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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches zu 160mA und 33 TN



tweky
20.12.05, 20:30
Hallo Forum,

brauch mal bitte heute eure Hilfe. Und zwar,
hat ein Bekannter (Elektroinstallateur) eine Anlage mit einer Spannungsversorgung 160mA (max.32TN Zugelassen) errichtet und darauf 33TN angeschlossen. Nun ist die Sache vor Gericht und der Kläger behauptet das dies nicht zulässig ist.

Wie soll/kann er nun beweisen das es zu keiner Fehlfunktion kommt? Denn die Anlage funktioniert an sich .

Verbaut wurden Tastsensoren, Jalousie- Schaltaktore.

Hätte er mich beim Errichten gefragt, hätte ich ihm eine höhere empfohlen. Aber das ist leider zu spät.

Würde mich freuen wenn wir ihm helfen können.

Danke

Michel
20.12.05, 20:36
Hallo Tweky,

also unabhängig davon, wie die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes ausgeht, empfehle ich:
320 mA SV einbauen und fertig - an allem anderen verdienen nur die Anwälte, kostet Zeit und Nerven.

EIB-Freak
20.12.05, 20:39
wie, was.... 160mA und 32 Geräte ???

Nene! pro 10 mA ein Gerät, also pro Linie 16 Geräte!
tipp: immer eine 640mA-Spannungsversorgung nehmen.

Gruss,

EIB-Freak

tweky
20.12.05, 20:47
top time :)

Leute, ihr wisst doch das ich so was nicht mach (hoffe ich :D ) und setze eigentlich generel immer 630mA oder 320mA ein. Je nach dem. Zudem mache ich mir meißt die Mühe es zu berechnen. Denn die Stellventiel zB ziehen ja mehr.

Rein rechnerisch ohne die Produktdaten gesehen zu haben komme ich auf folgendes
33*0,005A = 0,165A sprich 165mA also 5mA zuviel.

Die Anlage ist nicht groß vom Leitungsnetz her.

Der "junge" tut mir einfach leid :rolleyes:

tweky
20.12.05, 20:57
Nene! pro 10 mA ein Gerät, also pro Linie 16 Geräte!
zur Info guckste mal da (http://www.eibmarkt.com/cgi-bin/eibmarkt.storefront/43a8617e0030fa4c273f50f3361c065e/Product/View/N164083)

Laut Hersteller: "Eine wirtschaftlich günstige Lösung "

Randy
20.12.05, 20:59
Hallo Tweky

wenn man mit 10 mA pro Gerät rechnet liegt man richtig,die Hersteller von SV`s geben zwar an z.B. Merten das es möglich ist wenn pro Gerät nur 5mA fließen das man 32 Teilnehmer auf eine SV 160mA packen kann.

Das wäre wohl auch erst mal zu prüfen welche Teile verbaut worden sind und welche maximalen Ströme danach auftreten könnten,das werden Dir die Rechtsverdreher bzw.deren Gutachter wahrscheinlich nachher auch vorrechnen.

Hat den die Überstrom LED schon mal aufgeleuchtet,das wäre ja schon mal ein sicheres Zeichen das etwas mit den Strömen nicht stimmt.

Gruß Randy

tweky
20.12.05, 21:27
Das krasse daran ist, das da ein Herr xy dabei war der es Wissen hätte müssen :eek:

ICh habe ihm empfohlen die Summe laut Datenblatt zu bilden und man glaubt es nicht... auf 220mA ist er gekommen !! (Grad angerufen)


also unabhängig davon, wie die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes ausgeht, empfehle ich:
320 mA SV einbauen und fertig
So wirds auch gemacht.

Nur, da hängt nicht nur der EIB und Elektriker dran, sonder alle Handwerker. Die haben alle vergessen Nachtragsangebote abzugeben und jetzt wird rumgehackt. Da war der EIB nur eines von vielen. Aber das tauscht er jetzt aus und gut.

Man sollte halt bei Erweiterungen u.a. immer einen Blick auf die Versorgung werfen :rolleyes: und Nachträge schreiben.

Thx.

wulff
20.12.05, 21:30
Es steht schon im Datenblatt von Merten:

"...bis zu 32 Tln...."

