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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ETS3 Lizenzierung für Bauherren



Rookie
21.12.04, 11:52
Hallo zusammen!

Wir haben in einem Neubau 2 ETW mit EIB ausstatten lassen. Die Grundinstallation hat ein von mir beauftragtes Elektrounternehmen vorgenommen (ETS 1.2). Die Programmierung des TS2 oder SmartSensors hat dabei immer eine halbe Ewigkeit gedauert. Die verbaute USB-Schnittstelle wird ja erst ab ETS3 unterstützt, von der ich mir eine 30-Tage-Testversion angeschafft habe. Jetzt kommt kurz vor Weihnachten noch der HS2 dazu - und mit der Zeit auch noch ein Problem: die Lizenz läuft ab.

Die beauftragte Firma wird aber ETS3 nicht anschaffen und mir daher keine Lizenz zur Verfügung stellen können.

Wie handhabt Ihr das bei Projekten, wenn der Bauherr die Konfiguration der Komponenten selbst ändern möchte?

Die Möglichkeiten von EIB sind ja schier unbegrenzt, so dass eine Grundkonfiguration nicht das abdecken kann, was die Installation zu leisten vermag.

Bleibt mir keine Alternative, als selbst eine vollwertige Lizenz zu beschaffen?

Was, wenn sich diese "Host-ID" mal ändert? Ist ja nicht unüblich, mal mehr Speicher oder eine andere Grafikkarte reinzupacken ...

"Laptop"-Lizenzen: sind die auch an diese Host-ID gebunden?

Danke schonmal für Eure Antworten ...

Gruß
Simon

Gaston
21.12.04, 15:53
Hallo Simon,

... Die verbaute USB-Schnittstelle wird ja erst ab ETS3 unterstützt, von der ich mir eine 30-Tage-Testversion angeschafft habe. Jetzt kommt kurz vor Weihnachten noch der HS2 dazu - und mit der Zeit auch noch ein Problem: die Lizenz läuft ab.

Rei8n rechtlich, sind Demo versionen das was Ihr name auch aussagt, zu Demo zwecken. Das heisst dass man, auch wenn du es in 30 tagen schaffen wuerdest auch damit rein formal kein richtiges Projekt realisiern duerftest !

Die beauftragte Firma wird aber ETS3 nicht anschaffen und mir daher keine Lizenz zur Verfügung stellen können.

Die muessten Di ja dann auch einen Rechner zur verfuegung stellen wegen der Host-ID.

Wie handhabt Ihr das bei Projekten, wenn der Bauherr die Konfiguration der Komponenten selbst ändern möchte?

Der einzig legale weg ist dass der Bauher die ETS kauft.

Bleibt mir keine Alternative, als selbst eine vollwertige Lizenz zu beschaffen?

Ja.

Was, wenn sich diese "Host-ID" mal ändert? Ist ja nicht unüblich, mal mehr Speicher oder eine andere Grafikkarte reinzupacken ...

Dann musst Du halt bei der EIBA eine neuie Lizens beantragen. Aber mach die keine Sorge, so schnell aendert die HostID sich nicht (Speicher, CPU, oder Grafikkarte) haben z.Zt. keinen Einfluss.

"Laptop"-Lizenzen: sind die auch an diese Host-ID gebunden?

Nein die habe Ihre eigene Host ID, naehmlich die vom Laptop.

Gruss,
Gaston

PeterPan
22.12.04, 00:31
Hallo Simon..

TS2 oder SmartSensors sowie Homeserver

-> Bitte erkundige Dich, ob die Geräte TS2 und SmartSensor ETS3-fähig sind. (Am besten hier übers Forum)

Die beauftragte Firma wird aber ETS3 nicht anschaffen und mir daher keine Lizenz zur Verfügung stellen können.

-> Die ETS3-Lizenz ist verbunden mit dem jeweiligen Rechner/Laptop (Host-ID des Rechners).
-> "zur Verfügung stellen" geht nicht. Da die Inbetriebnehmer-ETS3-Lizenz an den Rechner gebunden ist.
-> Hier hilft nur "selbst ETS3 kaufen macht glücklich".

Wie handhabt Ihr das bei Projekten, wenn der Bauherr die Konfiguration der Komponenten selbst ändern möchte?

-> Das ETS-Projekt gehört, wie die Dokumentation der Elektrischen Anlage dem Bauherren.
-> Die Inbetriebnahmesoftware gehört dem Inbetriebnehmer.
-> Mit der Übergabe ETS-Projekt auf CD-Rom wird im Übergabeprotokoll festgehalten, dass der Inbetriebnehmer für Änderungen an der Installation durch Dritte aus der Gewährleistung entlassen wird.

Die Möglichkeiten von EIB sind ja schier unbegrenzt, so dass eine Grundkonfiguration nicht das abdecken kann, was die Installation zu leisten vermag.
-> Stimmt.

Bleibt mir keine Alternative, als selbst eine vollwertige Lizenz zu beschaffen?
-> Stimmt auch.

