@Mike
Deine Antwort zeigt mir eindeutig, dass es Dir hierbei an der entsprechenden Weitsicht fehlt (ohne beleidigend werden zu wollen).
Aber sicher doch. Na ich halte Dir mal zu gute dass Du nicht weisst was Ich den ganzen Tag so mache.
Du kannst ja mal eine Abstimmung zu dem Thema starten.
Das Resultat einer Abstimmung ist mir schon klar. Das ist genauso wie beim Regieren eines Landes: Es ist nicht weil etwas eine Mehrheit hat, dass es auch das Beste für das Land ist !
... klar hast Du recht wenn Du sagst, dass dies nicht der richtige Weg sei um eine Software zu puschen...
Das waren nicht meine Worte, und auch nicht meine Idee. Es geht nicht darum eine Software zu piuschen, es geht darum den Fortschritt nicht zu bremsen. Auch wenn solche Analysen mein tägliches Brot sind, werde ich natürlich nicht eine solche verfassen. Jedoch ist schon Klar dass EIB die Verbinduing zwischen Informatik und Elektrik ist. Das Problem ist dass die Informatik ein stark dynamischer Marktzweig ist, die Elektrik jedoch viel statischer. Der Grundhierfür liegt auch klar auf der Hand, weill die Einsatzgebiete der Elektrik viel Langlebiger sind (z.B. EFH). Ebensowenig wie man den Elektrikmarks dynamischer machen kann, kann man die Software dynamik bremsen weil da viel zu viel mit dranhängt (Hardware, Betriebssysteme,etc...). Das heisst im Fazit dass man die Dynamik der Software mit der statik des Elektromarktes vereinen muss. Alte Software dabei weiter zu verkaufen hiesse auch sie noch zu unterstüzen. Mit einem, "weitsichtigen" Hinweis auf nicht-support wie von dir beschrieben ist es rechtlich nicht getan es sei denn die Software wäre umsonst. Man miuss hierbei der EIBA zu gute halten dass sie eben diese Vereinigung der zwei dynamiken sehr gut geplant hat, und das vom Konzept her schon. Dies ist beiweiten nicht bei allen Produkten in der Softwareindustrie so (UNIX und Windows mit eingeschlossen).
nur wie es die EIBA macht geht es auch nicht. Die hatten genügend Möglichkeiten und Angebote vor Markteinführung die beta Test´s in die Hände fähiger Leute zu geben.
Das ist ein berechtigter Kritikpunkt. Wenn wirklich nur Hersteller im Beta einbegriffen waren so war das sicherlich nicht das optimum. Allerdings wenn Du heute beim fertigen Produkt nicht damit arbeiten möchtest, dann hättest DU es mit der Beta auch nicht getan! In diesem Fall wiederum wären deine Betatests nicht besser als die der Hersteller gewesen. Wenn ein Integrator allerdings angeboten hat ein Grossprojekt oder meherere reale kleinere Projekte (nicht miniprojekte) mit der Beta zu realisieren, wäre das was anderes.
Deratige Eingiffe haben erhebliche Einflüsse auf die Gewährleistung... es müssen neue Abnhamen erfolgen etc. lies mal ein wenig VOB bevor Du so "sportliche" Aussagen von Dir gibst.
Von welchen sprrtlichen Aussagen sprichst Du denn ? In diesem zusammenhang (Umstellung von Grossprojekten) habe ich doch nur eine Frage gestellt.
Wenn es um die Gesetze geht die das regeln (wie Du geschrieben hast), mein lieber, dann Frage ich mich allerdings wer hier Gesetzttexte lesen sollte. Die VOB (und genau das meinte ich), nimmt dich in die verantwortung und nicht die EIBA ! Wenn Du z.B. in einem Grossprojekt (unabhängig von EIB) einen Schalterprogram verwendest, und der Kunde fordert dass er diese währen 20 Jahren benuzen kann (Wartung) dann fragst Du das schrioftlich beim Hersteller an ob er dir das garantieren kann. Hast Du eine Zusage der EIBA dass es die ETS 2 x Jahre geben wird ?
Das ganze worüber wir eigentlich hier sprechen nennt man "Change Management", ein Punkt der immer wieder sträflich vernachlässigt wird.
Ich sehe dein Problem nicht, Du hast ein Projekt mit ETS2, na dann hättest Du für den Grosskunden gleich von Anfang an eine ETS 2 Lizenz kaufen sollen. Und das Problem wäre gar keins. Die EIBA sagt dir eben heute dass es nur noch die ETS 3 gibt. Das heisst für ein neues Projekt musst Du halt die ETS 3 nehmen. Wenn das die Aussage der EIBA ist, somit sind gleichzeitig alle Produkte die die ETS3 nicht unterstüzen als nicht mehr einsetztbar zu betrachten. Das ist wie Peter schon gesagt hat Herstellersache.
Ok, ich hör jetzt mal auf, obwohl ich noch viel schreiben könnte. Bitte glaube mir, an Weitsicht fehlt es mir in diesem Thema nicht, man muss die Sache nur aus allen Blickpunkten betrachten und nicht nur aus dem eigenen. Ich habe in der Vergangenheit schon einige Kritik an der EIBA losgelassen, nur in diesem Punkt kann man es nicht tun, auch wenn viel das lieber hätten, was ich auch verstehe.
Das ich die ETS2 v 1.3 habe nützt dem Projekt nicht viel. Der Bauherr oder der Betreiber benötigt zum. auch ein Exemplar oder ???
Hab ich doch explizit erklärt. Ausserdem gehöhrt das zur Planung. D.h. am besten ein examplar von vorne herein für den Kunden mitkaufen (wie oben beschrieben). Das ist ein Problem der in der Softwareindustrie auch oft auftaucht. Es wird ein Testprojekt mit einem Kunde gamacht. Wenn dieser schlussendlich einwilligt ist die Version mit der der Test gemacht wurde nicht mehr aktuell, oder zumindest ein Produkt (z.B. Betriebsystem version). Das ganze muss im Projekt und Changemangement berücksichtigt werden.
Hmm, hab mal wieder viel mehr geschrieben als ich vorhatte
Gruss,
Gaston
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