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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ETS-Projekt-Passwort unbekannt



PeterPan
15.02.02, 16:51
Hallo Gemeinde..

Was tun??

Habe ein Projekt bekommen. Das ETS-Projekt besitzt ein Passwort. Der Häuslebauer weiß es nicht. Der Planer will nicht.

Gibt es einen "Trick" oder ein DEFAULT-Paßwort??

Danke im voraus
PeterPan

http://www.eib-home.de

Meudenbach
15.02.02, 19:15
Oh, Oh,

da hast wohl nen Problem.... frag doch mal bei IT nach.

Ich glaub, da ging aber mal was... wenn´s das Projekt exportierst und dann wieder importierst. Irgendwie war das mal zu knacken, aber das war glaub ich noch zu ETS 1.35, 1.36 Zeiten.

Gruss

Mike

mhanft
15.02.02, 20:22
Es könnte folgendes helfen:

Nach dem, was ich so gesehen habe, sind die Projekte auch bloß verkappte ZIP-Files. Für ZIPs gibts entsprechende Crackprogramme (die allerdings auch nur mit "Brute Force" vorgehen - probieren einfach alle Passwörter einer vorgegebenen Länge durch). Damit kann man seinen PC dann drei Wochen lang beschäftigen, und irgendwann hat ers dann.


Nein, ich weiß nicht, ob das auch mit ETS-Projekten geht
Nein, ich weiß nicht, wo man einen solchen ZIP-Cracker herkriegt


Gruß Matthias.

Hujer
15.02.02, 20:56
Man muss sich mal fragen, warum eigentlich Passwörter vergeben werden? Vorrausichtlich um die geleistete Arbeit über einen gewissen Zeitraum zu schützen.

Ist die Gewährleistung und die Bezahlung des Projektes abgelaufen, kann man das Passwort natürlich freigeben. Wie es in diesem Fall ist, ist mir nicht bekannt. Ich hatte auch die gleiche Situation, nur mit dem Bauherrn und der ausführenden Elektrofirma für die ich gearbeitet habe. Die Elektrofirma hatte noch Forderungen (125T€) an den Bauherren. Wenn ich die Software dem Bauherren übergeben hätte, dann hätte sich die Elektrofirma mit ihren Forderungen an mich gewendet.(Aussage von einem Rechtsanwalt)
Will damit nur sagen, sehr vorsichtig mit solchen Sachen umgehen.

Bei der IT- GmbH besteht die Möglichkeit sich für einen Tag die Software entsperren zu lassen. Vorher würde ich mit dem Bauherren einen schriftlichen Vertrag machen, wenn Kosten (wie auch immer diese heißen) auf mich zukommen der Bauherr dafür aufkommt.

MfG Hujer