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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KNX im Firmennamen



kurzrenee
18.03.09, 08:43
Hallo ihr lieben,
mich quält seit einigen Tagen folgende Frage:

Meine Cheffe möchte in seinem Unternehmen KNX nicht weiter anbieten da es sich aus seiner Sicht nicht lohne.Es besteht die Möglichkeit für mich den Part Nebenberuflich über ein Kleingewerbe weiterzuführen und die Kunden zu übernehmen.
Infos zum Nebengewerbe wurden bei der IHK und meinem Steuerberater eingeholt und die aussichten stehen sehr gut das auf die Beine zu stellen.
Nun zu meiner Frage: Darf ich die Buchstaben KNX in meinem Firmennamen verwenden ????
Ich selbst werde ja nur mit meinen Namen im Gewerbe eingetragen und das KNX dient dem Werbezweck.

Es könnte also folgender maßen aussehen

Gebäudeautomation
KNX-Dienst
inh. xxx xxx
Internet : www.knx-dienst.de (http://www.knx-dienst.de)


Kennst sich jemand mit sowas aus ???
Nicht das ich am ende viel ärger bekomme :eek:

gruss Renée

Hujer
18.03.09, 11:42
Hallo Renee,

der Link passt nicht, versuch es nochmal.

das KNX Partnerlogo darfst du nur Verwenden wenn du KNX Partner bist. Das wirst du, wenn du eine Schulung erfolgreich hinter dich gebracht hast.

Auch darfst du am Logo nix verändern ohne Zustimmung der KNX in Brüssel.

kurzrenee
18.03.09, 12:07
Hallo Frank,
der Link ist genauso wie der Firmenname nur ein Beispiel gewesen um es zu veranschaulichen.
Eine Schulung ist mit Sicherheit sehr interessant und wird auch folgen.
Ich möchte eigendlich nicht das ganze Logo verwenden, mir geht es eigendlich darum wie es mit den zusammenhängenden Buchstaben KNX aussieht.
Im Prinziep können die alles mögliche bedeuten, aber man möchte ja nicht im Vorfeld auf Probleme stoßen.
Im moment bin ich noch in der Vorbereitung und dazu gehört nun auch mal ein Name

gruss Renée

Hujer
18.03.09, 13:37
hallo René,

die Domäne kannst du natürlich für dich nutzen, aber mit "KNX" im Namen ??? geht eh nicht, da du eine Einzelfirma bist und da muss immer dein Name mit drinstehen. Merke du steckst noch ganz am Anfang, ist aber alles nicht schlimm, einfach dranbleiben.
Bei der IHK => Existenzgründer einfach mal nachfragen.

kurzrenee
18.03.09, 17:29
na so langsam wird die Verwirrung perfekt :)

Sorry habe mich Warscheinlich nicht richtig ausgedrückt.
Beim Gewerbeamt werde ich mit meinen Namen eingetragen, das ist mir Klar.
Aber mit meinen Namen auf nen Werbeflyer kann niemand was anfangen.
Also kam die Idee
z.B. :

KNX-Dienst
inh. Vorname Zuname

als Zusatz in meine Werbung zu intigrieren.
Was ich halt nicht Wirklich weiss, darf ich die Buchstaben KNX (nicht das LOGO KNX) einfach in meine Werbung einfliessen lassen oder ist die Buchstabenkombination geschützt

Wobei das mit dem Flyer nimm bitte nicht Wörtlich, habe nicht vor mich mit Flyer in die Stadt zu stellen und Zettel zu verteilen :)


gruss Renée

Hujer
18.03.09, 17:34
Hallo Renée,

habe verstanden, wende dich doch einfach mal an die KNX in Brüssel, kann sein das du das Copyright-Zeichen verwenden musst.

Ich bin da nicht der Große Spezialist drin, weiß aber das da gewisse Dinge wirklich vorher abgeklärt werden müssen. Ich beschäftige mich dann lieber mit anderen Dingen :-)



Für Verkaufsfragen wenden Sie sich bitte an



sales(at)knx.org oder Telefon: + 32 2 775 85 90 (von 9.00 bis 17.00 Uhr)

???
18.03.09, 21:32
knx irgendwo in der Domain ist sicher kein Problem. Siehe dazu auch als Beispiel knx-online-shop.de

Aber Deine Haupt-Frage war: KNX im Firmennamen.

Hmmm ...

Firmierungen sind heikel. Empfindliche Abmahnungen kann es ganz schnell geben. Nicht nur von Rechteinhabern sondern auch von Wettbewerbern und anderen. Also such Dir jemand, der im Zweifelfsfall auch haftet, für das was er Dir rät.

Ich zitiere aus Wikipedia:

In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz) gesetzlich reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz) abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt), Rechtsbeistände (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeistand), Steuerberater (http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberater) und Patentanwälte (http://de.wikipedia.org/wiki/Patentanwalt), und – nur unentgeltlich – Personen in „familiärer (http://de.wikipedia.org/wiki/Familie), nachbarschaftlicher (http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbarschaftshilfe) oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen“<sup id="cite_ref-rdg_p6_abs2_sz1_1-0" class="reference">[2] (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung#cite_note-rdg_p6_abs2_sz1-1)</sup> zum Dienstnehmer.