Hallo, ich habe gerade ein Schreiben von RA Hermann Beck erhalten, die im Auftrag von Matthias Schmidt den Vorwurf erheben, ich hätte auf meiner Homepage eine Anleitung der XXAPI Software veröffentlicht, die nicht das copyright der KNX-User_Forums e.V. enthält.
Mal unabhängig davon, dass ich diese Anleitung direkt vom Hersteller NielsS bekommen habe, und natürlich unverändert eingestellt habe (warum um alles in der Welt sollte ich auch irgendwas daran Ändern?) frage ich mich persönlich, wie ein Produkt, dass der Open Source Software Lizenzvereinbarung unterliegt, mit einem Copyright einer eV. versehen werden kann. Trotz Angabe der Open Source Lizenzbedingungen.
Ich werde zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert, "Es bei Meldung einer für jeden Fall der Zuwiederhandlung festzusetzenden ...zu unterlassen, die Software xxAPI im Internet und auf sonstige Art und Weise Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu verbreiten, ohne den Copyright-Vermerk des KNX-USER-Forums e.V. anzubringen."
Natürlich werden Rechtsanwaltskosten von €489,45 geltend gemacht.
Deshalb ACHTUNG: Wer wie ich eine Version der xxAPI Anleitung ohne den Copyright Vermerk hat, oder immer noch glaubt, das Copyright läge beim Programmierer NielsS, solle dringend Prüfen, ob die Copyrights des KNX-User-Forums e.V. ordentlich angebracht sind. Sonst hagelt es Abmahnung.
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