zwei Kunden die diese Version kaufen würden

    4 1,37%
  • Ich habe drei oder mehr Kunden die diese Version kaufen würden

    33 11,34%
  • Kein Bedarf

    31 10,65%
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Ergebnis 46 bis 60 von 134

Thema: Wer braucht eine EIN PROJEKT ETS Lizenz

  1. #46
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    Ja, stimmt !!

    Ganz so einfach, ist es für den Hersteller natürlich nicht. Das gibt es je nach Vertragslage bspw. VOB, wie im Handwerk üblich, noch immer den Passus verdeckter Mangel. Dies gilt aber auch wieder nur dann, wenn belegbar ist, dass dieser Mangel von Anfang an vorlag. Daher ist ja eine Abnahme der Leistung unumgänglich und sichert im Streitfall eher den Errichter als den Eigner ab. Viele versäumen bzw. versaubeulten aus Gemütlichkeit diese "lästige" Massnahme und dann kommen die Probleme....

    Ich persönlich prüfe bis ins letzte Bit !!! Bzw. ich lasse es mir unterschreiben . Deratige Sorgfalt sehen auch die Richter gern !!

    Gruss

    P.S.: ... und immer schön Wartungshinweise definieren. Wenn im Falle einer Gewährleistung belegbar ist, das Wartungshinweise nicht eingehalten wurden ....
    Geändert von Meudenbach (07.01.05 um 16:21 Uhr)
    ______________________

    Mike

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  2. #47
    Gaston ist offline Registrierter Benutzer
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    Original geschrieben von tweky
    Hy,

    bei den "normalen" Garantiebestimmungen verählt es sich genauso !
    Beispiel:
    Sie kaufen ein Produkt das mit 2 Jahre Garantie ausgewiesen ist. Hier ist die Garantie Zeit wie folgt aufgeteilt
    6 Monate Hersteller
    -> Hersteller muß Kunden beweisen das keine Garantiefall vorliegt
    die restlichen Monate Kunde
    -> der Kunde muß dem Hersteller beweisen das ein Garantiefall vorliegt.

    In wie weit die Produkthaftung auf das Handwerk zu übertragen ist, weiß ich nicht.

    gruß
    tweky
    Hallo Tweky,

    Oh, jetzt wirds kompliziert. Garantiebestimmungen gibts ja eigentlich nicht, da die Garantie freiwillig ist. Im fall einer vom hersteller eingeraemten Garantie ist der Hersteller waehrend dieser Zeit immer in der Beweispflicht. Oft ist die Garantie auch 2 Jahre um das Bearbeiten der gesetzlichen Gewaehrleistung von 2 Jahern zu vereinfachen.

    Wo du recht hast, ist dass die deutsche gesetzliche Gewaehrleistung nur auf maengel zutrifft die schon bei der Auslieferung des Produktes vorhanden waren. Diese koennen waerend 2 Jahren geltent gemacht werden. Innerhalb der ersten 6 Monate geht der Gestzgeber allerdings davon aus dass der Mangel schon bei auslieferung vorhanden war wenn man nicht nachweisen kann dass er fahrlaessig herbeigerufen wurde.

    Bei der eigene EIB programmierung (um darauf zurueck zu kommen ), verhalt es sich dabei so wie bei den bekannten Siegeln "Keine Garantie wenn das Siegel zertoert wurde" (oder Aehnlich). In Deutschland ist dies nicht rechtlich bindend.

    Bei den VOB ist es etwas anders. Auch wenn hier die Gewaehleistung auch nur auf Maengel die bei Bauabnahme vorhanden waren zutrifft. Allerdings koennen dies direkte oder indirekte maengel sein. Wenn ich hierbei von Bewesipflicht des Insdtalateurs spreche meine ich dass der Bauherr nicht beweisen muss dass er nichts selbst verursacht hat. Er muss nur den Mangel aufzeigen.

    Was aber wiederum wahr ist, und soweit bin ich nicht in meinem Text gegangen um ihn nicht noch zu verlaengern , ist dass natuerlich wenn es sich z.B. um eine Funktion handelt die der BH von Anfang an regelmaessig verwendet (z.B. Licht ein/aus im Wohnzimmer) ist die Beiweislast nicht so einfach wenn er dies ers nach einem Jahr dem Installateur miteilt. Hier ist klar dass der BH unrecht bekommen wird, da er wohl kaum ein Jahr mit dieser Situation leben wuerde. Handelt es sich aber z.B. um die Heizungsregelung dann ist die Sachlage anders weil er argumentieren kann er habe es erst im Winter bemerkt, und auch dort nur an sehr kalten Tagen, etc...

    Ich hoer da mal auf, Ich denke mir Ihr versteht was ich meine.

    Gruss,
    Gaston

  3. #48
    Gaston ist offline Registrierter Benutzer
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    Original geschrieben von Meudenbach
    Ja, stimmt !!

