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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ETS2 bei eBay kaufen (Vorsicht!)



mats
28.11.03, 01:35
Moin,

nachdem ich rausgefunden habe, dass man dem EIB-USerclub nur beitreten kann, wenn man eine Lizenznummer der ETS2 angeben kann (das steht übrigens so nicht in der downloadbaren Satzung) und ich festgestellt habe, dass die EIBA 875 FRZ + beligische MWSt in Höhe von 21%, also ca 1000 FRZ möchte, habe ich mich mal bei eBay umgeschaut und gesehen, dass dort die ETS2 versteigert wird. Da ich ein vorsichtiger Mensch bin (und im Zusammenhang mit Lizenzverträgen schon so manche Sache erlebt habe), habe ich mir den für die ETS2 durchgeschaut und siehe da, man erwirbt das "nicht übertragbare Nutzungsrecht".

Eine Nachfrage bei der EIBA brachte auch die Info, dass eine solche gekaufte Version von der EIBA nicht akzeptiert würde und ein Update nicht möglich sei. Streng genommen handelt es sich dann um eine Raubkopie.

Das nur als gut gemeinter Ratschlag für alle Leute, die glauben auf die Tour zu einer günstigen ETS2-V ersion zu kommen. Glücklicherweise habe ich bei der ersten Auktion, bei der ich mitgeboten hatte, nicht den Zuschlag bekommen, sonst wäre ich jetzt um ca 350 Euro ärmer. ;)

Gruß

Mats

mhanft
28.11.03, 08:05
Da gabs vor einiger Zeit schon mal einen laaaaangen Thread dazu, der aber leider aufgrund seines Alters anscheinend schon hinten rausgefallen ist...

Meiner unbescheidenen Meinung nach ist Softwarekauf in Deutschland nach gängiger Rechtsprechung immer noch ein sog. "Sachkauf", d.h. Du kannst mit Software, die Dein Eigentum ist, machen, was Du willst, also auch verkaufen. Entgegenstehende "Vertragsbedingungen" sind in Deutschland ungültig (das, was Microsoft auf seine Softwareverpackungen schreibt, übrigens auch).

Es ist also keine Raubkopie. (BTW, wer hat eigentlich dieses dusselige Wort erfunden? "Raub" ist nach BGB "Wegnahme einer Sache unter Zufügung von Gewalt" oder so ähnlich!)

Daß die EIBA dann - mit Recht! - sagt "ach, Sie haben da ne ETS gekauft? Nett, aber das geht uns nix an, Support gibts nicht, und Updates schon gleich gar nicht", muß natürlich einkalkuliert werden. Allerdings dürfte eine einigermaßen aktuelle ETS schon noch ein paar Jährchen benutzbar sein, wenn man nicht gerade hypersupermegaaktuelle Geräte damit programmieren will.

Gruß Matthias.

MarkusS
28.11.03, 08:27
Original geschrieben von mhanft
Es ist also keine Raubkopie. (BTW, wer hat eigentlich dieses dusselige Wort erfunden? "Raub" ist nach BGB "Wegnahme einer Sache unter Zufügung von Gewalt" oder so ähnlich!)


Stand das nicht im StGB?

Was mich wurmt ist dass die EIBA / IT / Dial GmbH aus irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Gründen in DE auf die belgische USt bestehen - und die liegt satte 5% über der deutschen USt. (21% vs. 16%).

Was soll diese künstliche Verteuerung für Endkunden die nicht zum USt.-Abzug berechtigt sind bzw. die Software nicht für ihre Firma brauchen?

Umsatzsteuerrechtlich sehe ich dafür überhaupt keinen Grund - zumal ich die Software ja bei Dial / IT kaufe.

Wenn ich im Media Markt Software von Microsoft kaufe muss ich auch nicht die US-USt bezahlen, und wenn ich in Frankfurt an der Hauptwache belgische Pralinen kaufe zahle ich dafür auch nicht die belgische Umsatzsteuer.

Was soll also dieser - mit Verlaub - preistreiberische Schwachsinn mit der ETS??

Gruss
Markus

mats
28.11.03, 09:17
Original geschrieben von mhanft

Meiner unbescheidenen Meinung nach ist Softwarekauf in Deutschland nach gängiger Rechtsprechung immer noch ein sog. "Sachkauf", d.h. Du kannst mit Software, die Dein Eigentum ist, machen, was Du willst, also auch verkaufen.

