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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haftung Planer



104jockey
25.11.04, 10:27
Hallo Gemeinde,

ich beobachet das Forum schon längere Zeit und habe kürzlich ein "EIB-Haus" gebaut.

Leider bnin ich auf einen chaotischen Planer und ebensolchen von ihm empfohlenen Elektriker hereingefallen. :(

Der zugesicherte Fertigstellungstermin war der 1.10.04 bisher ist aber alles nur halbherzig bis gar nicht programmiert und das elektrische ist auch noch nicht komplett.

Gut damit muß ich wohl leben.

Meine Frage ist aber eigentlich eine andere. Der Planer hat damals ein LV erstellt und die Ausschreibung durchgeführt. Damals hatte ich auch noch sehr großes Vertrauen in ihn, drum gibt es kein Pflichtenheft. :o
Jetzt stellt sich heraus, daß das LV mit seinem Elektroplan eigentlich wenig gemein hat, d.h. im LV sind nicht soviele Schalter etc. aufgeführt wie in seinem Plan eingezeichnet.

Den Plan un die Tasterbelegung habe ich natürlich kontrolliert. Inwieweit bin ich nun verantwortlich für die Kontrolle seines LV´s ??

Kann ich ihn für Mehrkosten haftbar machen ?

Wie sieht es mit meinem Elektriker aus ? Regreß habe ich ihm schon im September angedroht, aber er kommt trotzdem nicht in die Gänge und tausend Ausreden.

Für Einschätzungen von Euch wäre ich dankbar !

Grüße

Michael

Meudenbach
25.11.04, 11:16
... tj da wird wohl nur ein Anwalt helfen können.

Je eindeutiger die Vertragslage, desto mehr Chancen kannst Dir ausrechen. In jedem Fall hat der Planer eine beraterische Tätigkeit und dafür muss er i.d.R auf "gradestehen". Aber wie gesagt, Verträge checken !!!

Gruss

MarkusS
25.11.04, 11:33
Ohne die Details des konkreten Falls zu kennen ist es relativ schwierig, einen fundierten Rat zu geben - und konkrete Rechtsberatung im Einzelfall sehen die Anwaltskammern überhaupt nicht gerne.

Einleitend: Du alleine kannst fast garnix machen weil Dir wahrscheinlich das erforderliche technische und juristische KnowHow vollkommen abgeht. Du hast es mit Profis zu tun, wenn Du versuchst, da selber dran zu flicken wirst Du wahrscheinlich voll auf die Nase fallen - incl. Verzögerungen, jahrelangem Rechtsstreit, horrenden Mehrkosten .... Du hast JETZT vielleicht noch die MÖGLICHKEIT, dem SCHLIMMSTEN Fall entgegenzuwirken, wenn das Kind erstmal voll in den Brunnen gefallen ist kann das möglicherweise sehr schnell Ausmasse annehmen die Deine wirtschaftliche Existenz ernsthaft bedrohen. Die Euros für einen kompetenten Planer und einen kompetenten Anwalt sind dagegen möglicherweise eher geringfügig.

Es scheint ja zumindest ein Leistungsverzeichnis, eine Ausschreibung und ein rudimentäres Raumbuch zu geben.

Meiner Meinung nach haftet der Planer dafür dass die LV/Ausschreibung vollständig und richtig ist - im Rahmen des mit dem Bauherren vereinbarten - wobei letzteres meistens schwierig en Detail nachzuweisen ist.

Wenn ein "Planer" nicht in der Lage ist, Pläne und LV kongruent zu erstellen sollte er sich vielleicht überlegen, ob er nicht besser auf Lagerist umschult.

Kontrollpflicht des Bauherren? Weiss ich nicht. Aber: Wenn ein Standard-Bauherr in der Lage wäre, eventuelle Fehler im LV / Plan zu erkennen, für was bräuchte er dann noch den Planer? Hast Du die Statik auch nachgerechnet oder den EnEV-Nachweis?

Meine Meinung:

- Vorsicht bei allen weiteren Schritten!!! Du hast es mit Profis zu tun - wenn auch vielleicht nicht im EIB-Umfeld, aber die relevanten Vorschriften BGB / VOB kennen die sicher.

- Mit den Herren nur noch nachweislich, d.h. schriftlich (E-Brief oder Fax mit Sendeprotokoll) kommunizieren. Eventuelle mündliche Vereinbarung per Gesprächsnotiz fixieren und an die Beteiligten schicken.

- Leistungen die über den Auftrag / LV hinausgehen nur aufgrund eines schriftlichen Angebots mit entsprechender schriftlicher Beauftragung - viele "Handwerker" decken mit dem Auftrag die Kosten und machen den Gewinn mit dem Nachtrag - und dem Bauhernn fällt die Kinnlade runter wenn er sieht was unten rechts auf der Schlussrechnung steht.

- Vorsicht bei Abnahmen: Wenn Du einen Bauabschnitt erstmal abgenommen hast hat das weitreichende Konsequenzen, von der Zahlingspflicht für den abgenommenen Teil bis hin zu einer Beweislastumkehr (nach Abnahme muss in vielen Fällen der Bauherr nachweisen dass estwas falsch ist während vor Abnahme der Auftragnehmer ggf. nachweisen muss dass etwas richtig ist!!!).

- Setze dem Planer und dem Elektriker eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung (je nach Umfang 2-3 Wochen) und drohe ihnen Ersatzvornahme an.

- Suche alle relevanten Unterlagen zusammen und gehe damit Zwecks Beratung zum Anwalt - wichtig: Spezialist für Baurecht!!! Mit einem Feldwaldundwiesenerbschaftsscheidungsstrafrechtler fällst Du auf die Nase. Wenn Du Glück hast zahlt Dein Rechtsschutz die Beratung (aber mehr auch nicht).

- Such Dir einen (nachweislichlich) kompetenten Planer, lass ihm alle Unterlagen zukommen damit er sich das ansehen kann. Kostet nicht die Welt und gibt Dir die Sicherheit was alles i.O. und was alles falsch / schlecht ist.

Kannst Du das LV, die Pläne, das Angebot und den Auftrag hier in (anonymisierter Form) einstellen, dann werden sich das sicher ein paar kompetente Leute mal ansehen und ihren Senf dazu geben.

Wie ist konkret der aktuelle Stand? Was fehlt, was geht nicht?

Gruss
Markus

104jockey
25.11.04, 11:54
Besten Dank für die Tips.

Momentan sieht es so aus, daß ich Frist bis zum 01.12.04 gesetzt habe. Grundlegende Funktionen gehen, bis auf wetter / lichtabhängige Jalousiensteuerung, Touchpanel UP588, Überwachung Räume über Fensterkontakte mit Steuerung Heizung, Zentralsteuerungen von Jalousien und Licht, Sprechanlage mit Kamera etc.

Da ich noch einen größeren Betrag offen habe warte ich mal gelassen ab. Interessant wird ja erst die Schlußrechnung.

Planer geht schon seit der Auftragsvergabe an den Elektriker nicht mehr ans Telefon und beantwortet keine mails. Ich denke, daß die beiden unter einer Decke stecken.

Grüße

Michael

Meudenbach
25.11.04, 12:07
@Markus

... grosses Lob für Deine sehr "treffende" Ausführung.

@Michael
... kurzfristig helfen würde Dir evtl. die Hinzunahme eines Sachverständigen. Frag einfach mal bei der Handwerkskammer nach, die können Dir entsprechende Fachleute vermitteln. Ein Sachverständiger prüft auch die Vertragslage und ist im 1. Schritt auch gündtiger als der Rechtsweg.

Gruss