Umfrageergebnis anzeigen: ETS3 Ein Projekt Lizenz

Teilnehmer
291. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ich würde sofort für mich privat eine Lizenz kaufen

    216 74,23%
  • Ich habe einen Kunden der diese Version kaufen würde

    7 2,41%
  • Ich habe zwei Kunden die diese Version kaufen würden

    4 1,37%
  • Ich habe drei oder mehr Kunden die diese Version kaufen würden

    33 11,34%
  • Kein Bedarf

    31 10,65%
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Ergebnis 31 bis 45 von 134

Thema: Wer braucht eine EIN PROJEKT ETS Lizenz

  1. #31
    Avatar von Hujer
    Hujer ist offline KNX-Professional Mitglied (Administrator)
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    Beitrag

    Hallo Charly,

    indirekt schon, geht ganz einfach, Windalarm beim einem Gebäude weglassen. Der Schaden ist wesendlich höher als die Komponenten kosten.

    Bei Einbau der Komponenten im Auto muss ich auch wissen was ich wo und wie mache, sonst gehts ebenfalls schief und der Schaden kann auch sehr hoch sein. Denke da nur an eine Motorwäsche was die alles anrichten kann.

    Übrigens ohne Hilfsmittel zur Fehlersuche wie Analysegeräten für die Autos geht doch nichts mehr. Oder du fährst ein etwas in die Jahre gekommenes Auto.

    Gruß Frank

  2. #32
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    hi,

    also beim auto muss ich einfach widersprechen:
    das auto wird nur vom techniker repariert, der eib aber nicht. man muss da einfach unterscheiden. wenn der eib nicht so gedacht wäre, dass er vom end user programmiert werden würde, dann wäre die software nicht behindertengerecht gemacht worden. (ich will jetzt niemanden diskriminieren)

    insofern kann man eigentlich den automotor nicht mit dem eib vergleichen.

    einwände?

    Charly

  3. #33
    Avatar von Hujer
    Hujer ist offline KNX-Professional Mitglied (Administrator)
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    Beitrag

    Hallo Charly,

    bleiben wir mal bei der einfachen Version, wechseln einer Glühlampe im Auto (Frontscheinwerfer) es sollte jeder können, glaube mir, es kann nicht jeder.
    Oder Sicherung wechseln, die meisten wissen nicht einmal wo der Sicherungsblock sitzt.

    Bei der Home Version der ETS ist es ja sehr einfach gehalten, eben für Endverbraucher(EV) und die Funktionalität ist auch begrenzt.
    Die Fehler in der Hardware werden vom EV nicht behoben, die hat der Elektriker zu suchen und zu reparieren.

    Aber zum EIB gehört eben nicht nur die ETS und deren Sensoren und Aktoren, sondern noch vieles mehr.
    Funktionsmodule, Visualisierungen Bedienstationen, Touchpanel mit spezieller Software, Plug in Geräte, und ... das kann kein EV mehr überblicken.

    Gruß Frank

  4. #34
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    hi,

    der standard elektriker aber auch nicht mehr....
    das hat aber nichts mit der ets zu tun.

    vgl auto: wenn ich die birne des scheinwerfers wechsle, bräuchte eine analyse software für geld, die mir sagt, ob die birne richtig sitzt.

    die richtigen fetten sachen, so wie im auto der motor, da muss natürlich nach wie vor der fachmann hin. bzw. beim eib, da reicht vielleicht sogar ein forum, oder ein telefonat aus (oder mehrere davon). hat aber dann keinen anspruch auf erfolg, genauso, wie wenn ich beim auto versuche, die kaputte ölwanne auszutauschen. trotzdem habe ich beim auto die möglichkeit, ziemlich viele dinge ohne analyse werkzeuge zu machen, beim eib eben nicht, deswegen fährt auch jeder ein auto, aber keine sau nen bus.

    Charly

  5. #35
    tweky ist offline Registrierter Benutzer
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    Hy,

    sehr Interressante Dikussion.

    Bezüglich des vergleiches Auto/ EIB möchte ich sagen man kann diese zwei Begriffe nicht vergleichen !!
    Richtig wäre doch eher Auto/ Haus bzw. Auto-Bus/ EIB. D.h. am Auto sebst wie auch am Haus kann der Benutzer änderungen durchführen. Greift er jedoch in das Bussystem des Autos bzw. des Hauses ein, benötigt er definitiv Bus- Technisches Wissen und entsprechende Software.

    odrr?

    gruß
    tweky

  6. #36
    Avatar von Hujer
    Hujer ist offline KNX-Professional Mitglied (Administrator)
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    Beitrag

    Danke Tweky

    Gruß Frank

  7. #37
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    hallo,

    jetzt würde ich nur noch gerne wissen, wie viele leute ihr kennt, die im can-bus ihres autos ne neue komponente hinzugefügt haben und wie viele ihr kennt, die beim eib ne neue komponente hinzugefügt haben.