Dummerweise steht aber über dem Vertrag "Lizenzvertrag" und man erwirbt ein Nutzungsrecht an der Softzware und nicht etwa Eigentum an einer Sache. Selbstverständlich kann der Geber des Nutzungsrechtes die Weitergabe per Vertrag verbieten. Das haben wir auch schon gemacht. Wir haben in meinem Forschungsbereich zusammen mit einer Firma einen Chip entwickelt und der Firma ein exklusives, zeitlich befristets, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Während der vertraglich spezifizierten Zeit, darf die Firma diesen Chip exklusiv nutzen, danach dürfen wir ihn auch nutzen oder sogar anderweitig lizensieren.


Es ist also keine Raubkopie. (BTW, wer hat eigentlich dieses dusselige Wort erfunden? "Raub" ist nach BGB "Wegnahme einer Sache unter Zufügung von Gewalt" oder so ähnlich!)


Ok, es mag sein, dass es streng genommen keine Raubkopie ist, aber man erwirbt kein Eigentum und darauf kam es mir ja an, eine update-Fähige Lizenz mit Support-Anspruch zu erwerben.



Daß die EIBA dann - mit Recht! - sagt "ach, Sie haben da ne ETS gekauft? Nett, aber das geht uns nix an, Support gibts nicht, und Updates schon gleich gar nicht", muß natürlich einkalkuliert werden. Allerdings dürfte eine einigermaßen aktuelle ETS schon noch ein paar Jährchen benutzbar sein, wenn man nicht gerade hypersupermegaaktuelle Geräte damit programmieren will.


Stimmt, wobei ich nicht der Meinung bin, dass man eine so erworbene Lizenz legal nutzen darf.


Gruß Matthias.

Gruß

Mats

PS: Ich werde mal bei den Juristen in de.soc.recht.marken+urheber nachfragen.

mhanft
28.11.03, 10:17
Was mich wurmt ist dass die EIBA / IT / Dial GmbH aus irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Gründen in DE auf die belgische USt bestehen - und die liegt satte 5% über der deutschen USt. (21% vs. 16%).Das ist korrekt. Bei Lieferungen und Leistungen an EU-Privatkunden entsteht die Steuerschuld im Land des Leistungserbringers, hier also Belgien. Im Gegenzug würde ein belgischer Privatmann, der Software in Deutschland kauft, 16% deutsche USt. zahlen müssen.
Umsatzsteuerrechtlich sehe ich dafür überhaupt keinen Grund - zumal ich die Software ja bei Dial / IT kaufe.Nein, tust Du nicht - die Rechnung kommt von der EIBA, und die sitzt in Brüssel. Daß Du das beim "Handlager" IT GmbH "angeleiert" hast, tut nix zur Sache.
Wenn ich im Media Markt Software von Microsoft kaufe muss ich auch nicht die US-USt bezahlen, und wenn ich in Frankfurt an der Hauptwache belgische Pralinen kaufe zahle ich dafür auch nicht die belgische Umsatzsteuer.Die Software kaufst Du von der Microsoft Deutschland GmbH, einer deutschen Firma. Die Pralinen wurden als "Innergemeinschaftliche Lieferung" vom Händler bereits versteuert. Für Dich ist der deutsche (->16%) Händler der Vertragspartner.

Gruß Matthias, der Umsatzsteuerfachmann :D

PS: Damit will ich nicht ausdrücken, daß ich die gegenwärtige EU-Besteuerungsgrundlage gut finde, aber es ist gesetzlich korrekt, so wie's gemacht wird.

mhanft
28.11.03, 10:21
Dummerweise steht aber über dem Vertrag "Lizenzvertrag" und man erwirbt ein Nutzungsrecht an der Softzware und nicht etwa Eigentum an einer Sache.Du kannst auch in einen Vertrag reinschreiben "Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung", und dieser Vertrag ist dann trotzdem nichtig, wenn er mit bestehenden Gesetzen (hier: BGB, gesetzliche Gewährleistungspflicht) kollidiert. IIRC gab es mal ein BGH-Urteil, daß Software als "Sachkauf" anzusehen ist und nicht als "Rechtegewährung". Daß das so ist, sieht man auch schon daran, daß auf Software 16% USt. anfallen - für Rechte wärens nämlich nur 7% (dieser USt.-Streit war damals glaub ich auch der Auslöser für die Klärung durch den BGH).

Gruß Matthias.

Meudenbach
29.11.03, 14:24
.... ich meine da irgendwann einmal gelesen zu haben, dass dieses ganze Theater mit dem Übertragen von Lizenzen, zum. im standard Software Bereich, sittenwidrig ist. Genau weiss ich das leider auch nicht mehr.

Es ging dabei um den Kauf mehrerer CAD Softwarelizenzen aus einer Konkursmasse... Nachdem der Softwarehersteller von diesem "deal" in Kenntnis gesetzt wurde klagte dieser gegen den Käufer und versagte ihm die Nutzung der Lizenzen.

Die Klage wurde abgewiesen !!!

LG

Mike