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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Absicherung von Schaltaktoren



thoern
22.09.05, 23:58
Hallo,

mal kurz eine Frage:

sollten Schaltaktoren nicht mindestens den Laststrom abkönnen mit dem der jeweilige Stromkreis auch abgesichert wurde?

Darf man z.B. den Stromkreis eines Aktors der f. 6 A Last ausgelegt ist, mit 16 A absichern oder sollten bei 16 A Absicherung auch grundsätzlich Aktoren mit 16 A Schaltlast zum Einsatz kommen?

Gruss,

thoern

Gaston
23.09.05, 01:16
Hallo thoern,

Erstmal, zwischen "dürfen", und "sollen" können grosse Unterschiede sein ;)

Also die Absicherung ist eigentlich der Leitungsschutz umd diesen vor überhitzen zu schützen. Geräte werden von diesem Schutz nicht zwingend ausreichend Geschützt. Für die Elektroinstalation ist ein Aktor nichts anderes als ein Gerät, also ist es theoretisch auch erlaubt einen 6A Aktor mit 16A abzusichern, allerdings darf die "normale" Last natürlich die 6A nicht übersteigen.

Sollte man das tn ? Ja, das iost eine ganz andere Frage. Ich persönlich würde es nicht tun, aber es gibt halt Konfigurationen wo es nich oder nur schwierig anders geht.

Gruss,
Gaston

jungeugen
23.09.05, 07:45
Hallo thoern,

die gleiche Frage stellt sich z.B. auch bei ganz normalen Installationsschaltern, die bei einem Nennstrom von 10A bei einer Absicherung mit 16A auch überlastet wären.

Solange der Schalter / Aktor einen Verbraucher schaltet, der fest angeschlossen wird (z.B. Leuchten an der Decke usw.), ist die Last mit ihrem Nennstrom fest zugeordnet und die Installation zulässig.
Ist die Last variabel (z.B. bei geschalteten Steckdosen), muss der Nennstrom des "Schaltgerätes" dem der Sicheung entsprechen.

Gruss

Eugen