[QUOTE=derBert;91964]Hallo,
nachdem inzwischen div. LGs, OLGs, der BGH und nun im Juli 2012 endgültig auch der EuGH entschieden haben, dass eine Einschränkung des Weiterverkaufs erworbener Software schlicht rechtswidrig ist (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf), frage ich hier mal an, ob ein ETS4-Umsteiger mir seine alte ETS3-Lizenz verkaufen mag. -> PN
Herzlichen Dank![/QUOTE]
Laut Rechtsauffassung der Brüsseler Geselschaft kaufts du kein Software, sonder nur eine Nutzungslizenz, zu der ein kostenfreier Datenträger gehört. Fraglich ob die erwähnten Urteile da greifen.
mfg
Ralf
Vertrauen ist die notwendige Bedingung für eine Betrug
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