Also: Beim nächsten Mal ist dein Kumpel sicherlich schlauer und rechnet etwas grosszügiger als am Limit...

xerete
21.12.05, 08:26
Hallo Tweky,

ich habe gestern in einer Fachzeitschrift ein interessantes Urteil gelesen.

Es ging im Kern um folgende Sache: Ein Parketfußboden wurde nicht nach Herstellerangaben verlegt, der Fußboden zeigte aber keinen Mangel und ist i.O. Vom Bauherren wurde die Verlegung bemängelt, weil nicht nach Vorgabe des Herstellers verlegt ist.

Das Gericht entschied, wenn kein Mangel sichtbar ist kann auch abweichend von der Herstellerangabe verlegt werden - Klage abgewiesen -

Wenn die EIB-Anlage nun Mangelfrei funktioniert ??

Ich persönlich setze möglichst 630 mA Netzteile ein, denke aber die Überschlagsrechnung mit den 5 mA ( wo steht eigendlich der Betriebs/Ruhestrom der Teilnehmer ) ist eine Herstellerangabe mit Sicherheitszuschlag weil mir ein Gleichzeitigkeitsfaktor bisher noch nicht untergekommen ist. ( schauen wir mal zur Resonanz)

Gruß Xerete

PeterPan
21.12.05, 10:40
mamamia...

Ich dachte immer Zeit ist Geld.

a) mit den "sollte wenn möglich", "in der Regel" und "kann"-Aussagen ist das so ne Sache. Auch in der DIN wird diese Formulierung häufig verwendet.
b) bei einer Mitarbeiter-Befragung gab es "Ja", "manchmal", "selten" und "Nein" anzukreuzen. Die Führungskräfte hatten damals, je nachdem wie es gerade passte, die "manchmal", "selten" Antworten zu "Ja" oder "Nein" hinzugerechnet. So sag das Ergebnis besser aus: "Mitarbeiter im Grossen und Ganzen zufrieden".

---> Aus a) und b) lernt man(n): Es gibt nur "muss" und "JA"/"Nein".

Merksatz: "Es gibt nur schwanger oder nicht-schwanger. Ein bisschen schwanger gibt es nicht!" Somit kreuze ich bei jeder Befragung und bei jeder Bewertung nur noch "JA" bzw. "Nein" an.

Ausserdem: "Wenn man ein Problem befürchtet und es stellt sich ein sog. Magendrücken ein, so sollte man dafür sorgen, dass die Ursache für das Problem aus der Welt geschafft wird". (Sagt PP i.A.v. Confuzius).

Wurde wirklich nur wg. der 160mA-Spvers. vor Gericht gezogen? Kann ich nicht glauben....:confused:

Gruss
PeterPan

tweky
21.12.05, 12:52
mit den "sollte wenn möglich", "in der Regel" und "kann"-Aussagen ist das so ne Sache. Auch in der DIN wird diese Formulierung häufig verwendet..... ---> Aus a) und b) lernt man(n): Es gibt nur "muss" und "JA"/"Nein".

Juristen Deutsch :D http://www.eib-userclub.de/forum/images/icons/icon14.gif


Wurde wirklich nur wg. der 160mA-Spvers. vor Gericht gezogen? Kann ich nicht glauben
Nein. Wie erwähnt ging es da um viel mehr. Alle Gewerke. Der EIB wahr nur ein kleiner Bruchteil. Und daa er weiß das ich mich auskenne, hat er mich konsultiert.
:shithappe


Das Gericht entschied, wenn kein Mangel sichtbar ist kann auch abweichend von der Herstellerangabe verlegt werden - Klage abgewiesen -

Wenn die EIB-Anlage nun Mangelfrei funktioniert ??
.... Herstellerangabe mit Sicherheitszuschlag weil mir ein Gleichzeitigkeitsfaktor bisher noch nicht untergekommen ist.
Laut Berechnung, ist es ein Mangel! Denn wenn m.E. die Busspannung z.B. weg ist und wieder angelegt wird, wollen alle TN loslegen. Gleichzeitigkeit 100%.

Er tauscht es aus. Unkompliziert und Unbürokratisch. ;)