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Thema: Reform des Kaufrechts

  1. #1
    Avatar von Hujer
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    Reform des Kaufrechts

    Es ist zwar kein KNX Thema, ich denke aber doch das es hochinteressant ist.

    Jetzt trifft es Großhändler aller Branchen.


    Reform des Kaufrechts


    In der Vergangenheit hat sich oft die Frage gestellt, ob der Verkäufer einer mangelhaften Sache zusätzlich zur Lieferung einer mangelfreien Sache auch die Ein-, bzw. Ausbaukosten der mangelhaften Sache zu tragen hat, wenn diese beispielsweise in ein Haus eingebaut wurde. Ein Beispiel sind mangelhafte Fenster, die der Käufer nach dem Kauf im Baumarkt bereits in sein Haus eingebaut hat. Die Rechtsprechung stand hier schon seit einiger Zeit auf der Seite des Käufers und billigte ihm neben der Ersatzlieferung auch die mit dem Ein- und Ausbau verbundenen Kosten zu. Diese Rechtsprechung war zwar für Verbraucher günstig, nicht jedoch für den Unternehmer, der seinerseits die mangelhafte Sache bei einem Großhändler gekauft und beim Kunden eingebaut hatte. Zukünftig ist gemäß § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB neuer Fassung, der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die Ein- und Ausbaukosten ersetzen.
    Das Gesetz macht dabei keinen Unterscheid, ob der Käufer Verbraucher, oder selbst Unternehmer ist.
    Damit können auch Unternehmer gegenüber anderen Unternehmern nicht nur die Lieferung der mangelfreien Ware, sondern auch die Aus- und Einbaukosten geltend machen.

  2. #2
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    Hallo Frank,

    danke für die Information. Gehören dann Fahrkosten zum Aus- und wiedereinbau auch zu den Aus- und Einbaukosten? Die dürften oft wesentlich höher sein als die eigentlichen Aus-/Einbaukosten.
    Grüsse aus Pfaffenhofen

    Oliver

  3. #3
    Avatar von Hujer
    Hujer ist offline KNX-Professional Mitglied (Administrator)
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    Reform des Kaufrechts

    Hallo Oliver,

    mein Verstand sagt mir, das diese Kosten dort mit reinfallen, wie willst Du sonst die Teile tauschen, irgendwie musst Du doch hinkommen.

    Aber klären kann das nur wieder ein Anwalt.
    Du weißt doch, es gibt Momente, da fragt man sich ob man noch von dieser Welt ist.

    Folgendes kann ich mir vorstellen.
    Mit dem Hersteller direkt Kontakt aufnehmen, meist gibt es dann die beste Lösung und es wird besprochen wie die Rechnung auszusehen hat und was beglichen wird.
    Was auch nicht fehlen sollte, der Nachweisführung das man tatsächlich dort gewesen ist.
    Geändert von Hujer (05.01.18 um 10:44 Uhr)

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