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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anschaltung bei Stromausfall



micha-hein
28.09.05, 20:43
Hallo Kollegen,
habe ein kleines Problem und bin mir nicht sicher ob meine Lösung so sinnvoll ist.
Also ich habe ein Bürogebäude zu programmieren in dem es auch Bereitschaftslicht Stomkreise (einige) gibt die im Regelbetrieb mit dem Rest mitgeschaltet werden. Da die eingebaute Zentralbatterieanlage nach dem austoben des Planers für die vielen BS Stromkreise von der Leistung zu klein ist wollte ich bei Stromausfall meine DALI Leuchten auf 20% zurückdimmen. Hierzu müsste ich aber meine DALI Gateways auf die AKKU gepufferte Hauptlinie verschieben damit sie bei Stromausfall mit Busspannung versorgt werden um ihren Befehl auch zu senden. Möchte dies aber ungern tun, da ich noch eine Visu in einem anderen Gebäude laufen habe und mir meine Hauptlinie nicht mit unnötig viel Telegrammen verstopfen möchte. Hat jemand eine Idee für eine elegantere Lösung :confused: Bin für jede Hilfe dankbar !!!

Norbe
28.09.05, 20:48
naja das Problem seh ich nicht in der Telegrammlast , das kriegst du mit einer zentralen Adresse schon hin .
Aber mach deinem Planer klar , dass das , was du machst , mit vorbeugendem Brandschutz nichts zu tun hat , auch wenn die Linien Akkugepuffert sind .
Wenn die DALI-Leuchten keine Spannung mehr haben , bringt eine gepufferte Linie auch nix .
Also macht die ganze Aktion in meinen Augen nicht viel Sinn , da eine Bereitschaftschaltung idR durch eine Spannungsüberwachung - sprich Stromausfall - geschalten wird .
Grössere Batterieanlage ist wohl die einzige vorschriftsgemässe Lösung .

Gruss Norbe

micha-hein
28.09.05, 21:09
Vielen Dank erstmal, nun ist die Zentralbatterie nun schon mal vom Installateur eingebaut und hängt wohl auch an den wesentlich höheren Kosten der Anlage und der Folgekosten (Ventikator für Sauerstoffaustausch bei BAtterieschaden usw.) Würde mit der Menge an Leuchten schon bei ca. 20% die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke erreichen. Mir wäre eine andere Lösung auch lieber aber den letzten beissen die Hunde, ich denk das hast du auch schon erlebt,oder?:shithappe

Norbe
28.09.05, 21:12
klar kenn ich das Problem , nur , was bringt es , bei Stromausfall eine nicht gepufferte Beleuchtung zu schalten ?


Gruss Norbe

micha-hein
28.09.05, 21:25
Vielleicht habe ich mich ja falsch ausgedrückt...:( Also er hat Bereiche wie zum Beispiel das Treppenhaus auschliesslich mit Bereitschaftslichtern versehen...was meiner Meinung schon grundsätzlich ein Fehler ist! Da bei einem Problem mit der Sicherheitsbeleuchtungsanlage überhaupt kein Licht in diesem funktionieren würde, aber nicht mein Problem...sondern seins. Also muss ich halt damit leben das ich ein 4 Stöckiges Gebäude habe mit 2 Treppenhäusern und je 3 Flügeln pro Stockwerk und nur eine Batterie die ca 3500W Leistung vertragen kann. ich aber aufgrund der verwendeten Leuchten die ja zum Gesamtbild passend die gleichen sind wie der Rest und im Normalfall mitgeschaltet werden und gedimmt usw. Die dimmung war halt eine Idee die aufgenommene Leistung zu reduzieren um die Anlage mit den vorhandenen Mitteln Vorschriftskonform zu betreiben. Habe da jetzt den schwarzen Peter und will nun das beste daraus machen.

Norbe
28.09.05, 22:00
vorschriftskonform ist das nicht mehr , da die anlage auf die angeschlossenen Leistung schlichtweg nicht ausgelegt ist . Was ist , wenn die Dimmung nicht funktioniert ? dann fällt die Anlage aus ... das ist nicht konform .
Was ich dem Planer vorschlagen würde , sind Notlichtfassungen , die in den meisten Leuchten unscheinbar angebracht werden können und die angeschlossene Leistung ganz erheblich reduzieren . Die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke im Notfall liegt bei wenigen lux , die kann mit Fassungen und 10-15W Birnchen locker erreicht werden .
Die Anlage kann nur dann vorschriftsgemäss betrieben werden , wenn sie auf Vollast gefahren werden kann und den vorgeschriebenen Dauertest besteht .
Lass die da ja nix aufschwatzen von einem Planer , der seine Haut auf anderer Kosten retten will , nötigenfalls schriftlich auf die Vorschriften hinweisen !
Lass dich da in nix reinbringen , mit dem du nix zu tun hast .

Gruss Norbe

kaltbader
28.09.05, 22:15
und wenn du zusätzliche Leuchtenfassungen in die vorhandenen Leuchten montierst,erlischt die Gewährleistung des Leuchtenherstellers!

gruß kalti

Norbe
28.09.05, 22:51
...aber nicht , wenn ich nichts am Originalzustand der Leuchte verändere ...
da würd ich mich jetzt aber mit jedem Hersteller anlegen , wenns gscheit gemacht ist ...

Gruss Norbe

kaltbader
28.09.05, 23:53
...aber nicht , wenn ich nichts am Originalzustand der Leuchte verändere ...
da würd ich mich jetzt aber mit jedem Hersteller anlegen , wenns gscheit gemacht ist ...

Gruss Norbe

@norbe
"wenn's gescheid gemacht ist",was ist denn das für'ne Argumentation! Du veränderst mit jedem Eingriff in die Leuchte deren geprüften org. Zustand!Da würd ich aber mal ganz stark aufpassen!Der Hersteller kann sich jederzeit nur auf Gewährleistung der Leuchte im Auslieferungszustad berufen! Also bitte vorher abklären.

Gruß kalti

brachtendorf
29.09.05, 05:50
Ich denke, das sinnvollste ist zunächst einmal der SCHRIFTLICHE Hinweis, dass die Gesamtanlage so nicht funzt.

Es müssen BEDENKEN angemeldet werden! und das ist super wichtig.

Auch direkt an mehrere Stellen, damit keiner hinterher sagen kann, er hätte es nicht gewusst.

Bastellösungen sind kompletter Nonsens in diesem Zusammenhang.

Es gab in unserem Dorf mal einen Flughafenbrand, dabei kamen 17 Personen ums Leben. Kurze Zeit später wurde die älteste Fussgänger Passage geschlossen, (Mata Hari Passage 1970), da der Brandschutz nicht gewährleistet werden konnte.

Keine Bastellösungen - kein Eingriff in bauamtlich zugelassene Geräte.

Clemens.