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Thema: Suche gebrauchte ETS3-Lizenz (ja, das ist legal!)

  1. #1
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    Suche gebrauchte ETS3-Lizenz (ja, das ist legal!)

    Hallo,

    nachdem inzwischen div. LGs, OLGs, der BGH und nun im Juli 2012 endgültig auch der EuGH entschieden haben, dass eine Einschränkung des Weiterverkaufs erworbener Software schlicht rechtswidrig ist (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf), frage ich hier mal an, ob ein ETS4-Umsteiger mir seine alte ETS3-Lizenz verkaufen mag. -> PN

    Herzlichen Dank!
    Beste Grüße!
    "derBert"

  2. #2
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    Hallo,

    ich nehme an Umsteiger kaufen ein Upgrade und keine Vollversion. So habe ich das jedenfalls gemacht.
    Dann kann man die alte Version nicht legal verkaufen.

    Gruss Christian

  3. #3
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    Ah, danke für den Hinweis. Vielleicht findet sich ja jemand, der seine Lizenz nicht mehr braucht (würde natürlich bei passendem Preis auch eine 4er nehmen :-).
    Beste Grüße!
    "derBert"

  4. #4
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    [QUOTE=derBert;91964]Hallo,

    nachdem inzwischen div. LGs, OLGs, der BGH und nun im Juli 2012 endgültig auch der EuGH entschieden haben, dass eine Einschränkung des Weiterverkaufs erworbener Software schlicht rechtswidrig ist (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf), frage ich hier mal an, ob ein ETS4-Umsteiger mir seine alte ETS3-Lizenz verkaufen mag. -> PN

    Herzlichen Dank![/QUOTE]

    Laut Rechtsauffassung der Brüsseler Geselschaft kaufts du kein Software, sonder nur eine Nutzungslizenz, zu der ein kostenfreier Datenträger gehört. Fraglich ob die erwähnten Urteile da greifen.

    mfg

    Ralf
    Vertrauen ist die notwendige Bedingung für eine Betrug

  5. #5
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    Ist mir schon klar, das die das gerne anders sehen würden.

    Ich will das jetzt hier juristisch nicht auseinander nehmen. Aber genau darum geht es bei den Urteilen: Das div. Unternehmen (Oracle, MS, Adobe...) jeweils argumentiert haben, man würde nur eine Lizenz zur Nutzung auf seinem PC erwerben. Genau das ist schlicht unzulässig sagt der BGH und der EuGH. Mit der Lizenzvergabe "erschöpft der Urheberrechtsinhaber sein ausschliessliches Verbreitungsrecht." Der Rest ist unzulässige Benachteiligung des Kunden. Persönlich nenne ich sowas, (genauso wie Kopierschutzverfahren die dazu führen, dass die von mir legal erworbenen DVDs nicht in meinem Player funktionieren) Nutzungsdiebstahl!

    Wäre aber ja eh mein Problem und nicht das des Verkäufers. Nebenbei: Anfrage gilt noch.
    Beste Grüße!
    "derBert"

  6. #6
    GLT ist offline Registrierter Benutzer
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    Wer auf die 4er "upgraded" kann keine 3er verkaufen - die Lizenz wird geswitched.
    Gruss
    GLT

  7. #7
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    S. dazu zweiter und dritter Beitrag oben. Habe aber in der Tat bisher nur 4er angeboten bekommen (zu einem dafür reelen Preis).
    Beste Grüße!
    "derBert"

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