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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Projektausgabe für Prozessvorbereitung



Praktikus
09.12.03, 22:37
N `Abend zusammen,

wir haben zum ersten Mal Probleme mit einem Kunden, was wohl nun einen Gerichtsprozess zur Folge haben wird.

Der Kunde (Typ: "Ich will alles .....und um die Kosten machen Sie sich mal keinen Sorgen " ) hat Liquiditätsprobleme und kann/will die von uns geleistete Arbeit (beachtliche Summe) nicht entlohnen. Er ist der Meinung, dass höchstens ein Sechstel der bis jetzt entstanden Summe "realistisch wäre".
Der entsprechende Rechtsanwalt verlangt nun zur Prüfung mein Projekt inklusive aller Dokumentation. Diese sollen von entsprechenden Gutachtern auf Qualität und zeitlichem Aufwand geprüft werden.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich meine Unterlagen darlegen muß, obwohl die Leistung im Prinzip ja noch nicht bezahlt ist. Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass entsprechende Experten anhand meines erstellten Pflichtenheftes in Ergänzung eines Ortstermines einen äquivalenten Überblick erhalten.


Bis dato waren meine Kunden immer mehr als zufrieden und dadurch begründet habe ich eben keine Erfahrungswerte mit deratigen Querolanten. Kann jemand definieren welche Leistung ich im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung erbringen muß oder anders ......welche Dokumentation muß (!) ich dem Kunden vor Bezahlung meiner Leistung aushändigen ?



Ciao

Praktikus

Matthias Schmidt
09.12.03, 22:44
Hallo Praktikus,

da beneide ich Dich nicht um Dein Problem. Kenne ähnliche Fälle aus dem Erfahrungsschatz meines Architekten, ist immer heikel.

Ich bin sicher, Du wirst ohne Hilfe eines Anwaltes nicht auskommen. Hier gibt es zwar ziemlich kompetente EIB-Hilfe, aber wer hier kann eine verbindliche Rechtsberatung geben?

Und würdest Du Dich darauf verlassen, wenn es unverbindlich ist?

Dieter Koch
10.12.03, 08:00
Hallo Praktikus,

bei uns im Club gibt es Leute, die schon als Gutachter tätig waren.
Wenn Du dem unabhängigen Gutachter deine Projektdiskette zur Verfügung stelltst, das Pflichtenheft beilegst und einen Termin auf der Baustellen hast, so sollte es kein Problem sein die Sache zu regeln.
Du hast wahrscheinlich Angst, daß das Projekt in die Hände des Kunden fällt. Da würde ich mir bei einem unabhängigen Gutachter keine Gedanken machen.

Ein Anwalt sollte immer sein in so einem Falle.


Viel Erfolg
Dieter

MarkusS
10.12.03, 09:05
Beachte bitte dass ein Parteiengutachten vor Gericht normalerweise nicht anerkannt wird, d.h. das Gericht bestellt einen eigenen Sachverständigen (wenn eine der Parteien ein Gutachterverfahren will).

Ein von einer Partei bestellter Gutachter dient normalerweise dazu, die ev. Fehler im Gewerk festzustellen, anhand dieser Feststellungen formuliert dann der Anwalt den Antrag auf Gutachterbestellung ans Gericht.

Es wäre ggf. zu überlegen, die Aushändigung der Daten nur an einen vom Gericht bestellten Sachverständigen vorzunehmen, da kann man dann auch einigermassen sicher sein dass die Daten nicht beim Auftraggeber landen.

Wenn Du die Daten an den Anwalt / Kunden gibst und der dann damit weiterprogrammiert hast Du geloost. Ausserdem, warum willst Du dem Kunden / Anwalt auch noch die Munition liefern?

Wenn das Projekt wirklich so komplex ist wird ein kompetenter Gutachter das sicher auch ohne die Daten feststellen können anhand der eingebauten Komponenten und der Funktionalitäten.

Gruss
Markus

Dieter Koch
10.12.03, 09:09
Hier im Kreis Hannover kenne ich keinen öffentlich bestellten
EIB-Sachverständigen. Die Handwerkskammer/IHK nehmen dann Ihre vereidigten Elektromeister, die oft vom EIB genau soviel Ahnung wie von der südafrikanischen Börse haben.

Gruß
Dieter