PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufreger der Woche



Norbe
11.11.06, 18:26
Mahlzeit zusammen

Ich hab die Woche schon gehört , dass laut neuer Rechtssprechung die Hersteller bei defekten Geräten nur noch verpflichtet sind , das Gerät zu ersetzen (Garantie natürlich vorrausgesetzt) , aber nicht für die dadurch entstandenen Aufwendungen aufkommen müssen ...

Kann das jemand bestätigen ???

Ich finde/fände das schlichtweg der Hammer , zumal das in unserem Metier mit einer schönen Regelmässigkeit vorkommt.

Bevor ich mich darüber noch auslasse , würd mich interessieren , ob das jetzt wirklich so ist , im net hab ich noch nichts aussagekräftiges dazu gefunden ...

PeterPan
11.11.06, 18:45
Hi Norbe..

Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich kenne es nur so, dass "Hersteller" verpflichtet sind innerhalb der Gewährleistungspflicht "das Gerät" materiell zu ersetzen, falls ein "Herstellerfehler" nachgewiesen wurde.

So meine Fragen an Dich:
1. Wo hast Du "etwas Anderes gehört"?
2. Nach welcher "neuen Rechtsprechung? resp. welcher Paragraph in welchem Gesetzbuch"?

Lese mal die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", welche an jeder Rechnung als Angang geführt wird. (momentan lediglich Version 01.2005 Siemens Schweiz AG vorrätig)

Siehe Anhang Punkt 9.3 am Ende

Gruss
PeterPan

Dirk K
11.11.06, 19:01
Ich hab die Woche schon gehört , dass laut neuer Rechtssprechung die Hersteller bei defekten Geräten nur noch verpflichtet sind , das Gerät zu ersetzen (Garantie natürlich vorrausgesetzt) , aber nicht für die dadurch entstandenen Aufwendungen aufkommen müssen ...

Wieso?
Das war schon immer so.
Wenn Dir an einem neuen Auto der Motor kaputt geht, dann bekommst Du einen neuen Motor auf Garantie.

Wenn Du Glück hast und der Händler Dich gut leiden kann (Stammkunde) dann wird der Stundenlohn für den Einbau auf Kulanz verrechnet - ansonsten musst Du die Stunden selbst zahlen.

Gruß

Dirk

Norbe
11.11.06, 19:38
und was ist mit der Produkthaftung ?
haftet nicht ein Hersteller für Schäden , die durch fehlerhafte Produkte entstehen ?

Und vor allem finde ich es schlichtweg eine Frechheit , wenn ich ein sehr teures EIB-Gerät habe , das nicht richtig funktioniert , ich mehrmals bei deren Hotline anrufe und nur zu hören bekomme , dass der Fehler bei mir liegen müsse ... durch Zufall kam ich an ein Austauschgerät und schon gings ... und jetzt bleib ich auf der Zeit sitzen , weil der Hersteller meint , die Rechnung nicht bezahlen zu müssen ???

Kanns das echt sein ???

PeterPan
11.11.06, 20:07
Hallo Norbe..

hast Du die AGB der Firma zur Hand? Oder findest Du diese im Internet als PDF?

btw: Produkthaftung heisst eben Produkthaftung :-)

Gruss
PeterPan

Norbe
11.11.06, 20:10
ich mach mich mal schlau , was die deutsche Rechtssprechung dazu sagt ...
ich finds ´n Witz , vor allem in dem voran beschriebenen Fall ..

TiloB
11.11.06, 21:08
... also in Deutschland gelten gemäß Sachmänglhaftung 2 Jahre gesetzl. Gewährleistung, d.h. Mängelbeseitigungskosten (inkl. Lohn etc.).

... soweit nix anderes vereinbart (gilt aber nicht in Bezug auf den Endkunden)

Gruß

Tilo

GLT
11.11.06, 22:23
Du als Ersteller einer Anlage bist der Vertragspartner des Endkunden, d.h. für die Fehlerbehebung/Mangelbeseitigung hast Du innerhalb der Garantie/Gewährleistung zu sorgen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Endkunde und Produzent ist nicht existent.

