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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Text für Übergabe der Projektdatei



Christian_MUC
06.04.05, 19:47
Hi,
hat vielleicht gerade jemand einen text zur Hand den man vom Kunden unterschreiben lassen kann, darin sollte irgendwie vermerkt sein das Eingriffe jeglicher Art in die Anlage uns von der Gewährleistung entbinden.
Muss morgen überraschend zum Kunden der die Datei will (ist der erste meiner Kunden der die Datei will)
Gruß
Christian

EIB-TECH
06.01.06, 19:59
Hallo Christian,

ich verwende immer eine ganz normale CD mit den Sicherheitsaufklebern.
Ich verklebe die CD dann an 4 Stellen.

Wenn jemand versucht die Aufkleber zu beschädigen erscheint "Stopp".

Damit weisst du dass der an der CD dran war.

In einem Begleitschreiben, weise ich den Kunden darauf hin, wenn die Aufkleber der CD beschädigt sind, bzw. die CD nicht auffindbar ist, jegliche Gewährleistung erlischt.

???
06.01.06, 21:14
>>darin sollte irgendwie vermerkt sein das Eingriffe jeglicher Art in die
>>Anlage uns von der Gewährleistung entbinden.

Was natürlich ein völliger Unsinn ist. Egal mit welcher Formulierung, von der gesetztlichen Gewährleistung kann sich niemand entbinden. Und schon gar nicht dadurch, dass ein Kunde ein Siegel bricht.

>>(ist der erste meiner Kunden der die Datei will)

Ich gehöre auch zu diesen Kunden. Und ich habe mir von meinem Elektriker auch das Projekt geben lassen. Bei der Übergabe hat er mir auch so eine unsinnige Formulierung in die Hand gedrückt. Und er war trotzdem schon bei mir, um seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen.

Also versucht doch gar nicht erst Eure Kunden mit so einem Mist einzuschüchtern. Mündige Kunden nehmen Euch das übel.

Roland

tweky
06.01.06, 23:22
How How!

Wenn ein fremder in eine programmierte Anlage eingreift und diese verändert hat der Errichter keine Gewährleistung auf die Funktion zu tragen!!

Es wäre ja noch schöner wenn jeder Kunde seine Anlage umprogrammiert und bei Missfunktion jedesmal vom Errichter eine Gewährleistung verlangt.


Was natürlich ein völliger Unsinn ist. Egal mit welcher Formulierung, von der gesetztlichen Gewährleistung kann sich niemand entbinden.
Natürlich. Das BGB ist nur ein Gesetz von vielen. Jeder kann eigene Verträge schreiben die auch in der Regel rechtsgültig sind. Bestes Beispiel sind hier VOB, VOL, AGB und so weiter.


Also, am besten ETS Report ausdrucken, ein paar Klauseln einsetzen und unterschreiben lassen. Sollte die Anlage nicht mehr funktionieren, kann man auf dieses Dokument zurückgreifen. Dies sollte allerdings ein Gutachter machen.

tweky
06.01.06, 23:53
Nachtag

Eine Klausel wäre zB.
Wird die Orginal Datei gemäss ETS Report in die Anlage zurückgespielt und somit die Funktion wieder hergestellt sind die anfallenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

usw.

Dirk Beyer
07.01.06, 07:11
Hallo Christian,

ich kann es gernicht nachvollziehen, daß Du die Projektdaten nicht "freiwillig" übergibst! Ich bin immer froh, wenn ich dem Kunden einen Haufen Papier (Print) und eine CD mit möglichst perfekter Dokumentation übergeben kann! Dann bin ich aus der Verantwortung der Datensätze und habe nurnoch eine Sicherungskopie bei mir im Archiv. Außerdem bewerten die meisten Kunden (leider) die Qualität einer Arbeit als lineare Funktion zum Gewicht der Dokumentation....:rolleyes:

Ehrlich gesagt verzichte ich auf den ganzen Firlefanz mit Aufkleber und warnenden Text. Mir ist wichtig, daß der Kunde mir unser Standardformular unterschreibt. Dies ist praktisch die Inhaltsangabe des Dokumentationsordners mit "Ankreuzfeldern" für Einweisung etc.

Ich hatte noch nie Probleme damit, daß ein Kunde in der Anlage herumgefuhrwerkt hat. Falls eine Fehlfunktion auftritt kann man dies anhand der eigenen Sicherungskopie jederzeit nachweisen. Schließlich ist der KUNDE auch ein PARTNER und nicht der böswillige Gegner!