Was, wenn sich diese "Host-ID" mal ändert? Ist ja nicht unüblich, mal mehr Speicher oder eine andere Grafikkarte reinzupacken ...
-> Lizensierte Inbetriebnehmer und ETS3-Lizenznehmer haben die Möglichkeit eine Änderung der Host-ID der EIBA mitzuteilen und um eine erneuerten Lizenzschlüssel zu bitten. Diesen erhalten die Lizensierten ETS3-Nutzer auch in der Regel. Missbrauch dieser Kulanzregelung wird als Raubkopie gewertet und dementsprechend nach geltendem Recht verfolgt.

"Laptop"-Lizenzen: sind die auch an diese Host-ID gebunden.
- Ja. Die Host-ID wird aus den Systemkomponenten erzeugt.

Gruss
PeterPan

Rookie
22.12.04, 08:45
Hallo,

SmartSensor sowie TS2 sind absolut ETS3 fähig, die Programmierung damit über USB geht ziemlich fix.

Werde mir also zähneknirschend eine prof. Lizenz (Starter reicht nicht für SmartSensor) anschaffen, kann dann aber beruhigt sein, dass diese auch nach einem Aufrüsten oder kompletten Wechsel des Rechners nicht besteehn bleibt.

Danke für Eure Antworten! :)

Gruß
Simon

steffen
23.12.04, 10:27
Ich verstehe nicht das die EIBA keine ein Projekt Lizenz der ETS anbietet?
Mann treibt so den privaten Bauherrn der technisch interessiert auf einen illegalen Weg (Raubkopie), zu einem Bussystem wo es die Software für kleines Geld oder kostenlos gibt.
Aber oft wird dann komplett auf eine intelligente Installation verzichtet.

Anstatt das Geld in eine ETS Starter zu pumpen hätte man lieber was richtiges machen sollen.


Steffen

Gaston
23.12.04, 10:57
Ich verstehe nicht das die EIBA keine ein Projekt Lizenz der ETS anbietet?

Und wie bitte soll das gehen ? Datenbank austauschen und schon kann man ein neues Projekt anlegen. Wenn die EIBA eine abgespeckte Version auf den Markt gebracht hätte dann wäre es bestimmt eine "1-Linien-Version" geworden. Und damit wären die meisten auch wieder nicht zufrieden und würden die Profi-Lizenz kaufen.

Eine idee könnte sein dass man eine Privat Lizenz anbietet und jedes Projekt das mit dieser Lizenz erstellt oder importiert wurde (auch bei einem Export aus der Profi version) sich nur noch mit der ETS mit dieser Lizenz öffnen lässt. Natürlich sollte die Lizenz-Anbindung nicht auf die Host-id beziehen. D.h. wenn ich zwei Rechner habe oder den Rechner wechsele sollte das Projekt noch immer erkennen dass es die gleiche Lizenz ist.

Dies zusammen mit dem Lizenzhinweis dass diese Version nicht gewerblich genutzt werden darf sollte genügen.

Istz natürlich nur eine Idee.

Mann treibt so den privaten Bauherrn der technisch interessiert auf einen illegalen Weg (Raubkopie),

Das kann man natürlcih bei allem behaupten, be CDs, DVDs, Spielen, etc... Ich glaube nicht dass bei einer Investiton wie der EIB und einem Preis wie die ETS das zutrifft. Immerhin begibt man sich in Gefahr eine teuere EIB Installation nicht mehr Warten zu können weil man keinen Support hat (wie z.B. die vielen Anfragen: Wo bekomme ich den Patch für die ETS 2 V1.2 für XP ;) ). Auf lange sicht lohnt es sich nicht.

zu einem Bussystem wo es die Software für kleines Geld oder kostenlos gibt.

Das ist so als würde man Ferarri vorwerfen dass sie durch ihre Preispolitik die Leute zu Seat treibt. Man kann nicht immer alles am Preis festmachen.

Aber oft wird dann komplett auf eine intelligente Installation verzichtet.

Wegen 1000 Euro ETS ? In dem Fall, war es besser darauf zu verzichten.

Anstatt das Geld in eine ETS Starter zu pumpen hätte man lieber was richtiges machen sollen.

Das allerdings sehe ich auch so. Ich finde zwar dass die Starter version ein sehr guter Ansatz ist aber ich glaube einfach nicht dass sie sich durchsetzen wird. Aber man wird sehen...

Gruss,
Gaston

S. De Bruyne
23.12.04, 13:12
... lesen Sie bitte die Antworten zu diesen Fragen in andere Meldungen in diesem Forum.

Fazit: EIBA kennt das Thema und untersucht es.

Chilli
13.01.05, 18:03
Original geschrieben von Gaston

Das ist so als würde man Ferarri vorwerfen dass sie durch ihre Preispolitik die Leute zu Seat treibt. Man kann nicht immer alles am Preis festmachen.


Als Bauherr, der noch die Entscheidung über das Bussystem vor sich hat werde ich also mal einen Sprung zum Seat Händler machen.
Ich erwarte schließlich von einem Auto nur, daß es mich mit angemessenen Komfort und mit angemessener Geschwindigkeit von A nach B bringt. In meinem Fall könnte man sogar sagen der Ferarri darf nur 130km/h fahren, genau wie der Seat...
Außerdem sind ja Ferraris bekanntlich spartanisch ausgerüstet. Es gibt einige Extras die ich sowohl bei Ferrari, als auch bei Seat vermisse.

Gruß
Leo