    so bald es beim auto eine sinnvolle anwendung für sowas gibt, werden sich da die leute genauso unterhalten, ob nicht die firmen ihre programmier software rausrücken können. ob die software für can bus gratis ist, weiss ich nicht, da kenne ich mich nicht aus.


    auf grund verschiender anwendungssituationen kann man eigentlich gar nichts miteinander bergleichen, weil es immer komponenten gibt, die man übersieht in seinem vergleich. man müsste also eigentlich den fall eib ganz isoliert behandeln. aber weil wir ja menschen sind bringen wir gern mal so nen vgl, um was zu veranschaulichen. man muss dann allerdings auch eingestehen, wenn so eine komponente, die absolut nicht passt im vergleich, gefunden wird, dass mans so nicht machen kann.


    Charly

  8. #38
    Norbe ist offline Registrierter Benutzer
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    Gewährleistung

    und wie schaut´s mit der Gewährleistung aus ?
    ich stell mir nur das Szenario vor , der Kunde pfuscht ständig in der Programmierung rum , dann kannste irgendwann wegen jedem Sch... hinfahren und keiner war´s gewesen ...
    Ich versuche daher , dem Kunden soviel Möglichkeiten zur Veränderung zu geben , wie er will , aber auch nicht mehr , damit er´s noch überblickt , da lässt sich allein schon mit einem MT701 oder einem MFM viel anstellen (denke da nur an Verknüpfungen , Grenzwerte , Ausgangsauswahlschalter etc. )
    In einer Heizungsanlage mit einer LON-Regelung -was absoluter Standard ist - ist das genauso , ich hab noch nie einen Bauherrn darin rumprogrammieren sehn , aber er hat genau die Veränderungsmöglichkeiten in der Anlage , die er benötigt , und die Sinn machen .
    Will eine Bauherr viel in seiner EIB-Anlage programmieren , wird er sowieso kaum drumrumkommen , sich eine gewisse Qualifikation anzueignen ...

  9. #39
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    hi,

    wenn er das verändert, muss er deine arbeit natürlich zahlen, ich kenne das auch, irgendein computer geht nicht mehr, aber keiner war dran. da isses ganz wichtig abzusprechen, dass sachen, die alleine passieren, eben der eigentümer zahlt.

    es lässt sich ja auch nachvollziehen. du lädst deinen letzten stand auf den bus, wenn er dann geht, lags wohl an ihm.
    danach lädt er seinen stand wieder drauf, es geht nicht mehr. voila. und dann kannst du dich auf fehlersuche auf seine kosten machen.

    wenn es bei dir nicht geht, kannst du dich auf fehlersuche auf deine eignen kosten machen.

    Charly

  10. #40
    Norbe ist offline Registrierter Benutzer
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    Absprachen kannste schonmal vergessen , das hat noch nie funktioniert

    Und wenn der BH nen ganzen Haufen verändert hat , und das zu 90% richtig , aber halt nicht alles , und der kommt jetzt und sagt, das sei mein Fehler gewesen , drum gehts jetzt nicht , dann lad ich dem sicher nicht meinen letzten Stand auf den Bus ...

    es ist nicht ganz so einfach , wie man sich das vorstellt , und daher bleibt einem als Unternehmer gar keine andere Wahl , als eine Gewähr abzulehnen , wenn der BH selber in der Anlage programmiert .
    Die evtl. Fehler nachzuvollziehen kann gern mal mehr kosten , als die Kiste neu zu programmieren .

    Gruss Norbe

  11. #41
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    hi,

    jo ist korrekt. ich würde auch die gewährleistung ausschliessen. und wenn der kunde mal anruft und was fragt, ist das ja in ordnung, nur wenn er selbst nicht mehr weiter kommt, stellt sich halt die frage, ob er es nicht besser lässt. aber dafür bist ja du da, und kannst da dein geld machen. der kunde muss sich halt fragen, ob er lieber es vorher selbst probiert, und du dann auf fehlersuche gehst, was ja länger dauern kann als alles neu zzu machen, oder ob er gleich zu dir kommt, aber das ist ja nicht dein problem

    Charly

  12. #42
    Gaston ist offline Registrierter Benutzer
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    Original geschrieben von Norbe
    es ist nicht ganz so einfach , wie man sich das vorstellt , und daher bleibt einem als Unternehmer gar keine andere Wahl , als eine Gewähr abzulehnen , wenn der BH selber in der Anlage programmiert .
    Die evtl. Fehler nachzuvollziehen kann gern mal mehr kosten , als die Kiste neu zu programmieren .
    Ganz genau, es ist nicht so einfach. Vieleicht lassen sich einige (vieleicht die meisten) von einer nicht-Gewährleistung beeindrucken. Legal ist dies allerdings nicht. Der alleinige Grund dass der BH daran rum gefummelt hat genügt da nicht, su musst schon den Beweis antreten. Wenn Du dann deine Programierung aufspielst und das Problem ist nicht mehr da, kannst Du ihm den Aufwand vieleicht Berechnen. Er kann allerdings immer noch behaupten dass eine Komponente seine Programierung verloren hat.

