Sach ich doch :-)
(Den Text durfte ich mit Freundlicher Genehmigung von Hr. Lux hier veröffentlichen.)
Sach ich doch :-)
(Den Text durfte ich mit Freundlicher Genehmigung von Hr. Lux hier veröffentlichen.)
Gruss,
Michael
Belgien ist Gründungsmitglied der EU.
Und was damit irgendeine private Organisation, und nichts anderes ist die Konnex, in Ihre AGBs schreibt unterliegt damit dem EU-Recht.
Und damit gilt diese Reihenfolge der Regelungen:
EU-Recht
Nationales Recht
Einzelvertrag
AGBs
Und ob AGBs gültig sind oder nicht, oder selbst wenn Sie gültig sind, Bestandteil des Kaufvertrags werden, ist auch nicht ohne weitere Kenntnis des Verkaufsprozesses im Einzelfall zu beurteilen.
So einfach wie hier dargestellt und wie sich manche die Sache aus wirtschaftlichen Gründen offensichtlich wünschen, ist sie nicht.
Roland
kann Roland nur zustimmen.
Außerdem ist dann noch zu unterscheiden, ob wir von Firmen oder Privatkunden sprechen. Für Privatkunden (und nur da kann ich mir den Wunsch nach Weiterverkauf vorstellen) gelten erweiteret Schutzvorschriften. Da ist es schon erst mal mehr als fraglich, wo der Gerichtsstand ist (dürfte eher Deutschland sein) und ob ein Verbot des Weiterverkaufs über die AGB rechtwirksam ist (ich denke eher nein). Aber Jurist bin ich auch nicht, nur meine Einschätzung.
Microsoft hat es z. B. nicht geschafft so ein Verbot durchzusetzen.
Hoi Loits..
tja, was soll ich sagen? Gar nix? Naja, einen hamma noch: "Fragt's halt einen Juristen?" Aber warum in die Ferne schweifen: "Fragt's halt Heinz Lux?".
Hab' ich die Fabel vom Huhn und vom Adler schon erzählt....
Gruss Peter
Smart Building Design GmbH
Konzeption, Planung, Bauherrenberatung, Baubegleitung, Consulting, Support, Ausbildung, technische Redaktion
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