Der Produktehersteller leistet nur Produktersatz, ersetzt jedoch nicht weitere Kosten. I.d.R. schickst Du auf deine Kosten das Defektgerät z. Hersteller, der schickt auf seine Kosten das Ersatzgerät - deine Lohnkosten fallen unter unternehmerisches Risiko :mad:

Ausnahme:
Die Produkte werden im Direktvertrieb an den Endkunden verkauft und Du wärst Erfüllungsgehilfe, indem Du im Auftrag des Produzenten die Anlagen errichtest.

Eigentlich ist es ja schade, dass es nicht anders ist, aber da wären, gerade im IT-Bereich, einige Hersteller schon lange nicht mehr am Markt.;)

Dirk K
11.11.06, 23:42
btw: Produkthaftung heisst eben Produkthaftung :-)


Wenn das mal so einfach wäre.
Es gibt da einen Hersteller, von dem ich für einen hohen 5-Stelligen Betrag EIB-Geräte gekauft habe.

Nachdem die Rolladenbauer mittels der Tasten für die manuelle Bedienung an einem Jalousieaktor die Rolladen mehrfach auf und ab gefahren haben, um einen Hochschiebeschutz zu installieren, waren zwei von 6 Aktoren defekt.

Diese habe ich zurück zu G... geschickt zwecks Überprüfung und Austausch, da die Geräte erst 5 Monate alt waren und gerade mal eine Woche in Betrieb.

Antwort von G...:
1. Geräte durch Überspannung zerstört
2. Geräte älter als 2 Jahre, daher keine Gewährleistung
(da keine Seriennummer, angeblich anhand der Herstellungsdatums der ICs festgestellt)
3. Mutwillige Zerstörung durch den Kunden
4. keine Gewährleistung aus oben genannten Gründen

Na Super!
Vielen Dank lieber Hersteller.
Da kann man nur sagen - sehr hohe Kundenorientierung.
Wenn ein Hersteller nicht ein mal feststellen kann wie alt seine eigenen Geräte sind - sehr schwach.
Oder - da dieser Hersteller anscheinend zwei Jahre alte Geräte im Lager hat und diese dann als "neu" verkauft - ebenfalls sehr mager.

Ausserdem habe und werde ich danach nun nur noch Geräte eines anderen Herstellers einsetzen.

Ich war 16 Jahre bei Siemens beschäftigt und dort gabe es ein "Qualitätsmanagement" - das sollten andere Hersteller auch mal einführen.

Gruß

Dirk

PeterPan
11.11.06, 23:51
Hi Kollegen..

GLT hat meiner Meinung nach Recht mit seiner Aussage.

Aktuelles Beispiel aus der Praxis:
Ihr werdet Euch sicher gefragt haben, warum meine Website seit Anfang Oktober keine neuen Beiträge mehr enthält. Ursache: Laptop kaputt. Auf dem sind meine gesamten Daten drauf.
Wie es ausieht ist die Festplatte hinüber. So, jetzt schicke ich den Laptop zum Produzenten oder dessen Werkstatt. Der tauscht die Festplatte aus. Das läuft kostenlos, da innerhalb der Gewährleistung. Nur sind a) meine Daten von mir wieder herzustellen und b) das Betriebssystem wieder upzudaten. Das macht der Produzent nicht. Auch auf der Zeit - sprich Kosten - hierzu bleibe ich sitzen. PS: Das Backup ist vorhanden, aber älter als 2 Monate. Scho hamma a Problem.

Gruss
PeterPan

PeterPan
11.11.06, 23:59
Hallo Dirk..

soweit ich mich erinnern kann ist das Verkaufsdatum "Produzent an EGH" bzw. "Produzent an Installateur" (bei Direkt) gültig. Somit hilft hier der Rechnungsbeleg. Zumindest bei mir.