    Daher ist ja eine Abnahme der Leistung unumgänglich und sichert im Streitfall eher den Errichter als den Eigner ab. Viele versäumen bzw. versaubeulten aus Gemütlichkeit diese "lästige" Massnahme und dann kommen die Probleme....
    Nicht dass ich Dir unrecht geben wuerde (jawohl, die Abnahme ist wichtig), aber soweit ich weiss ist laut VOB, das Bauwerk, 12 Tage nach Benachrichtigung des BH dessen Fertigstellung automatisch als Abgenommen zu betrachten.

    Gruss,
    Gaston

  4. #49
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    @Gaston

    ... es sind 14 Tage

    ... der Verfall der der Abnahme durch Versäumnis des Eigners ist zwar eine "nette" Geste. Doch hilft es Dir gar nix wenn Du beweisen musst, dass die Anlage mängelfrei übergeben wurde. Das wird Dir kein Richter glauben !

    Es hilft also gar nix. Desshalb ausführliches und im Zweifel unstrittiges Abnahmeprotokoll erstellen. Wie vor erwähnt, dient es zum Schutz des Errichters, daher sollte auch der Errichter für eine mit entsprechender Sorgfalt durchgeführte Abnahme sorgen.

    Gruss
    ______________________

    Mike

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  5. #50
    Avatar von Dieter Koch
    Dieter Koch ist offline KNX-Professionals Firmenmitglied
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    Wenn ich die Vertreterin der EIBA am letzten Wochenende richtig verstanden habe, dann gibt es für die ETS3 eine Lizenz für ein Projekt mit max. 20 Teilnehmern. Diese Lizenz hat volle Funktionalität - für ein Jahr. Kosten soll sie unter 100 Euro. Bei der Erweiterung auf die ETS-Professional wird der Kaufpreis angerechnet.

    Gruß
    Dieter

  6. #51
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    Wieder so eine "sinnvolle" Idee... die sollen Ihre Energieen lieber in die Einbindung eines Dongle Treibers stecken... Manchmal frage ich mich wirklich wer sich solche Dinge ausdenkt.

    100€ OK
    20 TLN OK

    ... aber Beschränkung auf 1 Jahr Wahrscheinlich auch noch eine Starter Version ... deren Berechtigung sehe ich sowieso mit Skepsis entgegen...

    Gruss
    ______________________

    Mike

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  7. #52
    Avatar von Dieter Koch
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    Original geschrieben von Meudenbach


    ... aber Beschränkung auf 1 Jahr Wahrscheinlich auch noch eine Starter Version ... deren Berechtigung sehe ich sowieso mit Skepsis entgegen...

    Gruss

    Keine Starter sondern ETS3-Prof. Vollversion.

    Frau Degol hat nachvollziehbare Gründe gegen einen Dongle gehabt.
    Trotzdem wird es eine Dongleversion geben. Zunächst bekommen die Bildungsstätten einen für einen Feldversuch.

    Gruß
    Dieter

  8. #53
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    Original geschrieben von Dieter Koch
    Frau Degol hat nachvollziehbare Gründe gegen einen Dongle gehabt.
    Das vermag ich kaum glauben Frau Degol steht ja auch nicht vor dem Problem, wenn der Rechner mal "hängt" !!!

    LG
    ______________________

    Mike

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  9. #54
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    Hallo, hat jemand hierzu schon was neuer erfahren?

    Zitat Zitat von Dieter Koch
    Wenn ich die Vertreterin der EIBA am letzten Wochenende richtig verstanden habe, dann gibt es für die ETS3 eine Lizenz für ein Projekt mit max. 20 Teilnehmern. Diese Lizenz hat volle Funktionalität - für ein Jahr. Kosten soll sie unter 100 Euro. Bei der Erweiterung auf die ETS-Professional wird der Kaufpreis angerechnet.
    Auf den Eiba Seiten finde ich diese Variante nicht.

    Gruß Kai

  10. #55
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    Ich glaube das ist die Version für Schulungsstätten.

    Ám besten schreibst du der EIBA ne Mail oder rufst an.
    mfg
    tweky

  11. #56
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    Zitat Zitat von Kai.Kramer
    Hallo, hat jemand hierzu schon was neuer erfahren?



    Auf den Eiba Seiten finde ich diese Variante nicht.

    Gruß Kai
    Guckst du hier:
    <TABLE cellSpacing=0 cellPadding=2 border=1><TBODY><TR><TH colSpan=4>
    ETS3 Professional - New Licences






    </TH></TR><TR><TH width=146>
    Demo






    </TH><TD width=359>On CDROM </TD><TD width=50>
    € 0






    </TD><TD width=184>1 project; max. size = 20 devices; no bus access; no reports can be printed.</TD></TR><TR><TH>
    Full Licence






    </TH><TD>New license. </TD><TD>
    € 895






    </TD><TD>Full functionality </TD></TR><TR><TH>
    Supplementary Licence






    </TH><TD>This is primarily intended as “Laptop Licence” for on-site commissioning and diagnostics. Per Full Licence, a maximum of 2 Supplementary Licences may be obtained.</TD><TD>
    € 50






