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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ETS3 gebraucht erwerben



Peter Reken
23.03.09, 18:28
Hallo zusammen,

als Selbstnutzer der ETS3 pro. meine Frage, kann man die ETS pro. auch gebraucht erwerben.
Wer gibt seine Nutzung auf und kann mir seine Lizenz zur Privatnutzung überschreiben?

EIB-Freak
23.03.09, 21:21
nein, das geht nicht und ist glücklicherweise auch nicht erlaubt.

Die ETS3 Professional ist heute problemlos - und vor allem legal - für 500€ zu bekommen.
Wenn man sie mal hat, wird sie zum wichtigen Werkzeug.

Sollte es sich nur um eine kleine Änderung handeln, ist es vermutlich sinnvoller, einen KNX-Spezialisten aus der Nähe zu beauftragen.

Uwe!
23.03.09, 23:24
ohne jetzt eine Lizen-Recht-Diskussion loszubrechen: Aber ob es nicht erlaubt wäre, wäre noch zu klären, auch wenn die EIBA das in ihren Bedingungen explizit ausschließt heißt das nicht, dass das nach deutschem Recht auch ausgeschlossen werden darf.

sinonimo
27.03.09, 11:53
Die ETS3 Professional ist heute problemlos - und vor allem legal - für 500€ zu bekommen.

wo kann man die denn zu dem preis bekommen? ich habe gerade mal auf deren website geschaut. da kostet sie noch 900,00 EUR

Wäre dankbar für die Info oder einen Link.

Axel
27.03.09, 12:15
Den Preis gibt es bei Aktionen wie Messen oder eines benachtbarten Forum.

sinonimo
27.03.09, 12:18
dann schick mir doch bitte mal ne PN mit dem namen des Forums ;-)

danke

EIB-Freak
28.03.09, 21:57
Bei uns bekommt man die Ets 3 professional auch. Für Details bitte PN.

KaPe147
07.04.09, 14:06
nein, das geht nicht und ist glücklicherweise auch nicht erlaubt.


..Was soll den "glücklicherweise" bedeuten - bist du prozentual an neuen Lizenzen beteiligt:D

Aber mal im Ernst - wo steht denn das geschrieben? Auf der Homepage der EIBA finden sich nur Hinweise darauf, auf welche Weise die jeweilige Version (Dongel / Lizenzkey) zu installieren ist!

Wenn ich z.B. meinen Betrieb aus welchen Gründen auch immer auflöse und im Besitz eines Notebooks inkl. ETS -Software bin, was sollte mich daran hindern, alles - auch diesen Notebook - einem potentiellen Nachfolger zu verkaufen?

eibfuzzy
07.04.09, 22:55
..Was soll den "glücklicherweise" bedeuten - bist du prozentual an neuen Lizenzen beteiligt:D

Bitte auch noch beachten, dass EIB-freaks Aussage auf Deutschland bezogen ist (egal was die KNX Ass. in ihre AGBs schreibt). Während es in Deutschland möglich ist den Verkauf von Software zu verbieten (OGH Urteile kenne ich keines, aber das LG München hat dies mal bestätigt) geht das in Österreich nicht. Nachzulesen in "Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (http://www.manz.at/oebl)".

Auszug
Mit der Veräußerung der Software verliert der Ersterwerber die Berechtigung als Nutzer, während der Zweiterwerber zum Berechtigten wird. Sollte der Zweitnutzer zur Installation der Software Vervielfältigungshandlungen setzen müssen, sind diese von § 40 d Abs. 2 UrhG gedeckt.

Grüße,
Markus

Uwe!
08.04.09, 10:53
auch in Deutschland gibt es hierzu, meines Wissen, noch keine eindeutige Rechtssprechung, die den Verkauf grundsäztlich verbieten würde.

ets3-user
29.04.09, 19:31
Die ETS ist eine Software wie jede andere auch. Deshalb kann man sie auch verkaufen wenn man will, natürlich dann nur mit Lizenz dazu;)

Man denke nur mal ein die vielen Leute die sich bei E*ay strafbar machen würden weil sie ihre alte Software verkaufen.

Es sei denn die EIBA schließt ein Wiederverkaufsrecht grundsätzlich aus und man hat diese AGB´s auch akzeptiert.

Nachtrag: Die EIBA hat es in ihren Lizenzbedingungen ausgeschlossen die Software zu verkaufen.