Im gesamten PLM-Prozess (Entwicklung bis Verkauf) sind nach dem Produkthaftungsgesetz die Daten der Produktion und Fertigstellung, sowie der Endprüfung festzuhalten. Diese sind für die Qualitätssicherung zugänglich. Ein "Chip" bzw. dessen Produktionsdatum sagt meiner Meinung nichts aus über das Endgerät. Überspannung kann festgestellt werden. Unsachgemässe Montage/Anschluss oder gar Öffnung des Gerätes ebenso. Die Fertigungswoche, sowie der Prüfnachweis ist auf dem Gerät ersichtlich.

Es wäre zu empfehlen sich mit dem Vertriebsmitarbeiter in Verbindung zu setzen und ein klärendes Gespräch zu führen.

Gruss
PeterPan

Matthias Schmidt
12.11.06, 00:17
Zum Thema Produkthaftung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung

Das Thema hat (fast) nichts mit Garantie/Gewährleistung zu tun.

PeterPan
12.11.06, 02:00
Hi Matthias..

und warum nicht Gewährleistung (http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung)(bei Wikipedia)? :)

Gruss
PeterPan

PeterPan
12.11.06, 02:02
Hier der Link zum Thema "Garantie (http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie)" :)

Gruss
PeterPan

Norbe
12.11.06, 04:25
naja ...

ich hab vorhin was gelesen , dass der Hersteller ein Nachbesserungsrecht hat .
Das würde ja bedeuten , dass der Hersteller das defekte Gerät austauscht ... Mach ich das , mach ich das in seinem Auftrag , also ganz klarer Fall ...

Und übrigens , der Hersteller G... ist genau der ... und ich find es einfach nicht in Ordnung , wenn hier behauptet wird , ein defekter H........ gibt es nicht , und man die Rechnung nicht bezahlen will ...

Ich hab bei diesen Geräten innerhalb der letzten zwölf Monate eine Austauschquote von 50% ... und dafür darf ein Hersteller dann auch mal grade stehen , egal wie die Rechtssprechung ist ...

Sorry , ich fiind den H........ schlichtweg genial , aber sowas ärgert mich unheinmlich und dem muss auch irgendwo mal Luft gemacht werden ...

Dirk K
12.11.06, 08:37
Somit hilft hier der Rechnungsbeleg. Zumindest bei mir.

Leider behauptet der Hersteller, das die zurückgesendeten Geräten nicht die vom Verkaufsdatum und Lieferung XX.XX.XXXX gewesen sind, sondern angeblicht ältere Geräte.


Im gesamten PLM-Prozess (Entwicklung bis Verkauf) sind nach dem Produkthaftungsgesetz die Daten der Produktion und Fertigstellung, sowie der Endprüfung festzuhalten. Diese sind für die Qualitätssicherung zugänglich.

Stimmt und ist bei Siemens so - doch der Hersteller G... hat davon wohl noch nichts gehört.



Ein "Chip" bzw. dessen Produktionsdatum sagt meiner Meinung nichts aus über das Endgerät.


Stimmt, aber G... sieht auch das anders.



Die Fertigungswoche, sowie der Prüfnachweis ist auf dem Gerät ersichtlich.

Bei dem Hersteller G... leider nicht. Auf den Geräten ist keinerlei Info zu Seriennummer oder Woche oder ähnliches.



Es wäre zu empfehlen sich mit dem Vertriebsmitarbeiter in Verbindung zu setzen und ein klärendes Gespräch zu führen.

Wurde mehrfach gemacht - kein Entgegenkommen.



Zu Deiner Festplatte und Laptop - da ich schon mehrfach Kunden mit defekten Festplatten hatte, ein kleiner Lösungsvorschlag von mir:
Sehr oft gibt die Elektronik (Controller usw.) der FEstplatte den Geist auf. Besorge Dir eine gebrauchte oder neue gleichen Typs (z.B. Ebay) und tausche die Elektronik aus.
Zu 90% läuft die Platte dann wieder.