    </TD><TD>No reports can be printed.</TD></TR><TR><TH>
    Trainee (Student)






    </TH><TD>This version is mainly intended for users who have just completed training. For schools: see below. For upgrading from Trainee to an ETS3 Professional Full Licence, see Extensions to ETS3 Professional below.</TD><TD>
    € 99






    </TD><TD>1 project; max. size = 20 devices; licence expires after 12 months. No export possibility. </TD></TR></TBODY></TABLE>
    Die komplette Seite findest du hier: http://www.eiba.com/en/software/ets3/prices.html

    Und weiter unten findet man noch diese Versionen:
    <TABLE cellSpacing=0 cellPadding=2 border=1><TBODY><TR><TH colSpan=4>
    ETS3 Professional - New Licences
    </TH></TR><TR><TH>
    Supplementary Licence
    </TH><TD>This is primarily intended as “Laptop Licence” for on-site commissioning and diagnostics.
    Per Full Licence, a maximum of 2 Supplementary Licences may be obtained.
    </TD><TD>
    € 50
    </TD><TD>No reports can be printed.</TD></TR><TR><TH width=146>
    Trainee
    </TH><TD></TD><TD>
    € 49,5
    </TD><TD>1 project; max. size = 20 devices; no time limitation.</TD></TR></TBODY></TABLE>
    Dort ist die Trainee-Version a) günstiger und b) zeitlich nicht befristet. Frag mich aber nicht, wo der Unterschied ist. Dazu kann Steven sicherlich was sagen.
    Gruss aus Radevormwald
    Michel
    .
    Hier bin ich jetzt zu finden: knx-user-forum.de

  12. #57
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    Ort
    Brussels - Belgium
    Beiträge
    369

    Read the headers

    The cheaper, non-time-limited version is for bulk-licenses.
    As far as I can see. I did not ask the colleagues. This is for schools, who install it on 20 PCs, etc.
    Mr. Steven De Bruyne
    System Department - KNX Association

  13. #58
    JoFrie ist offline Registrierter Benutzer
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    Sorry wenn mein Beitrag nur beschränkt zu dem Thema paßt, aber ich als privater Bauherr habe das Problem, das die ETS Lizens sich als "Auskreterium" für den EIB erweisen könnte.

    Kurzer Hintergrund:
    Ich komme aus der Fernmeldebranche und habe Seite nun fast 20 Jahren mit Computern zu tun. Sich in EIB/ETS einarbeiten stellt nicht so das riesen Problem für mich da, was problematisch ist für mich sind die Gesamtkosten. Um diese zu minimieren gibt es ja verschiedene Möglichkeiten, eine davon wäre die gesamte Verkabelung, Projektierung, Programmierung, ect. selber zu machen und nur die notwendigen Aktoren/Sensoren zu kaufen, dann muß ich diese aber auch programmieren können. Mit Licht-, Rollläden- und Raumthemperatursteuerung komme ich in einem EFH locker auf über 20 Teilnehmer... welche Lizens soll ich dann nehmen oder besser muß ich dann nehmen?

    Wenn ich das Projekt vergebe, dann kostet mich das mehrere tausend Euro für Projektierung, Programmierung, ect. das kann ich mir mit meinem Bugdet nicht zusätzlich leisten... also selber machen, dann aber bleibt das Problem mit der Lizens und was ist mit späteren Änderungen, jedesmal einen Spezie beauftragen? Sorry das mag im Zweckbau ok sein in einer privaten Installation kommen da Kosten zusammen die jeden Bauherren abschrecken...

    Wie wäre für solche Zwecke mit einer besonderen Lizens für Privatpersonen und eine Installation in einem Gebäude ohne große Funktionsbeschränkung?
    Wenn EIB sich auch in den privaten Haushalten durchsetzten soll, dann sollte man das auch berücksichtigen. Denke mal das viele Bauherren durch solche Überlegungen und die zusätzliche Kosten, doch bei einer "normalen" Elektroinstallation geblieben sind. Aber das nur so am Rande...

    Gruß,
    Jörg Frie

    www.luneburg.de - Bautagebuch und mehr

  14. #59
    RaK ist offline Registrierter Benutzer
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    Bin in der gleichen Situation. Das programmieren traue ich mir zu nach einlesen und einarbeiten. Da hab ich schon ähnlich komplexe Dinge ins Leben gerufen. Die elektrische Verkabelung, OK, dafuer will ich einen Fachmann. Aber IMHO auch nur zum Anschliessen. Die Kabel verlegen in offene Kabelkanaele im Rohbau trau ich mir auch zu.

    Die 900 Euro fuer eine Lizenz find ich dann doch ganz schoen viel.

  15. #60
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    Ich habe einige Kunden, für die eine EIN-Projekt-Lizenz wunderbar wäre.


    Ich denke, es täte der EIBA gut, sowas anzubieten. Preis dürfte m.E. so um die 200Euro liegen.

    Allerdings muss dann nach Abnahme so ziemlich jede Gewährleistung auszuschliessen sein.

    Clemens

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