Also sollte man sie nicht öffentlich anbieten:rolleyes:

ToStue
01.05.09, 17:05
... das setzt natürlich voraus, dass die AGB auch rechtsgültig sind und ggf. einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. ;)

PeterPan
27.08.09, 14:31
man kann alles mögliche..

Ich könnte mir zum Beispiel als Nichtjurist mit geringen Vorkenntnissen vorstellen, dass für den Kauf der ETS3 das belgische Recht gilt, belgischer Gerichtsstand, weil die ETS nur über KNX.org in Brüssel erhältlich ist. Was kümmert Belgien das Verbot zum Weiterverkauf oder nicht Verbot in Timbuktu? Der Timbukturianer kauft in Belgien ein, somit gilt Belgisches Recht. Da der Gebrauchtwarenkäufer aber für seinen Rechner eine Lizenzveränderung benötigt, schlägt er zwangsläufig wieder bei der KNX.org auf und zwar im Onlineshop.

So, jetzt können wir aber viel weiterorakeln, am besten wäre, derjenige, den es tatsächlich betrifft, spricht mal kurz mit der KNX und gibt uns dann Feedback; denn ich kenne auch das Formular "Lizenzübertragung", wenn ein Mitarbeiter ausscheidet und die Lizenz auf einen neuen Mitarbeiter übertragen werden soll innerhalb der Firma.

Gruss Peter

PeterPan
27.08.09, 14:35
Maßgebendes Recht und Gerichtsstand : Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht des Königreiches Belgien unter Ausschluss
jeglicher Regelungen des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht); er ist nach dem Recht des Königreiches Belgien
auszulegen. Die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten
zwischen KNX Association und dem Lizenznehmer wird hiermit den Gerichten in Brüssel/Belgien übertragen.

Lesen erspart viele Fragen: http://www.eib-userclub.de/forum/showthread.php?t=10317

PeterPan
27.08.09, 14:39
Geheimhaltung:

Der Lizenznehmer erhält das ETS Software Package mit der Auflage der vertraulichen Behandlung des ETS

Softwarepakets; es liegt im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig
sind, um den gesetzlichen Schutz und die vertrauliche Behandlung des ETS Software Package ununterbrochen sicherzustellen.
Insbesondere ist es dem Lizenznehmer untersagt, das ETS Software Package in irgendeiner Form gegenüber Dritten
offenzulegen oder an Dritte unterzulizenzieren, zu verleihen, zu übertragen, zu leasen oder zu übereignen.

siehe ebenso. http://www.eib-userclub.de/forum/showthread.php?t=10317

EIB-Freak
27.08.09, 19:37
Sach ich doch :-)

(Den Text durfte ich mit Freundlicher Genehmigung von Hr. Lux hier veröffentlichen.)

???
27.08.09, 20:34
Belgien ist Gründungsmitglied der EU.

Und was damit irgendeine private Organisation, und nichts anderes ist die Konnex, in Ihre AGBs schreibt unterliegt damit dem EU-Recht.

Und damit gilt diese Reihenfolge der Regelungen:

EU-Recht
Nationales Recht
Einzelvertrag
AGBs

Und ob AGBs gültig sind oder nicht, oder selbst wenn Sie gültig sind, Bestandteil des Kaufvertrags werden, ist auch nicht ohne weitere Kenntnis des Verkaufsprozesses im Einzelfall zu beurteilen.

So einfach wie hier dargestellt und wie sich manche die Sache aus wirtschaftlichen Gründen offensichtlich wünschen, ist sie nicht.

Roland

Uwe!
28.08.09, 08:48
kann Roland nur zustimmen.

Außerdem ist dann noch zu unterscheiden, ob wir von Firmen oder Privatkunden sprechen. Für Privatkunden (und nur da kann ich mir den Wunsch nach Weiterverkauf vorstellen) gelten erweiteret Schutzvorschriften. Da ist es schon erst mal mehr als fraglich, wo der Gerichtsstand ist (dürfte eher Deutschland sein) und ob ein Verbot des Weiterverkaufs über die AGB rechtwirksam ist (ich denke eher nein). Aber Jurist bin ich auch nicht, nur meine Einschätzung.

Microsoft hat es z. B. nicht geschafft so ein Verbot durchzusetzen.

PeterPan
28.08.09, 20:35
Hoi Loits..

tja, was soll ich sagen? Gar nix? Naja, einen hamma noch: "Fragt's halt einen Juristen?" Aber warum in die Ferne schweifen: "Fragt's halt Heinz Lux?".

Hab' ich die Fabel vom Huhn und vom Adler schon erzählt.... :Prost:

Gruss Peter