Da wir uns zu 90% im Gewerbebau tummeln, haben wir ein ganz anderes Problem:

Wenn nach Jahren eine Änderung / Erweiterung anliegt, ist der Ordner bzw. die CD nicht auffindbar. Im Gewerbebau verschwindet das oft in irgendwelchen wichtigen Tresoren und nach Jahren weiß niemand mehr wo das noch war... Dann liegen folgende Reaktionen an:

A) Kunde benötigt die Daten wegen Erweiterung durch Fremdfirmen:
Wir erstellen eine kostenpflichtige Kopie der Daten aus unserem Archiv...... Und das Archiv ist tief ;) ....,
Übergabe mit dem Hinweis, daß dies eine Kopie mit Stand vom 01.03.1999 ist und keine Gewährleistung auf Konsistenz mit dem tatsächlichen Anlagenzustand gegeben werden kann.

Gleichzeitig Angebot für einen Konsistenzcheck mit Rekonstruktionstool. Dafür haben wir eine feste Preisliste.


B) Kunde will eine Erweiterung durch uns:
Wir weisen ihn auf die Doku hin und haben ein Standardformular, daß wir gern die Erweiterung übernehmen. Der Kunde unterschreibt, daß keine Änderungen des Systems seit Übergabe gemacht wurden. Falls wechselwirkungen mit dem dem Bestand bei den neuen Arbeiten auftreten und nachweislich nicht mit unserer Archiv-CD übereinstimmen, wird dies zum Stundensatz abgerechnet.


Also nochmal meine Zusammenfassung:

Ich finde man muss dem Kunden die Daten offen übergeben und sich diese Übergabe ordentlich quittieren lassen. Wenn der Kunde mit der Leistung zufrieden ist und mitbekommt daß man mit offenen Karten spielt, hat man normalerweise kein Problem zu erwarten. Außerdem bezahlt der Kunde dann auch die zeitnah gestellte Rechnung gerne und schnell!

Falls dennoch Probleme auftauchen sollten, kann ich gern auf diese Kontakte verzichten.


Gruß

Dirk Beyer

gunnar
07.01.06, 09:44
Hallo!



Natürlich. Das BGB ist nur ein Gesetz von vielen. Jeder kann eigene Verträge schreiben die auch in der Regel rechtsgültig sind. Bestes Beispiel sind hier VOB, VOL, AGB und so weiter.

Naja, das mit den AGB war ja wohl ein Eigentor. :D Jeder weiß doch, daß die Richter dort Klauseln im Allgemeinen für ungültig erklären, wenn sie durch selbige ein anderes Gesetzt ausgehebelt sehen.



Ich finde man muss dem Kunden die Daten offen übergeben und sich diese Übergabe ordentlich quittieren lassen. Wenn der Kunde mit der Leistung zufrieden ist und mitbekommt daß man mit offenen Karten spielt, hat man normalerweise kein Problem zu erwarten. Außerdem bezahlt der Kunde dann auch die zeitnah gestellte Rechnung gerne und schnell!

Danke Dirk, die Einstellung bevorzuge ich auch bei meinen Partnern. Undenkbar wenn wir ein Projekt ohne Sourcen und Dokumentation übergeben würden. Damit würden wir unseren Partnern die Tür für eine Rückabwicklung sperrangelweit öffnen.

Interessant ist im Übrigen auch die Ähnlichkeit zu den Lizenzverträgen. Dort wird auch davon ausgegangen, daß man sämtliche Bedingungen akzeptiert, wenn man die CD öffnet. Nur leider sehen das deutsche Richter zum Glück nicht so. :)

Übrigens, die Gewährleistung gegenüber Privatleuten ist ganz genau geregelt. In der ersten Zeit muß der Dienstleister nachweisen, daß kein Gewährleistungsfall vorliegt und als Nachweis reicht eine geöffnete CD-Hülle da leider nicht aus.

Cu, Gunnar

tweky
07.01.06, 14:35
wenn sie durch selbige ein anderes Gesetzt ausgehebelt sehen.

Das Gesetz wird ja nicht ausgehebelt nur genauer Formuliert ;)

Im Grunde ist es das selbe wie ein Prüfprotokoll welches den Zustand der Anlage sicher stellt und bei Gewährleistungen herangezogen wird.