Wenn auch das nicht hilft - Festplatte zerlegen und die "eigentlichen" Platten ausbauen und in die "neue" einbauen. Wird normalerweise im Reinraum gemacht, aber um ein mal alle Daten zu lesen und auf eine andere Platte zu kopieren geht es auch in normaler Luft.

Gruß

Dirk

GLT
12.11.06, 13:16
......
Zu Deiner Festplatte und Laptop - da ich schon mehrfach Kunden mit defekten Festplatten hatte, ein kleiner Lösungsvorschlag von mir:
Sehr oft gibt die Elektronik (Controller usw.) der FEstplatte den Geist auf. Besorge Dir eine gebrauchte oder neue gleichen Typs (z.B. Ebay) und tausche die Elektronik aus.
Zu 90% läuft die Platte dann wieder.

Wenn auch das nicht hilft - Festplatte zerlegen und die "eigentlichen" Platten ausbauen und in die "neue" einbauen. Wird normalerweise im Reinraum gemacht, aber um ein mal alle Daten zu lesen und auf eine andere Platte zu kopieren geht es auch in normaler Luft...
Nur ausserhalb der Garantie versuchen - sonst bekommt der Kunde von Dir ne neue Platte gratis :D
Innerhalb der Garantie? No go!
Sonst Versuch wert.

ABER, wie heist es so schön?

SICHERN, SICHERN, SICHERN, SICHER,.......

eibster
12.11.06, 20:32
Hallo

Habe das gleiche problem bei jeder 2. Anlage.
Geräte die nicht funktionieren wie sie sollen oder defekt sind. Die kosten für die fehlersuche und Gerätetausch ( die Arbeitszeit) bekomme ich nur in seltenen fällen erstattet. Am leichtesten geht das aber über Vertreter der jeweiligen Firmen vor Ort.
( GIRA , Merten , usw..) Es gibt fast überall die Vertreter die meist nur mit euren Grosshändlern in Verbindung stehen. Wenn man hier den richtigen bei der Hand hat dann klappts teilweise auch mit einer Kulanten lösung bezüglich deiner Eigenleistungen.

mfg Georg

PeterPan
12.11.06, 20:51
ToiToiToi...

scheinbar läuft das mit der Qualität der Geräte bei uns in der Schweiz besser. Ich hätte ganz schon was zu tun, wenn bei jeder 2. Anlage irgendwas fehlen würde.

Gruss
PeterPan

Norbe
12.11.06, 22:39
jede 2.Anlage mit fehlerhaften Geräten reicht in meiner Statistik nicht aus , ich habe noch so gut wie in jeder Anlage Geräte ersetzen müssen.
Und von so manchem grossen Hersteller schon einige ganze Serien.
Und wenn sich Hersteller dann auch noch querstellen, Hotlines mir erzählen wollen , das kann nicht sein, dann wird das Risiko immer schwerer kalkulierbar.
Das ist leider Fakt und ich will nicht meine Preise anziehen müssen , um solche Dinge auffangen zu können.
Den Herstellern sollte schon was an einer sauberen und fairen Abwicklung solcher Dinge liegen , zumal da mehr dran hängt , als ein paar Stunden eines Fachmanns.

Dirk K
12.11.06, 22:54
Nur ausserhalb der Garantie versuchen - sonst bekommt der Kunde von Dir ne neue Platte gratis :D
Innerhalb der Garantie? No go!
Sonst Versuch wert.

"Innerhalb" der Garantie nützt nur leider nichts, wenn man wichtige Dsten auf der Festplatte hat.
Der Hersteller tauscht dann eventuell die Platte, aber die Daten sind futsch.
Also verzichte ich bei ca. 100,- € für eine Platte lieber auf das Geld, wenn ich eine Chance habe die Daten zu retten.



ABER, wie heist es so schön?

SICHERN, SICHERN, SICHERN, SICHER,.......


GENAU! - lieber ein mal zu viel als ein mal zu wenig.

Gruß

Dirk