    Legal gesehen ist die beste Lösung eine schriftliche Erklärung dass im Falle eine selbsverschulden der BH die gesammt Kosten der Fehlersuche trägt mit Stundenpreis (obwohl dies selbstredend ist). Das macht den BH zumindest mal nachdenklich. Dann musst Du am besten auf die Fehlersuche gehen, und den eigentlichen Fehler finden.

    Ansonsten gibt es folgende Szenarios:

    1. An dn BH übergebene Programierung einspielen, und der Fehler ist weg. Nun wieder des BH letzten Stand einspielen. Ist das Problem nun wieder da ist natürlich alles kar. Nur hier können eine Menge andere Dinge passieren. z.B. eine veränderung des Problems. Dann sagt der BH, ja das weiss ich da war ich gerade am "suchen" nach dem Problem....

    Ausgang: Diskussions potential, legal mit ungewissen Ausgang für beide Parteien

    2. Deine Programierung einspielen und der Fehler ist immer noch da. Nunn musst du die programierung des Kundens wieder einspielen, die sich aber zwischenzeitlich vieleicht geändert hat und dort den Fehler beheben.

    3. Grosses diskussionspotential gibt es wenn der Kunde sagt seine Programierung wäre in Ordnun, aber er hätte im moment keine gültige Programierung auf seinem Rechner da er grössere Umänderungen am machen wäre. Die ist mit ziemlicher Sicherheit eine Aurede, jedoch legal zu gunsten des BH.

    Am besten ist wohl erst den Kunden vor Ort zu veranlassen seine letze Programierung komplett aufzuspielen, somit sind die "Veränderungen schon mal ausgeschlossen". Wenn er am "ändern" ist dann soll er das mal zuerst abschliessen (aber auch das muss er nicht).

    P.S.: Glaubt jetzt bitte nicht ich würde hier soche BH verteitigen. Ich kenne das Problem auch: "Was haben sie verändert", Antwort: Wir haben seit Monaten schon nichts mehr installiert oder umconfiguriert". Trotzdem liegt die Beweislast immer bei mir.

    Gruss,
    Gaston

  13. #43
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    Original geschrieben von Gaston


    P.S.: Glaubt jetzt bitte nicht ich würde hier soche BH verteitigen. Ich kenne das Problem auch: "Was haben sie verändert", Antwort: Wir haben seit Monaten schon nichts mehr installiert oder umconfiguriert". Trotzdem liegt die Beweislast immer bei mir.

    Gruss,
    Gaston
    Ich sehe das anders. Die Beweislast im Gewährleistungsfall trägt der Bauherr. Er muss belegen, dass der Fehler nicht innerhalb der Garantiezeit eingetreten ist. Rechtlich schaut das so aus. Der Kunde erhält nach Abnahme der Anlage 6 Monte Garantie und 2 o. 5 Jahre Gewährleistung. Die Gewährleistung greift aber nur dann, wenn der Fehler/Schaden innerhalb der Garantiezeit eintritt bzw. verursacht wurde. Dies muss der Bauherr beweisen.

    Gruss
    ______________________

    Mike

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  14. #44
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    hi,

    ich kann es zwar nicht mit nem paragraphen belegen, sinnvoll erscheint mir aber: wenn der kunde beweisen müsste, dass der fehler nicht bei ihm liegt, müsste er ein profi sein oder bei jedem defekt einen gutachter rufen, der ihm bestätigt, dass der fehler nicht beim bh liegt.

    aber: falls es vor gericht kommt, müssen sicher beide seiten ihre standpunkte belegen, da der BH ja dem elektriker den zugang zum haus ablehen könnte, und dann er beweis nicht mehr erbracht werden kann.

    Charly

  15. #45
    tweky ist offline Registrierter Benutzer
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    Hy,

    bei den "normalen" Garantiebestimmungen verählt es sich genauso !
    Beispiel:
    Sie kaufen ein Produkt das mit 2 Jahre Garantie ausgewiesen ist. Hier ist die Garantie Zeit wie folgt aufgeteilt
    6 Monate Hersteller
    -> Hersteller muß Kunden beweisen das keine Garantiefall vorliegt
    die restlichen Monate Kunde
    -> der Kunde muß dem Hersteller beweisen das ein Garantiefall vorliegt.

    In wie weit die Produkthaftung auf das Handwerk zu übertragen ist, weiß ich nicht.

    gruß
    tweky

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