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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Herstellerhaftung ja/nein



Dieter Koch
18.07.01, 11:24
Mir ist da folgendes passiert:

Ein EIB-Gerät hat von Werk aus eine falsche Grundsoftware besessen. Nun sind falsche Schalthandlungen ausglöst worden, die den Kunden sehr verärgert haben. Zuerst haben wir die Schuld in unserer Programmierung gesucht - alles ok - , dann haben wir Bauarbeiter verantwortlich gemacht, aber nach einer gewissen Zeit konnten wir auch dieses ausschließen.
Der kunde wurde immer verärgerter und hat uns mit finanziellen Konsequenten gedroht.
Ein Anruf beim Hersteller brachte dann die Lösung - es war eine falsche Software im Gerät, und der Fehler ist bekannt. Neue Software geladen - alles ok.

Frage nun: Sind die Hersteller eigentlich in solchen Fällen haftbar zu machen? Mich interessiert auch die Meinung des Vertreter der grünen Fraktion, obwohl das Gerät keinen grünen Punkt hat, aber auch von dort als OEM-Produkt zu beziehen ist.

Hat schon jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht? Andererseits muss allerdings auch die Kulanz der Hersteller genannt werden, die oft über das normale hinausgeht.

Produkt und Hersteller werde ich natürlich nicht öffentlich nennen, aber auf persönliche Anfrage gebe ich natürlich Auskunft.



Gruß aus Lehrte
Dieter Koch

Meudenbach
18.07.01, 13:45
Nach § 1 Produkhaftungsgesetz hat der Hersteller von Waren Schadensersatz zu leisten, wenn durch sein Produkt ein Schaden herbeigeführt wird. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) machte in einem Urteil vom 12.01.1999 klar, dass der Geschädigte den Beweis zu führen hat, dass der schadensursächliche Fehler tatsächlich im Verantwortungsbereich des Herstellers liegt.

..... so sieht´s aus.

Der Hersteller hat auch die Kosten für Deine Aufwände zu tragen. Um übrigen kannst Du Deine Ansprüche auch dierekt bei dem Lieferanten der Ware geltend machen. Der muß sach dan das Geld von seinem Zulieferer wiederholen.

MfG

Mike

a hafner
18.07.01, 22:00
hallo dieter,

grundsätzlichinteresiert mich natürlich wieder von welchem gerät du schreibst...sende mir doch bitte eine kurze mail.

zu dem verhalten bei solchen fällen kann ich aus meiner erfahrung nur sagen das sich so gut wie alle hersteller kulant verhalten wenn solch eine situation auftritt.

wichtig ist jedoch so früh wie möglich kontakt mit dem hersteller aufzunehmen wenn ein fehler nicht sofort einzugrenzen ist.

bei uns gibt es dafür eine techn. hotline die du (ab und an) unter 00800MERTEN40 erreichen kannst.......die wartemusik ist ja auch nicht übel ;) einfach dranbleiben es kostet nicht dein geld.

die jungs sind abselute spitze und wissen bei uns als aller erstes wenn ein fehler auftaucht der sich wiederholt und sind z.b. auch unsere ansprechpartner bei technischen fragen.
andere hersteller sind da ähnlich aufgestellt und callcenter sind im EIB bereich zum glück selten.

aber ich kenne das ja von mir selbst das man den fehler immer erst bei sich selbst sucht und sucht und sucht......was spricht gegen ein 2 min telefonat und wenn das auch nur ergibt das du weitersuchen musst, oft bringt es die schnelle lösung.
an einer infoline bewahrheitet sich nun mal der spruch "es gibt keine dummen fragen".

anderherum wird dann auch oft gefragt "ja warum informiert ihr denn nicht wenn ihr einen fehler dann schon kennt".
bei chaotischer lagerhaltung (so heißt das halt im hochregal) und 3 stufigen vertrieb ist es nicht leicht harauszubekommen wohin eine bestimmte produktion gegangen ist.
solche fehler beschränken sich meist auf kleinere mengen, wo mit einem öffentlichem aufruf
mehr schaden als nutzten angerichtet wird.

aber das kennst du ja .....seid öffentlich bekannt ist das es für eine schleudertrauma schmerzensgeld gibt und sie symptome nicht eindeutig festzulegen sind hat es fast jeder nach einem auffahrunfall ;)

dies ist meine einstellung und handhabung solcher probleme.
wie die rechttslage auch für uns ussieht hat mike ja schon geschrieben.

gruß

alexander

:D "Mr. Brötchen":D

Dirk Beyer
19.07.01, 17:17
Hallo Mike,

mit der eigentlich "sinnigen" Begründung des Produkthaftungsgesetzes hast Du mich neugierig gemancht.

Glücklicherweise habe ich bislang mit den Herstellern Einigungen gefunden, aber das Wissen um die rechtlichen Zusammenhänge macht einen nunmal nicht dümmer.

Nun hat es mich doch tatsächlich mal interessiert, ob wir als EIB - User einen "Anspruch" auf Schadensersatz haben, wenn mal wieder ein unausgegorenes Produkt (Hardware oder Applikation) uns Schaden durch Mehraufwand oder Rufschädigung zufügt.

Ich habe etwas intensiver im Internet recherchiert und mir erlaubt mal den §1 einzufügen:

(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach. gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
2. nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,
4. der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
5. der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.

(3) Die Ersatzpflicht des Herstellers eines Teilprodukts ist ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produkts, in welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde, oder durch die Anleitungen des Herstellers des Produkts verursacht worden ist. Satz 1 ist auf den Hersteller eines Grundstoffs entsprechend anzuwenden.

(4) Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast.


Ihr seht, das gilt für Privatleute! Und obendrein zielt das in erster Linie auf Personenschäden ab. Ich persönlich glaube, daß der "rechtliche Anspruch" nur geltend gemacht werden kann, wenn man glaubhaft macht daß einem eine Körperverletzung aufgrund schlafloser Nächte zugefügt wurde...

Naja, ich habe noch eine Interpretation im Netz unter http://www.chscene.ch/ccc/chalisti/chalisti_17/005_QRC6.html gefunden. Die Beschäftigt sich mit Produkthaftung und Softwarefehlern, ist aber nicht als verbindlich zu betrachten


Dirk Beyer

Meudenbach
19.07.01, 17:32
Nu, das ist wohl eine Sache für einen Fachmann.

.... es ist auf jedem Fall so, daß wenn beispielsweise eine UP Dimmer innherhalb der Garantiezeit stirbt. Und die Ursache des Schadens nicht im Verschulden des Käufers bzw. des Installateurs liegt. Muß der Hersteller das Gerät und den damit verbundenen Aufwand für den Austausch ersetzen. Es gibt Hersteller, die wissen das ganz genau und handeln entsprechend. Allerdings hat dies in der Tat einen Haken, da Du als Installateur in der Beweispflicht bist. D.h. stellt der Hersteller sich stur, dann muß Du, unter Hinzunahme eines Gutachters, die Ursache des Schadens beweisen können. Und das kann teuer werden.

In diesem Zusammenhang sollte man also seine Fordernungen gegenüber dem Hersteller im "Zaun" halten und eine gütliche Einigung bevorzugen.

Glaubt mir es klappt.....

MfG

Mike