Hallo zusammen,
wo in der VDE steht nochmal, dass ein Verlegeabstand zwischen Fernmeldekabel und Starkstromkabeln einzuhalten ist?
Weiß das jemand aus dem Stehgreif?
Hallo zusammen,
wo in der VDE steht nochmal, dass ein Verlegeabstand zwischen Fernmeldekabel und Starkstromkabeln einzuhalten ist?
Weiß das jemand aus dem Stehgreif?
Grüsse aus Pfaffenhofen
Oliver
kannst die Anworten im "anderen" Forum nicht glauben?
Glauben schon. Habe nur die Hoffnung, dass mir einer die genaue Stelle sagen kann. Ich habe leider keine VDE 0800 zur Hand.
Grüsse aus Pfaffenhofen
Oliver
Bei Kreuzungen oder Näherungen zwischen Starkstromleitungen und TK-Leitungen in oder an Gebäuden ist ein Mindestabstand von 10mm einzuhalten, oder es ist ein Trennsteg erforderlich.
Leiter für TK-Stromkreise dürfen in gemeinsamer Umhüllung geführt werden, wennbestimmungsgemäße Spannungsfestigkeit gegeneinander vorhanden ist.
Dieses bedeutet, dass alle Leiter für die höchste vorkommende Spannung isoliert sein müssen. Nur wenn die Voraussetzungen der Spannungsfestigkeit nach VDE0800 Teil 4 nicht gegeben sind, ist ein Trennsteg erforderlich oder es ist ein Abstand von 10mm einzuhalten.
Verlegart nach DIN18015-Teil 3 und in Leerrohen so die Leitungen auswechselbar sind
MFG Movie
Elektromeister, Selbstständig
www.elektrorecklinghausen.de
war da nicht was von erst ab 35 Meter? Werd morgen mal nachschaun.
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