Praktikus
09.12.03, 22:37
N `Abend zusammen,
wir haben zum ersten Mal Probleme mit einem Kunden, was wohl nun einen Gerichtsprozess zur Folge haben wird.
Der Kunde (Typ: "Ich will alles .....und um die Kosten machen Sie sich mal keinen Sorgen " ) hat Liquiditätsprobleme und kann/will die von uns geleistete Arbeit (beachtliche Summe) nicht entlohnen. Er ist der Meinung, dass höchstens ein Sechstel der bis jetzt entstanden Summe "realistisch wäre".
Der entsprechende Rechtsanwalt verlangt nun zur Prüfung mein Projekt inklusive aller Dokumentation. Diese sollen von entsprechenden Gutachtern auf Qualität und zeitlichem Aufwand geprüft werden.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich meine Unterlagen darlegen muß, obwohl die Leistung im Prinzip ja noch nicht bezahlt ist. Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass entsprechende Experten anhand meines erstellten Pflichtenheftes in Ergänzung eines Ortstermines einen äquivalenten Überblick erhalten.
Bis dato waren meine Kunden immer mehr als zufrieden und dadurch begründet habe ich eben keine Erfahrungswerte mit deratigen Querolanten. Kann jemand definieren welche Leistung ich im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung erbringen muß oder anders ......welche Dokumentation muß (!) ich dem Kunden vor Bezahlung meiner Leistung aushändigen ?
Ciao
Praktikus
wir haben zum ersten Mal Probleme mit einem Kunden, was wohl nun einen Gerichtsprozess zur Folge haben wird.
Der Kunde (Typ: "Ich will alles .....und um die Kosten machen Sie sich mal keinen Sorgen " ) hat Liquiditätsprobleme und kann/will die von uns geleistete Arbeit (beachtliche Summe) nicht entlohnen. Er ist der Meinung, dass höchstens ein Sechstel der bis jetzt entstanden Summe "realistisch wäre".
Der entsprechende Rechtsanwalt verlangt nun zur Prüfung mein Projekt inklusive aller Dokumentation. Diese sollen von entsprechenden Gutachtern auf Qualität und zeitlichem Aufwand geprüft werden.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich meine Unterlagen darlegen muß, obwohl die Leistung im Prinzip ja noch nicht bezahlt ist. Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass entsprechende Experten anhand meines erstellten Pflichtenheftes in Ergänzung eines Ortstermines einen äquivalenten Überblick erhalten.
Bis dato waren meine Kunden immer mehr als zufrieden und dadurch begründet habe ich eben keine Erfahrungswerte mit deratigen Querolanten. Kann jemand definieren welche Leistung ich im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung erbringen muß oder anders ......welche Dokumentation muß (!) ich dem Kunden vor Bezahlung meiner Leistung aushändigen ?
Ciao
Praktikus